24 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 Wissenschaft und Fortbildung – Aus der Arbeit der Gutachterkommission – Folge 152 Oberschenkelfrakturen (Femurfrakturen) im Kindesalter sind meist Folge von Stürzen oder anderen Unfällen. Während bei Kleinkindern die konservative Behandlung durch Gipsruhigstellung überwiegt, kommen bei Kindern jenseits des dritten Lebensjahres und Jugendlichen häufig minimalinvasive operative Methoden zur Anwendung. Während der Behandlung gibt es – neben typischen Komplikationen – eine Reihe von Fehlermöglichkeiten. Daher sind nicht nur an die Auswahl der Schienungsmethode und die Durchführung der Operation besondere Anforderungen zu stellen, sondern auch an die ärztliche Nachsorge und die erforderliche radiologische Bildgebung. von Christian Probst, Paul-Heinz Gröne und Tina Wiesener Bei dem Fall, mit dem sich die Gutachterkommission auseinanderzusetzen hatte, ging es um die operative Versorgung einer proximalen Femurfraktur bei einem sechsjährigen Mädchen, insbesondere um die eingetretene Achsabweichung nach operativer Frakturstabilisierung, die Höhe des angelegten Gipses und den Stellenwert der ärztlichen Nachsorge und der radiologischen Kontrolluntersuchungen. Sachverhalt Aufgrund eines Sturzes beim Schlittenfahren und nachfolgenden Klagen über Schmerzen im linken Oberschenkel wurde das zum Zeitpunkt des Unfalls sechs Jahre alte Kind noch am Unfalltag in der Notaufnahme der beschuldigten Klinik vorgestellt. Unter der Diagnose einer proximalen Femurschaftfraktur links mit erheblicher Fehlstellung erfolgte noch am gleichen Tag eine operative unfallchirurgische Versorgung mittels zweier Prévot-Nägel, die unter geschlossener Reposition vom distalen Femur aus nach proximal eingebracht wurden. Bei diesem osteosynthetischen Verfahren werden zwei dünne elastische Titanstifte (Prévot-Nägel) in das Knochenmark eingeführt, um den Bruch von innen zu zentrieren und zu schienen. Aufgrund einer Röntgenaufnahme des Oberschenkels in zwei Ebenen am ersten postoperativen Tag wurde der Verdacht auf eine verbliebene Restinstabilität geäußert und zusätzlich ein Oberschenkelgips angelegt. Am Folgetag erfolgte erneut eine Kontrollröntgenaufnahme, bei der keine Änderung der Stellung der Frakturfragmente oder der Implantatlage festzustellen war; allerdings kam der obere Rand des angelegten Oberschenkelgipses in Projektion auf die Bruchlinie des Femurs zur Darstellung. Gemäß Schreiben der antragstellenden Eltern habe sich dann wenig später eine Außendrehstellung des linken Fußes gegenüber dem rechten Fuß gezeigt. In der vorgelegten Visitendokumentation war der klinische Befund der Fußstellung der Patientin allerdings nicht beschrieben. Bei einer Röntgenuntersuchung zehn Tage nach der Operation wurden eine „konstante Achsstellung“ und ein „Versatz der Frakturfragmente um Kortikalisbreite“ beschrieben, allerdings wurde die Drehstellung der Fraktur – insbesondere auch im Vergleich zur Gegenseite – nicht erwähnt. Nach begonnener Mobilisation in den Rollstuhl wurde das Kind aus dem Krankenhaus entlassen. Auch der Entlassungsbericht enthält in Bezug auf die Stellung des operierten linken Beins keine Informationen. Drei Wochen nach Entlassung attestierte der behandelnde Unfallchirurg nach Gipsabnahme und Röntgenkontrolle wiederum eine unveränderte Frakturstellung und Implantatlage sowie eine zeitgerechte Weichteilheilung. Es wurde vereinbart, den Gips auch weiterhin noch anzulegen; nach vier Wochen sollte das Kind wieder vorgestellt werden. Bei dieser Vorstellung wurde nach der Entfernung des Gipses in der Oberschenkelröntgenaufnahme erneut eine unveränderte Stellung der Frakturfragmente, eine unveränderte Lage der Implantate sowie eine zeitgerechte gute knöcherne Heilung im Vergleich zu den Voraufnahmen festgestellt. Vereinbart wurde ein Belastungsaufbau, beginnend mit 10 kg Teilbelastung. Bei der Vorstellung drei Monate nach dem Unfall ergab die erneute Röntgenkontrolle zusätzlich zunehmende Zeichen der Konsolidierung bei weiterhin abgrenzbarem Frakturspalt. Die Entfernung der beiden Prévot-Nägel erfolgte dann planmäßig im Rahmen eines kurzstationären Aufenthalts gut vier Monate nach dem Unfallereignis. Schließlich wurden nach weiteren drei Monaten nochmals Röntgenaufnahmen des linken Oberschenkels in zwei Ebenen angefertigt, die die zeitgerechte knöcherne Durchbauung der Fraktur und die vollständige Implantatentfernung dokumentieren. Eine klinische oder radiologische Beurteilung von Beinlänge und Beinachse findet sich hingegen durchgehend während der gesamten stationären und ambulanten Behandlung in der belasteten Klinik nicht. Ergänzend zu der Behandlung durch die unfallchirurgische Klinik erfolgte eine ambulante Mitbehandlung in einer orthopädisch/unfallchirurgischen Praxis. Etwa einen Monat nach der in der Klinik erfolgten Gipsabnahme ist hier erstmals beschrieben: „Fuß in AR [Außenrotation] Stellung li ca. 30° ...“. Weitere zwei Monate später wurde in der Praxis eine „leichte AR (Außenrotations)-Stellung li Oberschenkel …“ festgestellt und etwa ein Jahr nach erfolgter Implantatentfernung dort „noch (eine) Außenrotationsstellung des US (Unterschenkels) im Sitzen …“ dokumentiert. Eine zwischenzeitlich durchgeführte klinische Untersuchung im Verantwortungsbereich der erstversorgenden Klinik bestätigte den Torsionsunterschied zwischen dem linken und dem rechten Bein. Beschrieben wird „klinisch eine vermehrte Außenrotation ... mit einem deutlich besseren Gangbild mit lediglich leichter Außenrotation ... In spontaner Rückenlage fällt das linke Bein, deutlich vermehrt nach außen. In der Testung findet sich eine um ca. 15 Grad verminderte Innenrotationsfähigkeit, wobei am heutigen Tage die Hyperaußenrotationsmobilität geringer imponiert [im Vergleich] zur letztmaligen Vorstellung. Beim Einnehmen des Schneidersitzes wird das linke Bein neuerlich auf nahezu 100 Grad außenrotiert.“ Das weitere konservative Vorgehen wurde besprochen und Physiotherapie rezeptiert. Prognostiziert wurde eine spontane Korrektur durch Wachstum, Spätschäden seien nicht zu erwarten. Fehlerhafte Behandlung einer proximalen Femurschaftfraktur bei einem Schulkind
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