Rheinisches Ärzteblatt 05/2026

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 17 Spezial meinsam mit PD Dr. Florian Babor den Podcast „Hand, Fuß, Mund.“ Ziel sei es, Eltern dabei zu helfen, Krankheiten besser einzuordnen. Oft wüssten diese nicht sofort, was im Krankheitsfall zu tun sei, und würden durch Online-Recherchen zusätzlich verunsichert. „Ohne Zeitdruck und in verständlichen Worten möchten wir Themen aus der Kinder- und Jugendmedizin vermitteln“, erklären Naami und Babor auf ihrer Homepage. Auf ihrem Instagram-Account erreichen sie mittlerweile über 660.000 Follower. Zugleich betont Naami, dass der Einfluss guter Wissenschaftskommunikation über Social Media in der Medizin noch unterschätzt werde: „Ein kreativer, fundierter Beitrag kann Millionen Menschen erreichen und aufklären.“ Der Medfluencer-Preis sei daher ein wichtiger Schritt, damit hochwertige medizinische Aufklärung in sozialen Medien im öffentlichen Bewusstsein sichtbarer wird. Aus journalistischer Sicht schaut die Politikreporterin Stephanie Weltmann von der WAZ (Funke Mediengruppe) auf den Preis. Als Journalistin mit einem besonderen Fokus auf Gesundheitsthemen beschäftigt sie sich regelmäßig mit der Frage, wie komplexe medizinische und gesundheitspolitische Inhalte verständlich und verantwortungsvoll vermittelt werden können und bringt damit eine mediale Perspektive in die Bewertung ein. „Als Journalistin weiß ich, wie wichtig es ist, Inhalte und Quellen kritisch zu prüfen. Ich freue mich, Medfluencer auszuzeichnen, die seriöse und verständliche Gesundheitsinformationen liefern und Orientierung geben, ohne falsche Versprechen zu machen,“ sagt sie. Man bleibt immer Arzt „You’re always a doctor“ – dieser Satz aus einer australischen Handreichung zum Umgang mit Social Media verdeutlicht, dass Ärztinnen und Ärzte ihre berufliche Verantwortung auch in diesem Medium nicht ablegen. Wie ein verantwortungsvoller Auftritt gelingen kann, zeigt die Broschüre „Ärztinnen und Ärzte in den sozialen Medien“, die vor drei Jahren von der Bundesärztekammer aktualisiert wurde und aktuell bearbeitet wird. Anhand konkreter Fallbeispiele erläutert sie unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für ärztliche Influencer. So müssen etwa die Berufsordnung und das Heilmittelwerbegesetz stets eingehalten werden. Verboten ist es beispielsweise, Therapien mit nicht wissenschaftlich belegbaren Wirkungen zu bewerben. Auch die ärztliche Schweigepflicht und das Urheberrecht – etwa beim Teilen von Inhalten – sind zu beachten. Darüber hinaus dürfe der Datenschutz von Patientinnen und Patienten nicht vernachlässigt werden, mahnte jüngst die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk. Aufhänger war der Fall eines Schönheitschirurgen, der Fotos einer Patientin ohne deren Einwilligung auf Instagram veröffentlicht hatte, um für eine neue Behandlungsmethode zu werben. Zudem war auf dem Bild versehentlich der Klarname der Patientin erkennbar. Solche Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Für viele – oft junge – Nutzerinnen und Nutzer ist es schwierig, bei der Vielzahl an Medfluencer-Accounts seriöse von irreführenden Angeboten zu unterscheiden. Häufig wird durch Arztkittel, Stethoskop oder Bezeichnungen wie „Doc“ oder „Gesundheitsexperte“ Kompetenz suggeriert. Ein wichtiger Hinweis auf Seriosität ist laut Ärztekammer Nordrhein ein transparenter Auftritt mit Klarnamen und überprüfbarer Qualifikation, etwa einer Facharztbezeichnung. Idealerweise legen Medfluencer zudem ihre Quellen offen und weisen auf mögliche Interessenkonflikte hin. Skepsis ist geboten, wenn Produkte mit gesetzlich unzulässigen Heilversprechen beworben werden. Regelungslücke bei KI Nicht nur selbsternannte „Gesundheitsexperten“ tragen zur Verbreitung fragwürdiger Inhalte bei – zunehmend erschweren auch KI-generierte Beiträge die Einordnung. So warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem wachsenden Problem von Deepfakes prominenter Persönlichkeiten, die scheinbar für Gesundheitsprodukte werben. Für Aufsehen sorgten etwa digitale Fälschungen der Ärzte Dr. Eckart von Hirschhausen und Professor Dr. Christian Drosten, die angeblich Diätprodukte bewarben. In anderen Fällen werden Logos bekannter Institutionen missbräuchlich verwendet oder Studien zitiert, die nicht auffindbar sind. Die Urheber solcher Werbekampagnen sitzen häufig im Ausland, sind schwer zu ermitteln und noch schwerer zu sanktionieren. Eine zentrale Stelle zur Verfolgung solcher Fälle gibt es in Deutschland bislang nicht. Auch bei der Ahndung von irreführender und unlauterer Werbung durch Medfluencer fehlt es Experten zufolge an klaren Zuständigkeiten. Fachleute fordern daher ein stärkeres Eingreifen der Politik und verweisen auf Frankreich: Dort wurde 2023 ein Gesetz verabschiedet, das Influencer-Werbung strenger reguliert. Verboten sind unter anderem Werbung für Schönheitsoperationen, Glücksspiel und bestimmte Finanzprodukte. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro. Für die Bewertung der Beiträge Medfluencer-Preis 2026 gelten inhaltliche und gestalterische Kriterien: Ausgezeichnet werden Beiträge, die medizinische Sachverhalte verständlich, zielgruppengerecht und informativ vermitteln und zugleich einen spürbaren Beitrag zur Stärkung der Gesundheitskompetenz leisten. Erwartet wird zudem eine originelle, kreative Umsetzung, die die technischen Möglichkeiten des jeweiligen Mediums gezielt nutzt. Für Medizinstudierende liegt der inhaltliche Fokus insbesondere auf Themen der Prävention und Krankheitsbewältigung, die ebenfalls laienverständlich aufbereitet werden sollen. Mehr zu den Kriterien in den Rubriken „Ärztinnen und Ärzte“ sowie Medizinstudierende unter: www.aekno.de/preis2026 Die Bewertungskriterien des Medfluencer-Preises 2026 Grafik: Tina Ennen

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