Rheinisches Ärzteblatt 12/ 2022

6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 Magazin Krankenhausplan 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung Rund 2,5 Milliarden Euro will das Land NRW über die kommenden fünf Jahre für die Um- setzung des neuen Krankenhausplans und für notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen in den Kliniken bereitstellen. Hinzu kämen jährliche Pauschalmittel für Krankenhausinvestitionen, die ab dem Jahr 2023 um 195 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht würden, teilte die Landesregierung Ende Oktober mit. Da mit der neuen Krankenhausplanung in NRW die Strukturen der sta- tionären Versorgung verbessert würden, sei allerdings ab dem kommenden Jahr keine Einzelförderung für die Kran- kenhäuser mehr vorgesehen. Das Geld werde für die Erhöhung der Pauschalförderung genutzt. HK Praxisassistenten Delegation weitet sich aus Die Zahl der weiterqualifizierten Medizinischen Fachan- gestellten, an die niederge- lassene Ärztinnen und Ärzte Aufgaben delegieren, steigt. Dies geht aus einer Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Sommer hervor. Danach waren 2021 bundesweit rund 12.000 Nichtärzt- liche Praxisassistentinnen (NäPA) in knapp 10.000 Vertragsarztpraxen beschäftigt. 2016 hätten lediglich 6.700 Arztpraxen eine NäPA beschäftigt. Der Großteil ist dem Zi zufolge in Hausarztpraxen angestellt, aber auch bei den Fachärzten steige die Zahl. So würden in rund 40 Prozent der internistischen und 20 Prozent der urologischen Praxen NäPAs eingesetzt. MST Härtefallregelungen Bei Energiekosten auch die Praxen entlasten Angesichts der drastischen Steigerungen bei denEnergiekostenhat dieKassenärztlicheBundesvereinigung (KBV) BundundLänder aufgefordert, neben den Krankenhäusern auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte finanziell zu entlasten. Es bestehe „dringlicher Bedarf, die Akteure des Gesundheitswesens einheitlich vor den drastischen Kostenanstiegen zu schützen“, teilte die KBVAnfang November mit. Mit dieser Forderunghabeman sichdirekt anBundesgesundheitsministerKarl Lauterbach undBundeswirtschaftsminister RobertHabeck gewendet. InsbesonderediesogenanntenHoch- energiefächer littenunter der derzeitigenLage, sodieKBV. Alleine der Betrieb einesMRT erfor- dere jährlicheine Strommenge, die einenZwei- Personen-Haushalt für 30 Jahre versorgenwürde. Explodierende Energiepreise könntendazu führen, dass Praxen bei diesen Leistungen draufzahlten und sie folglich nicht mehr erbringen könnten, warnte der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen. Bund und Länder hatten sich Anfang November darauf geeinigt, Krankenhäuser, UniversitätsklinikenundPflegeeinrichtungen, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen nicht ausgleichen können, mit bis zu acht Milliarden Euro zu unterstützen. DieniedergelassenenÄrztinnen undÄrztewurden in dem entsprechenden Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder nicht erwähnt. HK Medizinstudium Geburtsstunde der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen Als Reaktion auf das sogenannte „Numerus- Clausus-Urteil“ des Bundverfassungsgerichts imSommer 1972 verabschiedetendiedamals elf Bundesländer und West- Berlineinen„Staatsvertrag über dieVergabe von Studi- enplätzen“, wie das Rhein- ischeÄrzteblatt (RÄ) insei- nerAusgabevom8.Dezember 1972 berichtete. Die Verfassungsrichter hatten die zu starke Betonung der Abiturnote als Zugangsqualifikation zu bestimmten Studienfächern als Verletzung des Grundrechts auf Be- rufsfreiheit in Verbindung mit dem allge- meinenGleichheitssatz und demSozialstaats- prinzipbewertet. DieLänder einigtensich inder FolgeaufdieErrichtungeinerZentralstelle fürdie Vergabe von Studienplätzen, ZVS. 1973 nahm die ZVS in Dortmund ihre Arbeit auf. Damit wurden imBundesgebiet dieAuswahlkriterien für Studienbewerber in Studiengängenmit Numerus clausus (NC) einheitlich geregelt. 60 Prozent der Studienplätzewurden fortannach der Abiturnote und 40 Prozent nach Wartezeit vergeben. Dieser Verteilungsschlüssel wurde allerdings lediglichauf 73 Prozent aller Studienplätze angewendet. Die restlichen 27 Prozent warenfürHärtefälle, „ausländischeundstaatenloseStudienbewerber sowie für Sanitätsdienstanwärter und Bewerber für den öffentlichen Gesundheitsdienst reserviert“. DieQuoten für den Sanitätsdienst der Bundeswehr und für den ÖffentlichenGesundheitsdienstwurdenallerdings kritisch gesehen. Es sei fraglich, wie diese Verpflichtungerzwungenwerdenkönne.Auch lasse sich„auf dieseWeise diemangelndeAttraktivität dieser beiden ärztlichen Tätigkeitsbereiche nicht beseitigen“, bemängelte das RÄ. bre Wenn es trotz Strom- und Gaspreisbremse zu finanziellen Belastungen kommt, soll es für die Kliniken staatliche Hilfen geben. Foto: lightspruch/stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=