Gesundheits- und Sozialpolitik Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2026 23 erforderlichen Kompetenzen erworben hat. Inhalte vor Zeiten“, betonte der Co-Vorsitzende der Weiterbildungsgremien. Der Gedanke der Qualitätssicherung steht seinem Kollegen Herrmann zufolge auch hinter den Beschlüssen des Ärztetages, angehenden Augenärzten und Dermatologen eine zwölfmonatige Weiterbildungszeit in der stationären Akutversorgung vorzuschreiben. Nur so könne man sicherstellen, dass Weiterzubildende ausreichende Kompetenzen und Erfahrungen in der Behandlung von Notfällen oder schweren Verläufen erwerben. Hinter dem Anspruch, generell die Weiterbildungszeiten zu verkürzen und Weiterbildungsinhalte im Sinne einer grundständigen Ausrichtung von Facharztweiterbildungen zu reduzieren, blieb der Ärztetag jedoch zurück. Dieser Prüfauftrag des 128. Deutschen Ärztetages 2024 war im Vorfeld ausführlich in den Gremien der Bundesärztekammer, mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden, aber auch mit den Vertretungen der jungen Ärztinnen und Ärzte beraten worden. Die überwiegende Mehrheit sprach sich aus Sorge um Qualitätseinbußen bei der Weiterbildung dagegen aus. Am Ende wurde lediglich bei acht Facharztbezeichnungen (Anatomie, Hygiene und Umweltmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Neuropathologie, Pathologie, Klinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Physiologie) die Mindest-Weiterbildungszeit verkürzt. Die Facharztbezeichnung Biochemie wurde mangels Nachfrage gestrichen. Weiterbildung nicht überfrachten „Die Abspeckung ist uns leider nicht so gelungen, wie wir uns das gewünscht hätten“, bedauerte Herrmann das Ergebnis. Aber: „Weiterbildung ist die Kunst des Möglichen“, und natürlich respektiere man diese demokratische Entscheidung. Es stelle sich allerdings inzwischen ganz grundsätzlich die Frage, wie sich die Weiterbildung weiterentwickeln solle. Im Jahr 1924 habe die Weiterbildungsordnung noch zwei Seiten und 14 Facharztkompetenzen umfasst. Inzwischen seien es 463 Seiten mit 52 Facharztkompetenzen, 19 Schwerpunkten und 48 Zusatzweiterbildungen – und es lägen aktuell bereits 30 Anträge für neue Bezeichnungen vor. „Wie soll es weitergehen? Muss angesichts der fortschreitenden Spezialisierung wirklich alles in der Weiterbildungsordnung abgebildet sein?“, fragten Herrmann und Gehle. Beide räumten ein, dass diese Frage kontrovers diskutiert werde und appellierten an das Plenum, die Weiterbildung nicht zu überfrachten. Wenn junge Ärztinnen und Ärzte angäben, Inhalte in der vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen, könne das auch daran liegen, dass das Weiterbildungskonzept nicht stimme und die Lehre zu kurz komme. Auch über die Rahmenbedingungen der Weiterbildung muss man sich nach Ansicht der beiden Weiterbildungsexperten dringend Gedanken machen. So erforderten die Krankenhausreform und die fortschreitende Ambulantisierung die vermehrte Kooperation in Weiterbildungsverbünden, was auch Fragen nach deren rechtlicher Ausgestaltung und einer angemessenen Finanzierung der Weiterbildung aufwerfe. Zugleich stelle sich die Frage, ob Kompetenzen nicht auch auf andere Weise erworben werden könnten als ausschließlich am Krankenbett, beispielsweise mithilfe strukturierter Fallsammlungen, durch Simulationen oder in Skill Labs. Bestellung per Fax: 0211 4302-2019, E-Mail: pressestelle@aekno.de, Internet: www.aekno.de Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Kostenlose Materialbestellung für Ärztinnen und Ärzte: Stabsstelle Kommunikation Expl. Jahresbericht 2025 Expl. Leitfaden für das Begutachtungsverfahren Expl. Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler – Informationsbroschüre für Patienten Expl. Berufsordnung Expl. GOÄ-Flyer Expl. Flyer Über Alkohol neu nachdenken Expl. Flyer Gesund und mobil im Alter – Auch zu Hause sicher unterwegs (Sturzprävention) Expl. Leitfaden für die persönliche Vorsorge – Patientenverfügung Expl. Organspendeausweise Expl. Flyer Patientenberatung in Nordrhein Adresse/Arztstempel
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