Rheinisches Ärzteblatt 11/2026

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 25 Wissenschaft und Fortbildung – Aus der Arbeit der Gutachterkommission – Folge 152 Im gleichen Monat wurde eine spezielle Magnetresonanztomografie (MRT) zur Bestimmung der Drehstellung (Torsion) beider Knie und Füße gegenüber den jeweiligen Hüftgelenken (Torsionsdifferenz-Bestimmung) durchgeführt. Die Untersuchung fand am rechten unverletzten Bein eine Innendrehung des Knies und damit des Fußes gegenüber der Hüfte von 10,9°. Weiterhin zeigte sich in derselben MRT am linken operierten Bein eine Außendrehung von Kniegelenk und Fuß gegenüber der Hüfte von 20°. Die Torsionsdifferenz, der Unterschied der Drehstellung im Seitenvergleich, ergibt sich wegen der gegenläufigen Drehrichtungen durch die Addition der beiden Drehwinkel. Das operierte linke Bein zeigte so eine vermehrte Außendrehung gegenüber dem rechten unverletzten Bein von 30,9°. Auch bei einem erneuten MRT circa acht Monate später wird durch den zugehörigen Befund das Vorliegen eines Torsionsunterschieds von 22° deutlich. Die Eltern des verunfallten Kindes baten mit Schreiben ihrer Rechtsanwälte um Überprüfung der stationären und ambulanten Krankenhausbehandlung ihrer Tochter. Im Rahmen der operativen Frakturversorgung sei es zu einer Fixierung der Fraktur in Außenrotationsstellung gekommen. Darüber hinaus sei der in der Folge der Operation angelegte Gips zu kurz gewesen und habe das Bein zusätzlich in Außenrotation fixiert. Die durch die fehlerhafte Behandlung eingetretene Fehlstellung präge das Gangbild der Antragstellerin in erheblichem Maße und verursache funktionelle und ästhetische Beeinträchtigungen. Das Kind habe sich in der Folge zahlreichen Physiotherapien unterziehen müssen und leide bis heute noch an Schmerzen aufgrund der Fehlstellung. Orthopädische/unfallchirurgische Begutachtung Der unfallchirurgische Sachverständige stellte fest, dass die Indikationsstellung zur Operation, das Operationsverfahren einer geschlossenen Reposition und Osteosynthese mittels minimal-invasiver, elastischstabiler intramedullärer Nagelung (ESIN), durch die eine übungsstabile Versorgung dieser Fraktur bei einem Kind diesen Alters erreicht werden könne, und auch die technische Umsetzung der Osteosynthese nach fachärztlichem Standard erfolgten und nicht zu beanstanden seien. Demgegenüber erkannte der Gutachter bei der intra- und postoperativen Kontrolle einer möglichen Drehstellung des Oberschenkelknochens Behandlungsfehler und machte insbesondere auf Folgendes aufmerksam: Grundsätzlich gehöre die korrekte Einstellung der frakturbedingten Verdrehung des Oberschenkelknochens zu den schwierigsten Maßnahmen während der Einrichtung und Fixierung eines OberschenkelSchaftbruches. Daher seien postoperative Unterschiede der Drehstellungen beider Oberschenkelknochen nicht selten und eine bekannte und wiederholt beschriebene Komplikation der geschlossenen Reposition und Fixierung. Vor diesem Hintergrund sei eine klinische Kontrolle der seitengleichen Drehstellung bestenfalls bereits zum Ende der Osteosynthese-Operation noch in Narkose, regelhaft jedoch noch im stationären Verlauf nach Rückgang der postoperativen Schmerzen erforderlich. Da inkorrekte Drehstellungen der langen Röhrenknochen des Beines beim Gehen zu einer unphysiologischen Belastung der Gelenke und Muskeln führen würden, werde – in Abhängigkeit vom Alter des Kindes – in der Regel bei Drehstellungen von mehr als 20° die Frage der Indikation für eine Korrektur erörtert. Eine Torsionsstellung von 30° und mehr sei jedoch regelhaft außerhalb der Toleranzgrenze angesiedelt. Wenn es unsicher sei, ob eine Drehstellung vorliegt, oder wenn das Ausmaß einer eingetretenen Fehlstellung nicht mit ausreichender Sicherheit eingeschätzt werden könne, seien diese Fragen zur Knochenstellung mittels Schichtbildgebung oder spezieller Röntgenanalysen zu klären. Nur so könne noch vor einer relevanten knöchernen Heilung mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine möglicherweise erforderliche Korrekturoperation indiziert und vorgenommen werden. Eben diese intra- beziehungsweise postoperativen Überprüfungen der korrekten Drehstellung des Oberschenkels seien gemäß der vorliegenden Dokumentation in diesem Behandlungsfall behandlungsfehlerhaft weder im Rahmen der osteosynthetischen Frakturversorgung noch während des stationären Aufenthaltes durchgeführt worden. Der Sachverständige hat nach eigener Nachbefundung der beiden MRT ausgeführt, dass sich bei seiner Messung sogar ein Seitenunterschied von 35,5° und bei der Analyse der zweiten MRT noch ein abweichender Wert von 31,5° ergeben habe. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit hätten sowohl die klinische Untersuchung als auch eine bildgebende Untersuchung (MRT oder CT) bereits intra- beziehungsweise unmittelbar postoperativ einen korrekturbedürftigen Unterschied der Drehstellung der Oberschenkelknochen ergeben. Das Unterlassen der entsprechenden Untersuchungen intra- und postoperativ sei als Behandlungsfehler zu bewerten. Dieser führte zur Frakturheilung in Außendreh-Fehlstellung mit entsprechender Fehlbelastung des gebrochenen linken Beines. Zudem sei der zur Nachbehandlung angelegte Gips behandlungsfehlerhaft zu kurz angelegt worden. Der Antragstellerin sei jedoch hierdurch nach der Operation kein zusätzlicher Nachteil in Bezug auf die Stellung der Frakturfragmente entstanden. Zusammenfassend wird festgestellt, dass der von den antragstellenden Eltern gegenüber den Ärzten erhobene Vorwurf ärztlicher Behandlungsfehler berechtigt ist. Prof. Dr. med. Christian Probst ist Stellvertretendes Geschäftsführendes Kommissionsmitglied, Paul-Heinz Gröne ist Stellvertretender Vorsitzender und Dr. med. Tina Wiesener ist Leiterin der Geschäftsstelle der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. © Fathema Murtaza Unsere Teams sind in mehr als 60 Ländern im Einsatz. Werden Sie ein Teil davon und lernen Sie humanitäre Hilfe auf höchstem Niveau kennen. Bewerben Sie sich online: www.aerzte-ohne-grenzen.de/mitarbeiten Wir suchen qualifizierte Mediziner, techniker und adMinistratoren (M/W), die sich Weiter entWickeln Möchten und Mit uns WeltWeite nothilfe leisten. ihr neuer arbeitsPlatz Unsere Teams sind in mehr als 60 Ländern im Einsatz. Werden Sie ein Teil davon und l Niveau kennen. 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