Rheinisches Ärzteblatt 09/2026

Gesundheits- und Sozialpolitik Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2026 19 geschützt werden können, wird inzwischen weltweit debattiert. Als erstes Land führte Australien Ende 2025 ein Social Media-Verbot für unter 16-Jährige ein. In Deutschland sprach sich der 130. Deutsche Ärztetag im Mai in Hannover aus Gründen des Gesundheitsschutzes ebenfalls für ein solches Verbot aus. Das Ärzteparlament forderte zudem, die Plattformbetreiber zu verpflichten, Jugendliche vor suchtfördernden algorithmischen Verstärkungen, gefährdenden Inhalten, Cybermobbing und -grooming wirksam zu schützen. Es gehe nicht darum, Minderjährige von der digitalen Teilhabe und Bildung auszuschließen, hieß es in einem Beschluss. Ziel müsse vielmehr eine dem Entwicklungsstand angemessene Befähigung zur Nutzung sozialer Medien sein. Dies erfordere auch die Unterstützung von Eltern, Kita und Schule. Schutz und Teilhabe in Balance Eine Expertenkommission im Auftrag des Bundesfamilienministeriums legte Ende Juni 2026 ein abgestuftes Schutzkonzept vor und empfahl eine weitgehend selbstbestimmte Nutzung sozialer Medien ab einem Alter von 13 Jahren. Die 18 Expertinnen und Experten aus Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie und Pädagogik stellten in ihren Handlungsempfehlungen klar, dass ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendschutz mehr als bloßen Schutz umfassen müsse. Er schließe die Befähigung junger Menschen zur selbstbestimmten Nutzung digitaler Technologien ebenso ein wie ihre aktive Teilhabe an einer digitalen Gesellschaft. Die drei Dimensionen Schutz, Befähigung und Teilhabe würden einander bedingen: Schutz dürfe nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung dürfe Verantwortung nicht auf Kinder abwälzen und Teilhabe dürfe nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen. Anbieter und Plattformen müssten ebenso in die Pflicht genommen werden wie Eltern, Kita und Schule, um Kinder und Jugendliche je nach Entwicklungsstand angemessen in ihrer Mediennutzung zu unterstützen. Die Kommission stellte klar, dass digitale Medien für sich genommen kein Gesundheitsproblem darstellen. „Belastungen entstehen aus dem Zusammenspiel von Nutzungsweisen, der Gestaltung der Angebote, persönlicher Vulnerabilität und sozialem Umfeld“, heißt es im Kommissionsbericht. Die normale Nutzung dürfe nicht pathologisiert werden, Risiken müssten aber früh erkannt und bei ersten Auffälligkeiten gezielt unterstützt werden. Hier sieht die Expertenkommission auch die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Das Gesundheitssystem erreiche Kinder und Familien früh und nahezu vollständig. Die Beratung zur Mediennutzung und Medienerziehung solle deshalb verbindlich in die kinder- und jugendärztlichen Vorsorgeuntersuchungen aufgenommen und mit einer angemessenen Vergütung hinterlegt werden. Mitte Juni 2026 hatte sich bereits der Deutsche Ethikrat für ein risikobasiertes Schutzkonzept und gegen ein pauschales Social Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Aufgabe sei, den notwendigen Schutz junger Menschen mit ihren digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen in Ausgleich zu bringen, sagte dessen Vorsitzender Professor Dr. jur. Helmut Frister. „Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“ Digitale Umgebungen müssten allerdings dringend jugendfreundlicher gestaltet und Schutzmaßnahmen an die Höhe der Risiken der Angebote angepasst werden. Dafür biete die seit Februar 2024 geltende Regulierung der OnlinePlattformen im Digital Services Act der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage, erklärte Frister. Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssten aber noch wesentlich effektiver umgesetzt werden. Frister betonte, dass auch in dem vom Ethikrat empfohlenen risikobasierten Schutzkonzept Mindestaltersgrenzen für bestimmte digitale Angebote wie zum Beispiel Pornografie erforderlich seien, die mit wirksamen Altersbestimmungstechnologien kontrolliert werden müssten. Gleichwohl sieht der Ethikrat in erster Linie die Eltern in der Pflicht, die Schutz-, Teilhabe- und Befähigungsinteressen ihrer Kinder in der digitalen Welt individuell auszubalancieren. Diese benötigten aber bessere technische Werkzeuge, mit denen sie die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder passgenau moderieren und begrenzen könnten. Einsatz für europäische Lösung Bundesfamilienministerin Karin Prien sprach sich anlässlich der Vorstellung der Handlungsempfehlungen ihrer Expertenkommission für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien aus. Die Regelung müsse mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre verbunden werden. Für Kinder, die jünger als 13 Jahre alt seien, solle ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulasse. „Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt“, betonte Prien. Sollte dies nicht der Fall sein, werde sie parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten. Mit Blick auf den Vorreiter Australien mehren sich derweil die Hinweise darauf, dass das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige dort weniger wirksam ist als erhofft. Ein Grund dafür seien suboptimale Altersverifikationen, die von vielen Jugendlichen umgangen würden, schreibt das British Medical Journal. In Europa sollen nach dem Willen eines von der EU-Kommission eingesetzten Sonderausschusses Kinder unter 13 Jahren in Zukunft nur noch unter Aufsicht von Eltern oder Lehrern Zugang zu sozialen Medien haben. Bis zum Alter von drei Jahren sollte es für sie möglichst gar keine Bildschirmzeit geben. Von 13 bis 18 Jahren soll der Zugang zu sozialen Medien schrittweise freigegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Inhalte der Plattformen den Anforderungen des Jugendschutzes entsprechen und wirksame Maßnahmen zur Altersverifikation installiert sind. „Die sozialen Medien sind kein Spielzeug“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des Berichts des Sonderausschusses. Inzwischen bestehe Einigkeit darüber, dass es ein Mindestalter für die Nutzung der sozialen Medien durch Kinder geben müsse. Gewähre man den großen Tech-Unternehmen weiterhin uneingeschränkten Zugang zu Kindern, bedeute das, eine weitere Generation psychischem Schaden, Suchtgefahr und Leid auszusetzten. Social Media: EU will Zugang für unter 13-Jährige beschränken

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=