Rheinisches Ärzteblatt 11/2026

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 7 Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte Strengere Bestrafung vorgesehen Angehörige der Heilberufe sollen besser geschützt werden, wenn sie bei Ausübung ihres Berufs durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ vor, der am 30. September vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Neuregelung ist insbesondere zum Schutz von Menschen vorgesehen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben. Demnach sollen künftig auch Übergriffe gegen Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe strenger bestraft werden – und zwar unabhängig davon, wo sie tätig sind. Bisher gelten Strafvorschriften bei medizinischem Personal lediglich, wenn es im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme tätig ist. Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt den Gesetzentwurf. Sie sieht Ärztinnen und Ärzte sowie andere Beschäftigte im Gesundheitswesen bei der Ausübung ihres Berufs durch gewaltvolle Übergriffe zunehmend bedroht. „Diese müssen ihre Arbeit ausüben können, Arbeitsmedizin: mehr Ärztinnen und Ärzte Anders als prognostiziert nimmt die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine Aus- oder Weiterbildung in der Arbeits- und Betriebsmedizin entscheiden, deutlich zu. Bei den jährlichen Anerkennungen zum Facharzt für Arbeitsmedizin haben sich die Zahlen von 2010 bis 2025 mehr als verdoppelt (von 139 auf 301). Auch die Anerkennungen von betriebsärztlichen Zusatz-Weiterbildungen sind im gleichen Zeitraum deutlich gestiegen. Nach Einschätzung des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte relativieren sich somit frühere Einschätzungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die vor einem Engpass in der betriebsärztlichen Betreuung gewarnt hatte. tg Kurz gemeldet Zu niedrige Grippe-Impfquote Nur etwa zehn Prozent aller Kinder und Jugendlichen mit einer Grunderkrankung waren in den vergangenen Jahren gegen Grippe geimpft. Dies zeigt eine Analyse des RKI-Impfquotenmonitorings von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen aus den Jahren 2014 bis 2025. Die Ständige Impfkommission weist in diesem Kontext erneut auf ihre Empfehlung hin, gefährdete Kinder und Jugendliche gegen Grippe zu impfen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Im untersuchten Zeitraum seien mehr als 30 Prozent aller erfassten Influenza-Hospitalisierungen auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfallen. tg Kinder konsumieren zu viel Zucker Kinder und Jugendliche im Rheinland nehmen zu viele zuckerhaltige Lebensmittel oder Getränke zu sich. Dies zeigt eine Online-Befragung von 5.000 Eltern für den Kindergesundheitsatlas 2026 der AOK Rheinland/Hamburg. Rund 20 Prozent der befragten Eltern geben an, dass ihr Kind (mehrmals) täglich Süßigkeiten (z. B. Schokolade, Gummibärchen, Bonbons) zu sich nimmt, 18 Prozent geben an, dass ihr Kind (mehrmals) täglich Säfte (z. B. Multivitaminsaft, Apfelschorle) konsumiert. Bei vielen Kindern und Jugendlichen werde die empfohlene tägliche Zuckeraufnahme erheblich überschritten. Wichtig seien deshalb frühzeitige Ernährungsbildung und Prävention. tg Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist am 28. und 29. Januar 2027 und vom 1. bis 3. Februar 2027. Anmeldeschluss: Freitag, 4. Dezember 2026 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiterbil dung/Pruefungen ÄkNo Düsseldorf Mobile Ethikberatung gestartet Seit Oktober gibt es in Düsseldorf eine mobile Ethikberatung. Das vom ASG Bildungsforum koordinierte Gremium besteht aus 14 ehrenamtlichen Ethikberatern, die unter anderem Erfahrungen aus den Bereichen Medizin, Pflege und Seelsorge einbringen. Das Angebot richtet sich an ambulante Pflegekräfte, niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie Patienten und ihre Angehörigen. Die Ethikberatung unterstützt bei komplexen medizin-ethischen Fragen etwa zu Therapiebegrenzungen oder bei Unklarheiten über den Patientenwillen. Ziel sei es, Orientierung zu geben und eine unverbindliche Handlungsempfehlung zu formulieren. Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt die Gründung ambulanter Ethikkomitees als Impulsgeber. Mehr Informationen: www.asg-bildungs forum.de/med MST ohne bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen zu werden. Wer medizinisches Personal angreift, gefährdet nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Versorgung von Patientinnen und Patienten“, erklärte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Zur systematischen Erfassung von gewaltvollen Übergriffen bereite die BÄK ein Meldetool vor, über das Gewalterfahrungen auch anonym gemeldet werden können. tg Schärfere Strafvorschriften sollen auch Ärztinnen und Ärzte künftig besser schützen. Foto: PinkBadges/istockphoto.com

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