Rheinisches Ärzteblatt 09/2026

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2026 15 Spezial Bewegung ist Medizin Allein unter dem Dach des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes NRW gibt es rund 18.500 zertifizierte Rehasportgruppen. Die Idee hinter dem Angebot: Menschen, die von einer chronischen Erkrankung betroffen, behindert oder von Behinderung bedroht sind, sollen durch die Förderung körperlicher Aktivität das Fortschreiten ihrer Erkrankung aufhalten oder verlangsamen. Vor allem soll die Teilnahme am Rehasport aber Freude an der Bewegung vermitteln, die Selbsthilfekräfte stärken und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. von Heike Korzilius Die Stimmung ist locker, es wird erzählt und gelacht. 15 Männer und Frauen jenseits der 50 haben sich an einem frühen Nachmittag Ende Juli in der Turnhalle des TV Ratingen zum orthopädischen Rehasport versammelt. Ihre Beschwerden betreffen Bandscheibe, Hals- und Lendenwirbelsäule, sie leiden an Taubheitsgefühlen in Händen und Füßen oder an Morbus Bechterew. Im Zentrum der Übungen stehen an diesem Tag Koordination, Balance sowie Muskelaufbau in Bauch und Rücken. Rehabilitationssport kann nach § 64 SGB IX als ergänzende Leistung zur Rehabilitation ärztlich verordnet werden. Dabei sei das Ziel beim Rehasport nicht primär die Behandlung einer Erkrankung, sondern die dauer- Hilfe zur Selbsthilfe Ärztinnen und Ärzte können ihren Patienten auf Muster 56 extrabudgetär Rehabilitationssport verordnen. Die Angebote bei anerkannten Sportvereinen sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zuzahlungsfrei. Seit 2015 stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Rehasport von 234 Millionen Euro auf 307 Millionen Euro. Langfristiges Ziel ist, dass die Patienten auch nach Auslaufen der Verordnung im Verein bleiben und auf eigene Kosten weiter Sport treiben. Foto groß: Robert Kneschke/stock.adobe.com Muster: BRSNW

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