Rheinisches Ärzteblatt 07/2026

Gesundheits- und Sozialpolitik 22 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2026 und Rollen, etwa in Kommunikation und Teamarbeit, rückten damit stärker in den Mittelpunkt der Weiterbildung. Denn: „Ein Arzt ist mehr als sein Fachwissen“, betonte Herrmann vor den 250 Abgeordneten. Weitere Anpassungen gab es im Paragrafenteil der MWBO, der die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Ziele, Dauer und Struktur der Facharztweiterbildung regelt. Unter anderem beschloss das Ärzteparlament, die Fehlzeitenregelung zu liberalisieren. Künftig kann eine Unterbrechung der Weiterbildung beispielsweise wegen Elternzeit, Wehrdienst oder Krankheit als Weiterbildungszeit angerechnet werden, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als sechs Wochen dauert. In zwölf Ärztekammern, darunter auch in Nordrhein, sei diese Regelung bereits umgesetzt, erklärte Herrmann. Vorrangig ist Qualitätssicherung Der Ärztetag stellte zudem im Abschnitt B der MWBO, der die Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen umfasst, klar, dass es sich bei allen Weiterbildungszeiten um Mindest-Weiterbildungszeiten handelt. Die Daten aus den einzelnen Landesärztekammern belegten, dass viele Ärztinnen und Ärzte diese Zeiten überschritten, sagte Gehle. Für die Betroffenen sei dies eine Klarstellung. „Am Ende kommt es darauf an, dass man die modell, das ursprünglich aus Kanada stammt und Ärztinnen und Ärzte in ihren Rollen als medizinische Experten, Kommunikatoren, Teamplayer, Führungskräfte, Patientenvertreter, als Lehrende und Lernende sowie in ihrer Professionalität und im Kontext digitaler Medizin beschreibt. Auf Wunsch einer Mehrheit der Abgeordneten wurden der Umgang mit Todes- und Suizidwünschen sowie Grundkenntnisse der Suizidprävention als Teil der medizinischen Expertise ebenfalls in die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung aufgenommen. Die Weiterbildungsbefugten sollen jede der CanMEDS-Rollen zukünftig in Gänze bestätigen können. Das kann beispielsweise im Rahmen des jährlichen Weiterbildungsgesprächs als flankierende Beurteilung zu den gebietsspezifischen Inhalten erfolgen. Liberalisierte Fehlzeitenregelung Mit dieser Neustrukturierung beschreite die Ärzteschaft neue Wege, erklärten die beiden Co-Vorsitzenden der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. Henrik Herrmann und Dr. Johannes Albert Gehle. Zentrale ärztliche Haltungen Die (Muster-)Weiterbildungsordnung ist umfassend geändert worden. Unter anderem orientieren sich die allgemeinen Inhalte der fachärztlichen Weiterbildung künftig statt an Methoden- und Handlungskompetenzen an ärztlichen Haltungen und Rollen und sind für alle Gebiete gleich. In acht Gebieten wurden die Mindestweiterbildungszeiten verkürzt. Die Facharztbezeichnung Biochemie wurde gestrichen. von Heike Korzilius Die ärztliche Weiterbildung ist als Thema auf Deutschen Ärztetagen gesetzt, denn sie muss stetig an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden. Entwicklungen wie die fortschreitende Spezialisierung und Ambulantisierung in der Medizin veranlassten vor drei Jahren den 127. Deutschen Ärztetag, eine grundlegendere Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) anzustoßen. Das Ziel: Die Weiterbildung zu verschlanken und die Verwaltungsprozesse in den 17 Landesärztekammern zu vereinfachen. In einem ersten Reformschritt vereinheitlichte das Ärzteparlament 2024 die Zusatzweiterbildungen (ZWB) und teilte sie in drei gleichwertige Kategorien ein: ZWB, die in einer bestimmten Mindestweiterbildungszeit bei einem Befugten an einer Weiterbildungsstätte absolviert werden müssen; berufsbegleitende ZWB, für die keine verbindliche Zeit vorgegeben ist, die aber bei einem Befugten an einer Weiterbildungsstätte abgeleistet werden müssen sowie reine Kursweiterbildungen. ZWB, die eine rein fachbezogene Spezialisierung darstellen, wurden in die Schwerpunkte verlagert – diesen Teil der Reform schloss der 130. Deutschen Ärztetag Mitte Mai in Hannover ab. Grundlegend neu strukturiert wurden in Hannover zudem die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. An die Stelle der bisherige Methoden- und Handlungskompetenzen treten acht Rollen, die grundlegende ärztliche Haltungen definieren und für alle Gebiete gleich sind. Sie basieren auf den sogenannten CanMEDS-Rollen, einem international etablierten KompetenzWeiterbildung: Weichen gestellt „Ein Arzt ist mehr als sein Fachwissen“: Die Co-Vorsitzenden der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. Johannes Albert Gehle (li.) und Dr. Henrik Herrmann, erläuterten die geplanten Neuerungen in der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Foto: Christian Glawe-Griebel/helliwood.com

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