Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2026 13 Thema antwortung als Weiterbilder“ über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Weiterbildung sowie über die Aufgaben und Pflichten von Weiterbildern. Da die Weiterbildungsbefugnis in der Regel auf sieben Jahre befristet ist, muss die Fortbildung bei einer Verlängerung der Befugnis erneut absolviert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Weiterbilder mit den regelmäßigen rechtlichen und fachlichen Anpassungen der Weiterbildungsordnung vertraut sind. Bei aller Bedeutung einer hochwertigen Qualifizierung der Weiterbilder weist Tkotsch darauf hin, dass zusätzliche Anforderungen immer sorgfältig abgewogen werden müssen. Neue Vorgaben sollten einen erkennbaren Beitrag zur Qualität der Weiterbildung leisten und nicht vor allem den administrativen Aufwand erhöhen. Information für Weiterzubildende Gleichzeitig beobachtet Tkotsch, dass nicht nur bei den Weiterbildern, sondern auch bei Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung ein hoher Informationsbedarf besteht. Die Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein habe deshalb im Sommer 2026 die Vortragsreihe „Fehler vermeiden bei der Anmeldung zur Facharztprüfung“ ins Leben gerufen. Die Veranstaltung informiert unter anderem über die formalen Voraussetzungen für die Prüfungszulassung und die notwendigen Unterlagen, die eingereicht werden müssen. Seit 2023 bietet die Kammer zudem regelmäßig Informationsveranstaltungen zum elektronischen Logbuch an. Das Angebot richtet sich sowohl an Weiterbildungsassistenten als auch an Weiterbildungsbefugte. In den Schulungen erläutern die Mitarbeiterinnen der Ärztekammer unter anderem, wie ein eLogbuch angelegt wird, welche Funktionen es bietet und wie die Freigabe an den weiterbildungsbefugten Arzt erfolgt. Bei der Dokumentation der Weiterbildung seien nicht nur die Weiterbildungsbefugten, sondern auch die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung gefordert, sagt Weiterbildungsleiter Tkotsch. Register für mehr Übersicht Um einen fundierten Überblick über die Situation in der fachärztlichen Weiterbildung zu erhalten, hat der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein im vergangenen Jahr beschlossen, ein Weiterbildungsregister aufzubauen. Es soll unter anderem dazu dienen, Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung gezielt anzusprechen, sie für künftige Evaluationen der Weiterbildung zu gewinnen und sie über passende Angebote während der Weiterbildung zu informieren. Als erste Maßnahme wurden Ärzte in der Weiterbildung zur Allgemeinmedizin beispielsweise auf die Nutzung des eLogbuchs sowie auf den Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“ hingewiesen, der für diese Facharztgruppe obligat ist. Darüber hinaus soll das Register dazu dienen, drohende Engpässe in der ärztlichen Versorgung frühzeitig zu erkennen und daraus geeignete Maßnahmen abzuleiten. Gleichzeitig verspricht man sich in der Kammer weitere statistische Erkenntnisse, beispielsweise über das Betreuungsverhältnis von Weiterbildungsbefugten und Weiterbildungsassistenten in den nordrheinischen Weiterbildungsstätten. Die Erfassung der Ärzte in Weiterbildung für das Register erfolgt durch die jeweiligen Weiterbildungsbefugten. Diese werden von der Ärztekammer jährlich aufgefordert, ihre Weiterzubildenden zu melden. Von den rund 8.500 registrierten Weiterbildungsbefugten in Nordrhein beteiligten sich im vergangenen Jahr 44 Prozent an der Erhebung und meldeten insgesamt 8.059 Ärzte in Weiterbildung für das Register. Der nächste Aufruf zur Aktualisierung des Registers beginnt am 1. Oktober. Die Kammer informiert die Weiterbildungsbefugten über das Mitglieder-Portal „meine.aekno.de“ oder per E-Mail. Künftig ist geplant, das Weiterbildungsregister mit dem eLogbuch zu verknüpfen. So könnten beispielsweise Lücken in der Weiterbildung frühzeitig erkannt und die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung rechtzeitig darauf hingewiesen werden. Schwierige Rahmenbedingungen Die Ergebnisse der diesjährigen Evaluation der Weiterbildung zeigen nach Einschätzung von Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, weiterhin deutlichen Verbesserungsbedarf. Um jedoch ein annähernd repräsentatives Bild der Weiterbildungssituation zu erhalten, sei eine deutlich höhere Beteiligung an der Evaluation erforderlich. In Österreich erzielte die „Ausbildungsevaluierung“ der Österreichischen Ärztekammer im vergangenen Jahr beispielsweise mit einer Rücklaufquote von 59 Prozent einen Rekordwert. Dreyer appelliert deshalb an alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in Nordrhein, sich an der kommenden Evaluation zu beteiligen. Zugleich sei es angesichts der tiefgreifenden Veränderungen im Gesundheitswesen bemerkenswert, dass sich die Ergebnisse insgesamt nicht verschlechtert hätten. „Nach wie vor stellen ökonomischer Druck, Personalmangel und eine zunehmende Arbeitsverdichtung viele Kliniken vor große Herausforderungen. Dadurch sind Zeit und personelle Ressourcen für eine strukturierte Weiterbildung vielerorts knapp“, sagt Dreyer. Erschwerend komme eine vermehrte Zentrenbildung durch die Krankenhausreform hinzu. Die Folge: Viele Krankenhäuser könnten in Zukunft nicht mehr das ganze Spektrum eines Fachgebiets abdecken. Damit es dadurch nicht zu Brüchen in der Weiterbildung komme, müssten in Zukunft vermehrt Weiterbildungskooperationen zwischen den Einrichtungen geschlossen werden. Die Ärztekammer Nordrhein bietet Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie Weiterbildungsbefugten ein umfassendes Informations- und Fortbildungsangebot unter: www.aekno.de/weiterbildung. Gut informiert zum Facharzt
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=