Rheinisches Ärzteblatt 08/2026

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2026 9 „Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung leisten über viele Jahre einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung. Es ist deshalb ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung, dass die Ärztekammer Nordrhein für die erste Facharztprüfung künftig keine zusätzliche Gebühr mehr erhebt“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer. ÄkNo Weitere Informationen unter https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/aekno/ downloads/2026/amt-202607-07-gebuehrenordnung.pdf Facharztprüfung Tipps für die richtige Anmeldung Eine der letzten Hürden auf dem Weg zur Fachärztin oder zum Facharzt ist die Anmeldung zur Prüfung bei der Ärztekammer Nordrhein. Damit diese problemlos gelingt, bietet die Weiterbildungsabteilung allen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung Unterstützung an. Unter dem Titel „Fehler vermeiden bei der Anmeldung zur Facharztprüfung“ finden ab sofort regelmäßig rund einstündige Online-Seminare statt, in denen der Leiter der Weiterbildungsabteilung Olaf Tkotsch erläutert, welche Unterlagen wann eingereicht werden müssen, damit eine zeitnahe Zulassung zur Prüfung erfolgen kann. Die nächsten Seminare finden am Donnerstag, 13. und Montag, 31. August 2026 jeweils von 15 bis 16 Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Alle Termine unter www.aekno.de/aekno- veranstaltungen. bre Verbraucherschutz Warnung vor Fake-Webseiten Ehemalige Klinik-, Praxis- oder Apothekenwebseiten werden zunehmend genutzt, um dubiose Gesundheitsprodukte zu verkaufen. Davor warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ob es sich bei einem Anbieter um eine seriöse Online-Apotheke handele, erkenne man insbesondere an einem EUSicherheitslogo, das auf legalen Webseiten vorhanden sein müsse und das Nutzer zum Eintrag der Apotheke im Versandhandelsregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte führe. HK Kindergesundheit Zahl der Fälle von Misshandlungen auf Höchststand Änderung der Gebührenordnung Erste Facharztprüfung in Nordrhein jetzt gebührenfrei Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen hat zum dritten Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht: Dem Statistischen Bundesamt zufolge stieg sie binnen fünf Jahren um fast ein Drittel auf knapp 73.000 Fälle. In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung stellten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung fest (58 Prozent). In 37 Prozent der Fälle fanden sie Hinweise auf psychische Misshandlungen, in weiteren 28 Prozent der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in sechs Prozent für sexuelle Gewalt. Diese Zahlen aus dem Dezember 2025 zitierte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, zum Auftakt des 13. Kammerkolloquiums Kindergesundheit am 20. Juni im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Es beschäftigte sich mit der Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen im analogen und digitalen Raum. Christiane Thiele, Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Nordrhein, betonte vor den rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Wichtigkeit der Vernetzung beim Umgang mit dieser heiklen Thematik. „Wir brauchen den Austausch unter Kolleginnen und Kollegen ebenso wie den Austausch mit Jugendämtern sowie Lehrerinnen und Lehrern“, erklärte Thiele. VerVon Vernachlässigung, psychischen oder körperlichen Misshandlungen sowie sexueller Gewalt waren Ende vergangenen Jahres 73.000 Kinder betroffen. Ein wichtiges Signal für den ärztlichen Nachwuchs: Ärztinnen und Ärzte müssen für ihre erste Facharztprüfung bei der Ärztekammer Nordrhein ab sofort keine Gebühr mehr zahlen. Die entsprechende Änderung der Gebührenordnung ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Die nordrheinische Kammerversammlung hatte bereits im November 2023 mit großer Mehrheit beschlossen, die Gebühr für die erste Facharztprüfung abzuschaffen. Nach der inzwischen erfolgten Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen konnte der Beschluss nun umgesetzt werden. netzung sei wichtig, weil man sich in schwierigen oder uneindeutigen Fällen immer wieder Rat suchen müsse, um sich besser abzusichern. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Angebote des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW, das Angehörigen der Gesundheitsberufe per Telefon, E-Mail oder Online für Fragen zur Verfügung steht (www.kkg-nrw.de). HK Foto: bramgino/stock.adobe.com

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