Rheinisches Ärzteblatt 05/2026

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 9 Ethik-Kommission Mitglieder im Ehrenamt gesucht Die Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein sucht Ärztinnen und Ärzte, die sich ehrenamtlich in der Kommissionsarbeit engagieren. Das interdisziplinär besetzte Gremium prüft medizinische Forschungsvorhaben am Menschen auf ihre ethische und rechtliche Unbedenklichkeit. Dazu gehören klinische Studien zu neuen Arzneimitteln oder Medizinprodukten, Versorgungs- und Registerstudien sowie Forschungsvorhaben, die Gesundheitsdaten auswerten. Gesucht werden Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, insbesondere mit klinischer Erfahrung in Radiologie, Nuklearmedizin und Pädiatrie. Kontakt: Sabine Lottner, Telefon: 0211 4302 2272, E-Mail: ethik@aekno.de MST Heilberufsausweis Tauschaktion noch bis Ende Juni Aus Sicherheitsgründen dürfen ab dem 30. Juni 2026 keine elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 mehr verwendet werden. Daneben müssen alle eHBA getauscht werden, die einen Chip verwenden, der eine theoretische Schwachstelle aufweist. Betroffen sind hier Karten der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und SHC+Care. Darauf weist die Bundesärztekammer hin und empfiehlt betroffenen Ärztinnen und Ärzten, ihre eHBA so früh wie möglich zu tauschen. Die Anbieter hätten die Betroffenen direkt und auf ihren Webseiten über das notwendige Vorgehen informiert. Weitere Informationen unter www.aekno.de/ehba oder www.baek.de. bre Ärzte und Apotheker Medikation durch Zusammenarbeit sicherer machen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Vorrang für die Kenntnisprüfung Polypharmazie stellt ein Risiko gerade für ältere Patienten dar. Experten zufolge nimmt fast jeder dritte Patient über 65 Jahre fünf oder mehr Medikamente gleichzeitig ein, ab dem 80. Lebensjahr ist es fast jeder Zweite. Vor diesem Hintergrund zielte das Kammersymposium „Medikation im Alter: Zusammenarbeit fördern – Patientensicherheit stärken“ im Haus der Ärzteschaft am 18. März 2026 darauf, unter anderem anhand von Fallbeispielen für das Thema Therapiesicherheit im Rahmen des Arzneimittelmanagements zu sensibilisieren. Zugleich warben die Referenten für eine bessere Zusammenarbeit von allen am Medikationsprozess beteiligten Berufsgruppen – Ärztinnen und Ärzten, Medizinischen Fachangestellten, Apothekerinnen und Apothekern, Pharmazeutischen Assistentinnen und Pflegekräften –, um diesen Prozess sicherer zu machen. Nur wenn sie gemeinsam Verantwortung übernähmen, Medikationsprozesse abstimmten und Informationen teilten, ließen sich Risiken durch Polypharmazie wirksam reduzieren. Ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit sei ein bundeseinheitlicher Medikationsplan, der in die elektronische Patientenakte integriert werde. In der ambulanten und stationären Pflege Experten zufolge nimmt fast jeder dritte Patient über 65 Jahre fünf oder mehr Medikamente gleichzeitig ein. Foto: Mariya Borisova/istockphoto.com Der Deutsche Bundestag hat am 26. März das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen beschlossen. Damit wird für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten die direkte Kenntnisprüfung anstelle der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung als Regelfall eingeführt. Nachgewiesen werden muss jetzt, dass die für die Berufsausübung erforderlichen Grundkenntnisse sowie die notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten vorliegen. Auf Antrag soll die Gleichwertigkeitsprüfung weiterhin möglich sein. Anders als noch im Gesetzentkönne darüber hinaus die Verblisterung der einzunehmenden Medikamente zur Patientensicherheit beitragen. Das Kammersymposium fand in der Fortbildungsreihe "Der ältere Mensch" statt und wurde von der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Kooperation mit der Apothekerkammer Nordrhein ausgerichtet. HK wurf ist nun vorgeschrieben, dass bei Antragstellern aus Drittstaaten die Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung abgelegt wird. Die Bundesärztekammer hatte dies in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf angemahnt, erachtet sie doch ausreichende sprachliche Kompetenzen als unerlässliche Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren der Kenntnisprüfung. Ungeregelt ist allerdings noch, wie die konkrete Ausgestaltung der Prüfung sein wird. Diese erfolgt erst in einem weiteren Schritt durch die Änderung der ärztlichen Approbationsordnung. tg

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