Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2026 Tipps und Service Veranstaltungsdokumentationen und Punktekonto sich auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de/dokumentationen oder in der Rubrik „Wissenswertes > Dokumentenarchiv > Dokumentation“. Zum 30. September 2026 entfällt auf der Homepage der Service, das eigene Fortbildungspunktekonto unter www.aekno.de/aerzte/fort bildung/fortbildungspunktekonto einzusehen. Ab 1. Oktober 2026 können Kammermitglieder ausschließlich über das Mitgliederportal „meine ÄkNo“ auf ihr Punktekonto zugreifen. Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt, sich bereits im Vorfeld dieser Umstellung einen Zugang zum Mitgliederportal zu erstellen, falls dieser noch nicht vorhanden ist. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Die Ärztekammer Nordrhein veranstaltet im Laufe eines Jahres Kammerkolloquien und Symposien, zum Beispiel zur Kindergesundheit oder die Fortbildungsreihe „Der ältere Mensch“, die in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Nordrheinischen Akademie und dem Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein stattfinden. Im Nachgang dieser Veranstaltungen stellen die Referentinnen und Referenten oftmals ihre Vortragsfolien zur Verfügung, damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltungen die Themen nochmals vertiefen und sich Interessierte einen Überblick verschaffen können. Die Dokumentationen, die jeweils eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen, finden Die Kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen und die gesetzlichen Krankenkassen haben sich auf einen Musterbeschluss „Rettungsdienst“ geeinigt, der eine Übergangslösung für die Finanzierung von sogenannten Fehlfahrten vorsieht, bei denen kein Patiententransport in ein Krankenhaus anfällt. Wie das Landesgesundheitsministerium mitteilte, sieht das Sozialgesetzbuch V den Rettungsdienst als reine Transportleistung in ein Krankenhaus vor und nicht als medizinische Leistung, die gegebenenfalls auch die Behandlung eines Patienten vor Ort beinhaltet. Mit Verweis auf die geltende Rechtslage hätten die Krankenkassen erklärt, dass ihnen die Erstattung der Rettungsgebühren im Falle von Fehlfahrten deshalb nicht ohne weiteres möglich sei. Die Kommunen als Träger der Rettungsdienste drohten auf den Kosten sitzen zu bleiben beziehungsweise diese an die Patientinnen und Patienten weiterzureichen. Im Musterbeschluss haben die Kassen jetzt zugesagt, bis zum Ende dieses Jahres Fehlfahrten weiter anteilig mitzufinanzieren. Müssen Patienten für Fehlfahrten des Rettungsdienstes zahlen? In NRW zeichnet sich ein Kompromiss ab – zumindest bis Ende 2026. Foto: filmfoto/istockphoto.com Rettungsdienst NRW Übergangslösung zur Finanzierung von Fehlfahrten Zecken Mehr Fälle von Borreliose Bei 138.107 gesetzlich Versicherten wurde im Jahr 2024 erstmals eine Lyme-Borreliose diagnostiziert. Nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) lag die bundesweite Inzidenz bei 221 Neuerkrankungen je 100.000 Versicherte und damit leicht über dem Vorjahreswert von 207 Fällen. Besonders hohe Erkrankungsraten wurden in den ostdeutschen Bundesländern sowie in Bayern registriert. In Nordrhein sei die Rate dagegen mit 116 Fällen je 100.000 Versicherte deutlich niedriger. Das Zi weist darauf hin, dass klimatische Veränderungen wie mildere Winter und längere warme Perioden die Aktivität von Zecken begünstigen können. MST RKI-Studie Jeder Fünfte leidet unter Stress Rund jede fünfte Person in Deutschland fühlt sich stark durch Stress belastet. Das zeigt eine Auswertung des Panels „Gesundheit in Deutschland“ des Robert Koch-Instituts, für die die Angaben von mehr als 26.000 Erwachsenen analysiert wurden. Insbesondere Frauen, Erwerbstätige sowie Menschen mit niedrigem oder mittlerem Bildungsabschluss sind demnach von einer erhöhten Stressbelastung betroffen. Zudem zeigt die Untersuchung, dass vermeidende Bewältigungsstrategien wie Verdrängung mit einem höheren Stresserleben einhergehen. Dagegen sei beispielsweise problemorientiertes Handeln mit einer geringeren Stressbelastung verbunden. MST Perspektivisch soll die geplante Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene neben dem Krankentransport das medizinische Notfallmanagement sowie die Versorgung vor Ort und während des Transports als Sachleistung der Krankenkassen im SGB V verankern. HK
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=