Rheinisches Ärzteblatt 08/2026

24 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2026 Forum Beim Thema Organspende wirbt eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten erneut für die Einführung der Widerspruchslösung. In einer Grundsatzdiskussion im Bundestag wurden am 25. Juni noch einmal die unterschiedlichen Standpunkte deutlich. von Thomas Gerst Vor rund sechs Jahren hatte sich der Bundestag gegen die Widerspruchslösung bei der Organspende entschieden. Weiterhin galt, dass ohne Zustimmung der betroffenen Person zu Lebzeiten eine postmortale Organentnahme nicht zulässig ist. Mit dem damals verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft sollte die Zahl der Organspenden durch eine intensivere Aufklärung sowie die Möglichkeit, die Bereitschaft zur Organspende in einem Organspenderegister online zu dokumentieren, erhöht werden. Die Neuregelungen brachten jedoch nicht den erhofften Erfolg. Die Zahl der Menschen auf den Wartelisten für ein Spenderorgan ist mit rund 8.000 weiterhin sehr hoch, die Zahl der Organspenden liegt deutlich unter dem Bedarf. Aus diesem Grund wirbt aktuell eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe im Bundestag erneut für die Einführung der Widerspruchslösung und bereitet einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Demnach wäre grundsätzlich jede volljährige und einwilligungsfähige Person potenzielle Organspenderin oder potenzieller Organspender, sofern sie einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Entscheidungsfreiheit der Menschen bliebe auch mit der Widerspruchsregelung grundsätzlich erhalten, argumentieren deren Befürworter. In einer sogenannten Vereinbarten Debatte befasste sich der Bundestag am 25. Juni noch einmal grundsätzlich mit dem Thema Organspende, ohne dass ein konkreter Gesetzentwurf zur Abstimmung vorlag. In der Aussprache ohne Fraktionszwang erläuterten 30 Rednerinnen und Redner aller Fraktionen ihren persönlichen Standpunkt zur Regelung der Organspende. Fraktionsübergreifend gibt es auch weiterhin eine Gruppe von Abgeordneten, die an der Zustimmungsregelung festhalten will. Sie sieht in der Widerspruchsregelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Selbstbestimmung. Statt eines Systemwechsels schlagen sie vor, die Informationsangebote an die Bevölkerung weiter zu verbessern und die Dokumentation des eigenen Willens deutlich einfacher zu gestalten – etwa durch zusätzliche analoge Eintragungsmöglichkeiten in das Organspenderegister oder durch behördliche Ansprache. Überforderte Angehörige Bei den Redebeiträgen zeichnete sich eine knappe Mehrheit gegen die Widerspruchslösung ab, ohne dass dies aber Rückschlüsse auf ein späteres Abstimmungsergebnis im Bundestagsplenum zuließe. Abgeordnete mit beruflichem Werdegang im Gesundheitswesen sprachen sich in der Debatte mehrheitlich für die Widerspruchslösung aus, wobei auch bei ihnen das ganze Meinungsspektrum zum Ausdruck kam. Als Facharzt für Neurologie und Transplantationsbeauftragter am Krankenhaus war Professor Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) unmittelbar mit der Organspende befasst. Nachdrücklich warb er in der Aussprache im Bundestag für die Widerspruchslösung. Nur bei einem Drittel der Menschen, die im Hirntod versterben, sei deren Entscheidung zur Organspende bekannt. Angehörige müssten in diesen Fällen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden, seien damit oft überfordert und lehnten in dieser belastenden Situation überwiegend die Organspende ab. „Das ist das Hauptproblem der Organspende in Deutschland. Wir haben nicht wirklich eine Entscheidungslösung, sondern eine Angehörigenlösung“, führte Grau aus. Auch Julia-Christina Stange (Die Linke) warb auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Fachkinderkrankenschwester für Anästhesie und Intensivpflege für die Widerspruchslösung. Diese könne jedoch nur funktionieren, wenn die für das Transplantationswesen erforderlichen Strukturen – zum Beispiel dauerhaft gut besetzte Intensivstationen oder freigestellte Transplantationsbeauftragte – bereitgestellt würden. „Neben einer klaren gesetzlichen Grundlage zur Organspende durch eine Widerspruchsregelung braucht es auch Investitionen in die Menschen, die diese Prozesse bearbeiten“, betonte Stange. Für Professor Dr. Hans Theiss (CDU/CSU), Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und internistische Intensivmedizin, Oberarzt am Klinikum Großhadern, haben die Aufklärungskampagnen nicht dazu geführt, dass ausreichend Organspenden zur Verfügung stehen. Er habe als kardiologischer Oberarzt zu viele Menschen ärztlich in den Tod begleiten müssen, weil es kein passendes Spenderorgan gegeben habe. „Unser hippokratischer Eid aber verpflichtet uns als Ärzte, Leben zu retten.“ Theiss verwies darauf, dass Deutschland im Rahmen von Eurotransplant deutlich mehr Spenderorgane aus Ländern mit Widerspruchsregelung erhalte, als es selbst exportiere. „Wir profitieren also als Trittbrettfahrer von der Widerspruchslösung in anderen Ländern.“ Auch der ehemalige Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach meldete sich zu Wort. Nachdrücklich forderte er dazu auf, endlich zu einer Neuregelung bei der Organspende zu kommen. Seit 2020 seien 6.000 Menschen, die auf der Warteliste standen, gestorben. Mit der Widerspruchslösung würde kaum noch jemand, der für eine Herz- oder eine Lungentransplantation auf der Warteliste steht, versterben. Die Wartezeiten auf eine Nierentransplantation würden sich von derzeit acht bis neun Jahre auf drei bis vier Jahre verkürzen. Schweigen ist keine Zustimmung Gegen die Widerspruchsregelung wandte sich Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Es gebe keine belastbare Evidenz, dass es dadurch in einem Land zu mehr Organspenden gekommen sei. Zudem wies sie auf erhebliche ethische Probleme bei der Widerspruchsregelung hin. „Gerade bei einer so zutiefst persönlichen Frage wie der Selbstbestimmung über meinen Körper braucht es ein klares Ja.“ Schweigen könne nicht als Zustimmung gewertet werden. Zudem setze sich diese Regelung über diejenigen hinweg, die nicht rechtzeitig ihren Willen bilden und dokumentieren könnten. Kappert-Gonther sprach sich dafür aus, künftig neben dem Hirntod als Kriterium für eine Organspende auch den Herztod in Betracht zu ziehen. Der weitere Zeitplan für die Beratung von Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Organspende im Bundestag steht derzeit (Mitte Juli) noch nicht fest. Widerspruchslösung wieder auf der Tagesordnung

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