Rheinisches Ärzteblatt 12/ 2022

Kammerversammlung: Positionen zu Klima- und Energiekrise Dezember 2022 Heft 12 / 30.11.2022 76. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts CIRS-NRW: Aus Fehlern lernen Die anonyme Berichtsplattform wird zehn Jahre alt Tropenkrankheiten auf dem Vormarsch Klimawandel und Globalisierung sorgen für Verbreitung Vertretungsrecht für Ehepartner Ärztinnen und Ärzte müssen Berechtigung bescheinigen

Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Anmeldung erforderlich über unsere Homepage www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Bitte beachten: Anrechnung der Fortbildungspunkte nur bei vollständiger Teilnahme Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter: iqn@aekno.de Kontakt Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 4302-2752 oder -2751 iqn@aekno.de Internet www.iqn.de IQN Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts Anmeldung und Information 90. Fortbildungsveranstaltung „Aus Fehlern lernen“ in Zusammenarbeit mit der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein IQN-Fortbildung „Behandlungsfehlervorwürfe bei Eingriffen zur Hüftgelenk-Endoprothetik“ Mittwoch, 18. Januar 2023,15:30–17:45 Uhr, Live Online-Seminar Begrüßung Dr. med. Sabine Mewes Referentin des IQN Einführung und Moderation Dr. med. Jochen Neßler Facharzt für Orthopädie, Spezielle Orthopädische Chirurgie, Chefarzt LVR Klinik für Orthopädie, Ärztlicher Direktor, Leiter des Endoprothetikzentrums, LVR-Klinik Viersen Konservative Möglichkeiten und Indikation zum operativen Eingriff Dr. med. Wolfgang Wille Facharzt für Orthopädie, niedergelassen in Düsseldorf Operative Therapie Prof. Dr. med. Christoph Schnurr Facharzt für Orthopädie/Unfallchirurgie, Spezielle Orthopädische Chirurgie, Chefarzt Klinik für Orthopädie, Leiter des Endoprothetikzentrums der Maximalversorgung St. Vinzenz-Krankenhaus Düsseldorf Anforderungen an die Aufklärung der PatientInnen und an die Dokumentation Rainer Rosenberger Vors. Richter am OLG Köln a.D., Stellv. Vorsitzender der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein Postoperative Komplikationen Dr. med. Jochen Neßler Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten Begrüßung Dr. med. Sabine Mewes Referentin des IQN Einführung und Moderation Dr. med. Ingo Blaeser Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie Niedergelassen in Wuppertal Internistische, kardiologische, pulmonale und allergische Notfallsituationen in der Praxis Dr. med. Swen-Holger Quasdorff Facharzt für Innere Medizin und Palliativmedizin Niedergelassen in Mönchengladbach Gut vorbereitet auf Notfälle in der ärztlichen Praxis mit Qualitätsmanagement und Logical Framework Dr. med. Oscar Pfeifer Facharzt für Allgemeinmedizin Niedergelassen in Essen Neurologische oder psychiatrische Notfälle in der Praxis Dr. med. Ingo Blaeser Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten IQN-Fortbildung „Der Notfall in der Arztpraxis“ Mittwoch, 14. Dezember 2022,15:30–17:45 Uhr, Live Online-Seminar Videokonferenz am xx, xx , von xx:00 –xx:00 Uhr Videokonferenz: Titel Va Videokonferenz Achtung: Programmänderungen möglich!

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 3 Gewalt gegenmedizinisches Personal wird sowohl vonDiktatoren und ihren Regimen und politischen Gruppierungen als auch von Einzelpersonen verübt. Doch im Ergebnis schadet Gewalt, ganz gleich, von wem sie ausgeübt wird, im Kern immer den Kranken und Schutzbedürftigen, denen wir uns in unserem ärztlichen Gelöbnis verpflichtet haben. Erschüttert verfolgen wir, dass derzeit im Iran Sicherheitskräfte des Regimes gegen Ärztinnen und Ärzte vorgehen, die verletzte Demonstranten behandeln wollen. Die Versorgung der Verletzten wird mitunter als Straftat ausgelegt. Wir verurteilen solch ein Vorgehen auf das Schärfste. In der Türkei ist am 26. Oktober die Vorsitzende des türkischen Ärzteverbandes, Sebnem Korur Fincanci, festgenommen worden, nachdem sie die Untersuchung eines möglichen Einsatzes von chemischen Waffen der türkischen Armee gegen die kurdische Bevölkerung im Irak gefordert hatte. Mögliche Menschenrechtsverletzungen zu thematisieren, ist aber die Pflicht jeder Ärztin und jedes Arztes und darf niemals Grund für Inhaftierung sein. Wir fordern die sofortige Freilassung unserer Kollegin. In Deutschland und anderen Ländern kommt es seit der Coronapandemie vermehrt zu Gewalt und Drohungen gegenüber Ärztinnen und Ärzten in Praxen, Impfzentren und Notaufnahmen. Praxen und Impfzentren werden zu Zielscheiben von Vandalismus, Ärztinnen und Ärzte nicht nur in den sozialen Medien verfolgt und bedroht. Mit diesem völlig inakzeptablen Vorgehen gefährden die Täterinnen und Täter die medizinische Versorgung, wenn Praxen wegen des Terrors nicht mehr erreicht werden können, weil sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr ans Telefon wagen oder Ärztinnen und Ärzte unter demDruck krank werden. Der Suizid einer jungen österreichischen Ärztin aus dem Sommer dieses Jahres ist uns allen noch in Erinnerung. Zurecht hat der Weltärztebund in diesem Jahr in Berlin in einer gemeinsamen Erklärung die Einführung einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt amArbeits- platz gefordert. Denn Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte bedroht nachhaltig nicht nur deren Berufsausübung, sondern auch deren Wohlbefinden und Gesundheit. Und nein, Bedrohungen und Angriffe auf Praxen sind keine Bagatellen. Sie sind deshalb keine Bagatellen, weil ihre Auswirkungen in einem ohnehin schon am Limit arbeitenden Gesundheitssystem letztendlich den Ausschlag dafür geben können, ob Patientenversorgung überhaupt noch aufrechterhalten werden kann. Doch die Folgen systematischer Drohungen und Gewalt gehen noch weiter: sie schaden der evidenzbasierten Medizin. Denn welche Wissenschaftler und welche Ärztinnen und Ärzte sind nach solchen Hetzkampagnen noch gewillt, ihre Erkenntnisse und Einschätzungen aus evidenzbasierten Studien öffentlich zu diskutieren, wenn sie befürchten müssen, dass dies ihre Familien und Praxisangestellten gefährdet. Das Ergebnis ist, dass Wissenschaft und wissenschaftlicher Diskurs aus der Öffentlichkeit verschwinden und einer glaubensbasierten Wirklichkeit Platz machen. Wenn wir das für die Medizin nicht wollen, dann muss das Thema auf die politische Agenda, es braucht Daten und Schutzkonzepte in Deutschland wie auch im Rest der Welt. Wegsehen nicht erlaubt! Gewalt gegen medizinisches Personal ist ein weltweit wachsendes Problem, das das Recht aller Patientinnen und Patienten auf eine gute Gesundheitsversorgung sowohl in Friedens- wie auch in Kriegszeiten gefährdet. Gewalt gefährdet die direkte Patientenversorgung, Gewalt gefährdet die Gesundheit des medizinischen Personals, Gewalt zerstört nachhaltig das Arzt-Patientenverhältnis, humanitäre Werte und Wissenschaft. Heft 12 • Dezember 2022 Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes

Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Anmeldung erforderlich über unsere Homepage www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Bitte beachten: Anrechnung der Fortbildungspunkte nur bei vollständiger Teilnahme Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter: iqn@aekno.de Kontakt Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 4302-2752 oder -2751 iqn@aekno.de Internet www.iqn.de IQN Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts Anmeldung und Information Begrüßung, Einführung und Moderation Dr. med. Sabine Mewes Referentin des IQN Harnwegsinfektionen – Unterschiede in Diagnostik und Therapie bei Männern und Frauen Dr. med. Falitsa Mandraka, MME Fachärztin für Innere Medizin, Infektiologin (BLÄK, DGI) Infektiologische Konsilärztin Klinische Infektiologie Köln Kardiochirurgie – Diagnostische und therapeutische Unterschiede zwischen Männern und Frauen Prof. Dr. med. Sabine Bleiziffer Fachärztin für Herzchirurgie, Leitende Oberärztin der Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie, Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum Kopfschmerz – ein reines Frauenthema? Prof. Dr. med. Dagny Holle-Lee Fachärztin für Neurologie Leiterin des Westdeutschen Kopfschmerzzentrums Essen Leiterin des Schwindelzentrums Essen, Oberärztin der Klinik für Neurologie, Universitätsklinikum Essen (AöR) Depression bei Männern Prof. Dr. rer. soc. Anne Maria Möller-Leimkühler Professorin für Sozialwissenschaftliche Psychiatrie Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Ludwig-Maximilians-Universität München Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten Geschlechtersensible Gesundheitsversorgung, Teil 3 Mittwoch, 08. Februar 2023,15:30–17:45 Uhr, Live Online-Seminar Achtung: Programmänderungen möglich! Videokonferenz am xx, xx , von xx:00 –xx:00 Uhr Videokonferenz: Titel Va Videokonferenz Begrüßung Dr. med. Sabine Mewes Referentin des IQN Einführung und Moderation Prof. Dr. med. Bernd Bertram Facharzt für Augenheilkunde, Ehrenvorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e.V., Mitglied des Gesamtpräsidiums der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG), Mitglied des Vorstands der Ärztekammer Nordrhein, Vorsitzender der Leitlinienkommission von DOG und BVA Aachen (Alters-) Makuladegeneration – Diagnostik und Therapieoptionen Prof. Dr. med. Frank G. Holz Facharzt für Augenheilkunde, FEBO, FARVO, Ärztlicher Direktor der Universitätsaugenklinik Bonn Diabetes mellitus und Auge – Worauf kommt es an, was gibt es Neues? Prof. Dr. med. Rainer Guthoff Stellvertretender Direktor der Klinik für Augenheilkunde, FEBO, Leiter der Retinologie und der Studienambulanz, Universitätsklinikum Düsseldorf Glaukom – aktueller Stand Screening, Diagnostik und Therapie Prof. Dr. med. Verena Prokosch-Willing Fachärztin für Augenheilkunde, Oberärztin des Zentrums für Augenheilkunde, Universitätsklinikum Köln Das „rote Auge“ als Notfall? Prof. Dr. med. Philipp Steven Facharzt für Augenheilkunde, Niedergelassen in Köln Anerkannt mit 3 Fortbildungspunkten Augenblick – Neues und Interessantes zu häufigen Augenkrankheiten Mittwoch, 25. Januar 2023,15:30–17:45 Uhr, Live Online-Seminar

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 5 Kammerversammlung: Positionen zu Klima- und Energiekrise Energiekrise Klimawandel macht krank Klimawandel und Globalisierung bereiten den Boden dafür, dass sich tropische Infektionskrankheiten künftig vermehrt auch in Deutschland ausbreiten. Ebenso werden multiresistente Erreger global zu einem immer größeren Problem. CIRS-NRW: Aus Fehlern lernen Seit 2012 können Ärztinnen und Ärzte sowie andere medizinische Berufe auf der anonymen Berichts- und Lernplattform kritische Ereignisse oder (Beinahe-) Fehler dokumentieren. Ziel ist, dass sich Fehler nicht wiederholen. Meinung Wegsehen nicht erlaubt! Seite 3 Magazin Seiten 6 bis 10 Bei Energiekosten auch die Praxen entlasten · Vor 50 Jahren · Ärztekammer Nordrhein: Jahresbericht 2022 erschienen · Lösungen zur Kasuistik Folge 74 · Weiterer Rückgang bei Organspenden · 11. Oberhausener Ärztetag: Lernen, Hilfe in Anspruch zu nehmen · Kammer online · Behandlungsfehler: 25 Prozent der Fälle bestätigt · MB-Hauptversammlung: Bürokratie abbauen, ärztliche Personalkosten angemessen finanzieren · Studium und Berufseinstieg Thema Positionen zu Klima- und Energiekrise Seite 12 Spezial Klimawandel macht krank Seite 23 Gesundheits- und Sozialpolitik Ehegatten dürfen sich ab 2023 im Gesundheitsnotfall vertreten Seite 26 Konstituierende Sitzung: KVNO-VV bestätigt amtierenden Vorstand Seite 27 Praxis Ist ein Kaufvertrag über einen Patientenstamm strafbar? – Folge 132 der Reihe „Arzt und Recht“ Seite 30 eAU: Ärzte in ihrer Rolle als Aussteller und Arbeitgeber Seite 31 Forum CIRS-NRW: Aus Fehlern lernen Seite 32 „Vorbeugen ist besser als entschädigen“ Seite 34 Umweltmedizin in NordrheinWestfalen – Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse Seite 35 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 36 RÄ Regional Seite 39 Bücher Seite 42 An Rhein und Ruhr Seite 43 Kulturspiegel Der Elefant im Raum Seite 44 Amtliche Bekanntmachungen Seite 45 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 45 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Foto: J.M. Image Factory/stock.adobe.com Heft 12 • Dezember 2022 Die Folgen des Ukraine-Krieges mit drastischen Preissteigerungen bei Gas, Öl und Strom sowie der Umgang mit den bereits spürbaren Folgen des Klimawandels prägten in weiten Teilen die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Aber auch gesundheits- und berufspolitische Angelegenheiten – von Fallpauschalen im Krankenhaus über die GOÄ bis hin zum aktuell geänderten Infektionsschutzgesetz – wurden diskutiert.

6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 Magazin Krankenhausplan 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung Rund 2,5 Milliarden Euro will das Land NRW über die kommenden fünf Jahre für die Um- setzung des neuen Krankenhausplans und für notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen in den Kliniken bereitstellen. Hinzu kämen jährliche Pauschalmittel für Krankenhausinvestitionen, die ab dem Jahr 2023 um 195 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht würden, teilte die Landesregierung Ende Oktober mit. Da mit der neuen Krankenhausplanung in NRW die Strukturen der sta- tionären Versorgung verbessert würden, sei allerdings ab dem kommenden Jahr keine Einzelförderung für die Kran- kenhäuser mehr vorgesehen. Das Geld werde für die Erhöhung der Pauschalförderung genutzt. HK Praxisassistenten Delegation weitet sich aus Die Zahl der weiterqualifizierten Medizinischen Fachan- gestellten, an die niederge- lassene Ärztinnen und Ärzte Aufgaben delegieren, steigt. Dies geht aus einer Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Sommer hervor. Danach waren 2021 bundesweit rund 12.000 Nichtärzt- liche Praxisassistentinnen (NäPA) in knapp 10.000 Vertragsarztpraxen beschäftigt. 2016 hätten lediglich 6.700 Arztpraxen eine NäPA beschäftigt. Der Großteil ist dem Zi zufolge in Hausarztpraxen angestellt, aber auch bei den Fachärzten steige die Zahl. So würden in rund 40 Prozent der internistischen und 20 Prozent der urologischen Praxen NäPAs eingesetzt. MST Härtefallregelungen Bei Energiekosten auch die Praxen entlasten Angesichts der drastischen Steigerungen bei denEnergiekostenhat dieKassenärztlicheBundesvereinigung (KBV) BundundLänder aufgefordert, neben den Krankenhäusern auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte finanziell zu entlasten. Es bestehe „dringlicher Bedarf, die Akteure des Gesundheitswesens einheitlich vor den drastischen Kostenanstiegen zu schützen“, teilte die KBVAnfang November mit. Mit dieser Forderunghabeman sichdirekt anBundesgesundheitsministerKarl Lauterbach undBundeswirtschaftsminister RobertHabeck gewendet. InsbesonderediesogenanntenHoch- energiefächer littenunter der derzeitigenLage, sodieKBV. Alleine der Betrieb einesMRT erfor- dere jährlicheine Strommenge, die einenZwei- Personen-Haushalt für 30 Jahre versorgenwürde. Explodierende Energiepreise könntendazu führen, dass Praxen bei diesen Leistungen draufzahlten und sie folglich nicht mehr erbringen könnten, warnte der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen. Bund und Länder hatten sich Anfang November darauf geeinigt, Krankenhäuser, UniversitätsklinikenundPflegeeinrichtungen, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen nicht ausgleichen können, mit bis zu acht Milliarden Euro zu unterstützen. DieniedergelassenenÄrztinnen undÄrztewurden in dem entsprechenden Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder nicht erwähnt. HK Medizinstudium Geburtsstunde der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen Als Reaktion auf das sogenannte „Numerus- Clausus-Urteil“ des Bundverfassungsgerichts imSommer 1972 verabschiedetendiedamals elf Bundesländer und West- Berlineinen„Staatsvertrag über dieVergabe von Studi- enplätzen“, wie das Rhein- ischeÄrzteblatt (RÄ) insei- nerAusgabevom8.Dezember 1972 berichtete. Die Verfassungsrichter hatten die zu starke Betonung der Abiturnote als Zugangsqualifikation zu bestimmten Studienfächern als Verletzung des Grundrechts auf Be- rufsfreiheit in Verbindung mit dem allge- meinenGleichheitssatz und demSozialstaats- prinzipbewertet. DieLänder einigtensich inder FolgeaufdieErrichtungeinerZentralstelle fürdie Vergabe von Studienplätzen, ZVS. 1973 nahm die ZVS in Dortmund ihre Arbeit auf. Damit wurden imBundesgebiet dieAuswahlkriterien für Studienbewerber in Studiengängenmit Numerus clausus (NC) einheitlich geregelt. 60 Prozent der Studienplätzewurden fortannach der Abiturnote und 40 Prozent nach Wartezeit vergeben. Dieser Verteilungsschlüssel wurde allerdings lediglichauf 73 Prozent aller Studienplätze angewendet. Die restlichen 27 Prozent warenfürHärtefälle, „ausländischeundstaatenloseStudienbewerber sowie für Sanitätsdienstanwärter und Bewerber für den öffentlichen Gesundheitsdienst reserviert“. DieQuoten für den Sanitätsdienst der Bundeswehr und für den ÖffentlichenGesundheitsdienstwurdenallerdings kritisch gesehen. Es sei fraglich, wie diese Verpflichtungerzwungenwerdenkönne.Auch lasse sich„auf dieseWeise diemangelndeAttraktivität dieser beiden ärztlichen Tätigkeitsbereiche nicht beseitigen“, bemängelte das RÄ. bre Wenn es trotz Strom- und Gaspreisbremse zu finanziellen Belastungen kommt, soll es für die Kliniken staatliche Hilfen geben. Foto: lightspruch/stock.adobe.com

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 7 Magazin Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 17. April bis 5. Mai 2023. Anmeldeschluss: Dienstag, 28. Februar 2023 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhr- zeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiter bildung/Pruefungen ÄkNo Lösungen zur Kasuistik Folge 74 Fehlender Geruchssinn (Anosmie) bei einem präpuber- tären, 19 Jahre alten Patienten Antworten: 1e, 2a, 3b, 4a, 5c, 6b, 7b, 8c, 9e, 10d Folge 75 der Reihe erscheint in der Januar-Ausgabe 2023 des Rheinischen Ärzteblattes und im Internet unter www.aekno.de/cme. bre Organspenden Weiterer Rückgang zeichnet sich ab Mit 710 lag die Zahl der Organ- spender Ende Oktober um 8,4 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum. Das hat die Deutsche Stiftung Organtrans- plantation (DSO) mitgeteilt. Die Zahl der gespendeten Organe sank auf 2.178 gegen- über 2.420 imVorjahr. Die DSO macht für den Rückgang unter anderem die Coronapandemie sowie den Personalmangel in vielen Krankenhäusern verantwortlich. HK Ärztekammer Nordrhein Jahresbericht 2022 erschienen Auf rund 150 Seiten präsentiert der diesjähri- ge Jahresbericht der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) deren breites Aufgabenspektrum. Der Bericht erscheint jährlich traditionell zur Herbst-KammerversammlungMitteNovember. Die Broschüre ist auch auf der Webseite der Ärztekammer sowie inderAppzu finden. Neben derpolitischenArbeitderDelegiertenderKammer- versammlung und des Vorstandes stellt der Be- richt die Aufgaben vor, die die ÄkNo für ihre rund 68.000 Mitglieder, für Patientinnen und Patienten sowieBürgerinnenundBürgerwahrnimmt. Sowidmet sich beispielsweise ein ausführlichesKapitel der ärztlichenWeiterbildung. Unter anderem wird dort aufgeschlüsselt, wie sich die rund 3.600 Prüfungen, die im Jahr 2021 abgenommen wurden, auf die verschiedenen Facharztgruppen, Schwerpunkte und Zusatz- Weiterbildungen verteilten. Daneben illustriert der Bericht die Arbeit der zahlreichen Ausschüsse und Kommissionen, die bei der ÄkNo angesiedelt sind und zum Teil Aufgaben im Auftrag des Gesetzgebers übernehmen. Dies ist zumBeispiel bei der Ärztlichen Stelle Radiologie sowie Nuklearmedizin und Strahlentherapie der Fall. Auch die Arbeit der Ethik-Kommission, der PID-, Transplantations- oder der Ständigen Kommission In-Vitro-Fertilisation/Embryotransfer wird vorgestellt. Der Jahresbericht kann kostenlos bei der Pressestelle der Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 4302-2011, Fax: 0211 4302-2019, E-Mail: presse stelle@aekno.de angefordert werden. Er steht auch als Download sowie als E-Paper zur Verfügung unter www.aekno.de/Jahresbericht. bre Trainings-Seminare für Weiterbilder Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemein- medizin Nordrhein bietet Online-Workshops für Weiterbilder an. Nach Angaben des Kompetenzzentrums decken die „Train-the- Trainer“-Seminare Formalia der fachärztlichenWeiterbildung ab, vermitteln didaktische Methoden für Weiter- bildungsgespräche und stellen Handlungsleitfäden zur Gestaltung der Weiter- bildung zur Verfügung. In praktischen Übungen mit Schauspielern, die die Rolle vonWeiterzubildendenüber- nähmen, könnten die ver- mittelten Inhalte trainiert werden. Der nächste zweitägige Basiskurs findet am 17. und am 24. März 2023 statt. Anmeldung: www.kompetenz zentrum-nordrhein.de MST Kurz gemeldet Impf-Informationen zum Download Das nordrhein-westfälische Landesgesundheitsminis- terium stellt den Arztpraxen im Land kostenfrei Infor- mationsmaterial zur Corona- und Grippeschutzimpfung zur Verfügung. Damit wolle man die Ärztinnen undÄrzte imBeratungs- undAuf- klärungsgespräch mit den Patienten unterstützen, teilte das Ministerium mit. Das Angebot ist Teil der Kampagne „NRW impft“. Die Plakate für das Wartezimmer und Sharepics für Social Media sind in deutscher, türkischer und russischer Sprache erhältlich. Weitere Informationen zur Aufklärungskampagne und der Download unter: www. mags.nrw/nrw-impft-materi alien. MST Pflegende wählen Kammerversammlung Die Pflegefachpersonen in NRW haben ihre erste Kammerversammlung gewählt. Bis zum 18. Oktober gaben nach Angaben der Pflege- kammer NRW rund 21.800 Pflegefachpersonen ihre Stimme ab und bestimmten so aus elf Einzelkandidaten und 55 Listen insgesamt 60 Vertreterinnen und Ver- treter, die künftig gegenüber Politik und Selbstverwaltung die Interessen der Pflege vertreten werden. Die Wahlbeteiligung unter den gut 98.500 wahlberechtigten Kammermitgliedern lag bei 22 Prozent. Nach der konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung am 16. und 17. Dezember solle die Wahl des Vorstandes im Januar 2023 erfolgen, so die Pflegekammer. MST

8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 Magazin 11. Oberhausener Ärztetag Lernen, Hilfe in Anspruch zu nehmen Suizide vonPatientenoder Kollegen, Beinahe- Behandlungsfehler oder gescheiterte Reanimationen: Weil sie sich häufig mit existenziellen Fragen des Lebens befassten, seien Ärztinnen und Ärzte hohen Belastungen ausgesetzt, sagte Christa Bartels, Vorsitzende des Ad-hoc-Ausschusses „Ärztegesundheit“ der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) beim 11. Oberhausener Ärztetag am 5. November. Viele Ärzte hätten aber nicht gelernt, auf sich selbst und die eigene Gesundheit zu achten. DieKolleginnenundKollegenmüssten lernen, nach traumatischen SituationenHilfe in Anspruch zu nehmen, forderte Dr. Peter Kaup, Kreisstellenvorsitzender in Oberhausen und stellvertretendes geschäftsführendes Kommissionmitglied der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler (GAK) bei der ÄkNo. Gerademit Blick auf Behandlungsfehler brauche es eine bessere Fehlerkultur und individuelle Hilfskonzepte. „Fehler sind menschlich“, sagte Kaup. „Undwennwir da- durch zum Second Victim werden, ist das ebensomenschlich“, erklärte ermit Blick auf das Motto der Fortbildungsveranstaltung: „Second Victim – der Richter in mir!“. ZumUmgang mit Behandlungsfehlervorwürfen riet der Vorsitzende der GAK, Präsident desOberlandesgerichts a. D. Johannes Riedel, zur Kommunikation mit den betroffenen Patienten und Angehörigen. Zwar dürften Ärztinnen undÄrzte kein Schuldeingeständnis machen. Die sachliche Kommunikation über einen Sachverhalt wirke aber oft deeskalierend. Präventiv riet der Jurist zu sorgfältiger Dokumentation der Behandlung. So ließen sichVowürfe besser und schneller aufklären. Die ÄkNo hält ein Beratungsangebot für betroffene Ärztinnen undÄrzte vor. Ansprech- partner ist Dr. Stefan Spittler, E-Mail: stefan. spittler@alexianer.de, Telefon: 02151 3347701, www.aekno.de/krisenintervention HK Stellten die Ärztegesundheit in den Mittelpunkt: v.l. Prof. Dr. Susanne Schwalen, Geschäftsführende Ärztin der ÄkNo, Johannes Riedel, Vorsitzender der Gutachterkommission, Dr. Peter Kaup, Vorsitzender der Kreisstelle Oberhausen, Moderatorin Ann-Kathrin Stracke vom WDR, Prof. Dr. Jens Kuhn, Chefarzt am Johanniter Krankenhaus Oberhausen und Christa Bartels, Vorsitzende des Ad-hoc-Ausschusses „Ärztegesundheit“ Foto: Andreas Köhring Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation Aktualisierte und erweiterte Informationen Die Gründung der Kommission In-vitro- Fertilisation/Embryonentransfer (IVF) der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) ging auf einenVorstandsbeschluss im Jahr 1986 zurück. Seitdem hat die Ständige Kommission die Aufgabe, den Vorstand der Kammer bei der Entscheidung darüber zu beraten, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur assistierten Reproduktion erfüllt. Die Kommission prüft die fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen der Arbeitsgruppe. Auf der Internetseite der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) ist die Kommission in der Rubrik „Ärztekammer“ zu finden. Die Seite, die kürzlich komplett aktualisiert wurde, informiert über die Aufgaben der Ständigen Kommission und unterstützt die IVF-Arbeitsgruppen bei der Neuanmeldung oder bei Änderungsanzeigen. Auch Grundsatzentscheidungen zum Beispiel zur Ver- treterregelung, zur Qualifikation im Teilbereich „Andrologie“ oder zum Wechsel der Räumlichkeiten eines IVF-Zentrums sind nun über www.aekno.de/aerztekammer abrufbar. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail- Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Behandlungsfehler 25 Prozent der Fälle bestätigt Im vergangenen Jahr sind bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern 8.449 Anträge auf Begutachtung eingegangen, bei denen ein Behandlungsfehler vermutet wurde. Das sind gut zwölf Prozent weniger als 2020. Das geht aus der Behandlungsfehlerstatistik 2021 hervor, die die Bundesärztekammer (BÄK) am 10. November 2022 veröffentlicht hat. Bei 5.324 Sachentscheidungen, die im vergangenen Jahr getroffen wurden, wurde in 1.293 Fällen ein Behandlungsfehler oder ein Risikoaufklärungsmangel erkannt, der bei einem Patienten oder einer Patientin kausal zu einem Gesundheitsschaden geführt hat und einen Entschädigungsanspruch begründete. Der BÄK zufolge liegt die Anerkennungsquote damit bei knapp 25 Prozent. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren der BÄK zufolge Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Von Behandlungsfehlervorwürfen waren die Krankenhäuser häufiger betroffen als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. „Jeder Fehler innerhalb der Behandlung ist einer zu viel. Unser Ziel ist es auszuschließen, dass ein und derselbe Fehler zweimal passiert“, sagte Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin und Co-Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK, anlässlich der Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik. Dazu diene unter anderem auch die Analyse der Behandlungsfehlerdaten. MBO

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 9 Magazin Köbesse Martin Schopps Guido Cantz Medizinersitzung 2023 in der Flora Köln Am Botanischen Garten 1a, 50735 Köln am Mittwoch, dem 8. Februar 2023 Beginn: 19.11 Uhr Karten: € 45,- Kartenbestellung beim Festausschuss Medizinerball e.V. Frau Leowald, Telefon 0170 / 8 16 66 25 oder E-Mail: sitzung@festausschuss-medizinerball.de oder online unter www.festausschuss-medizinerball.de Der Medizinerball 2023 findet am Karnevalsfreitag, 17.02.2023, im Kölner Gürzenich statt. Veranstalter: Festausschuss Medizinerball e.V. • Änderungen vorbehalten Dreigestirn Bläck Fööss Kasalla Der Ärzteverein Krefeld hat zumwiederholten Male für karitative Zwecke gespendet und in diesem Jahr 8.000 Euro an das lokale Deutsche Medikamenten-Hilfswerk action medeor e. V. über- wiesen. Das Medikamentenhilfswerk besteht seit 1964 und versorgt als Europas größte derartige Organisation mit rund 80 haupt- und 40 ehrenamtlichen Mitarbeitern zahlreiche Länder überwiegend in Afrika, Lateinamerika und Asien. In aktuellen Krisen, wie derzeit in der Ukraine oder bei der Hochwasserkatastrophe in Deutschland, wird das Hilfswerk tätig. Am Hauptsitz in Tönisvorst lagern rund 170Medikamente, die dieWeltgesundheitsorganisation als essenziell eingestuft hat. Action medeor hilft aber nicht nur mit Medikamenten, sondern auch mit Verbrauchsmaterialien und Medizintechnik. Es wird großer Wert auf nachhaltige Projekte und die Schulung vonMultiplikatoren gelegt; ein Bildungsauftrag ist in der Satzung verankert. Um diese Arbeit auch weiterhin zu fördern, hatten die Mitglieder des sich in Auflösung befindlichen Ärztevereins Krefeld beschlossen, diese Institution zu unterstützen. Die beiden Vorsitzenden des Vereins, Dr. Knut Krausbauer und Dr. Michael Knobloch, übergaben den symbolischen Scheck amMittwoch, 26. Oktober 2022 an Dr. Angela Zeithammer von action medeor. Roswitha Nagorschel Medikamentenhilfe Ärzteverein Krefeld spendet an action medeor „Der Fachkräftemangel verbietet eine weitere Verschwendung ärztlicher Arbeitszeit“, sagte die MB-Vorsitzende Dr. Susanne Johna mit Blick auf die überbordende Bürokratie. Foto: Marburger Bund 140. Hauptversammlung des Marburger Bundes Bürokratie abbauen, ärztliche Personalkosten angemessen finanzieren Der Marburger Bund (MB) hat Bund und Länder aufgefordert, umgehend MaßnahmenzumBürokratieabbau imGesundheitswesen auf den Weg zu bringen. Nach der diesjährigenMitgliederbefragungderÄrzte- gewerkschaft verbringen Ärztinnen und Ärzte imKrankenhaus imDurchschnitt drei Stunden pro Tag mit Verwaltungstätigkeiten, die über rein ärztliche Aufgaben hinausgehen. Durch den Abbau von administrativen Tätigkeiten und Dokumentation ließen sich große Zeitkontingente für die Versorgung generieren, erklärten die Delegierten bei der 140. Hauptversammlung Anfang November in Berlin. Sie sprachen sich außerdemfür die sofortigeHerausnahme der ärztlichen Personalkosten aus den diagnosebezogenen Fallpauschalen und deren ausreichende Finanzierung in einem eigenständigen Budget aus. Die ärztliche Personalbemessung müsse sich dabei am tatsächlichen Arbeitsaufwand bemessen. Zurzeit prägten eine unzureichende Personalausstattung, mangelnde Zeit für Patientengespräche und fehlendeWertschätzung die Arbeitsbedingungen vieler Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern. Bei der 140. Hauptversammlung desMB stand auch die Wahl eines neuen Vorstandes an. Mit 98 Prozent der Stimmen wurde Dr. Susanne Johna als 1. Vorsitzende in ihrem Amt bestätigt. Der 2. Vorsitzende Dr. Andreas Botzlar wurde mit 91 Prozent der Stimmen ebenfalls wiedergewählt. Dr. Sven Dreyer, Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Nordrhein, wurde erneut in den MB-Bundesvorstand gewählt. HK

10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 Magazin – Studium und Berufseinstieg Statistik Wieder mehr Hochschulabsolventen Im Prüfungsjahr 2021 haben mehr als 114.400 Absolventinnen und Absolventen ihr Studium in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgeschlossen. Mit einem Anteil von 53,6 Prozent war die Mehrzahl von ihnen Frauen, wie das Landes- amt für Statistik mitteilte. Nach einem starken Rückgang der Universitätsabschlüsse im ersten Coronajahr 2020 stieg die Zahl der Absolventinnen und Absolventen um sieben Prozent im vergangenen Jahr an. Im Jahr 2019 machten 110.687 Studentinnen und Studenten ihren Abschluss. Bei Absolventen mit Staatsexamen oder Promotionen stieg 2021 die Zahl der Abschlüsse im Jahresvergleich mit 3,4 Prozent weniger stark an als bei den Bachelorabsolventen mit einem Plus von 10,7 Prozent. Den geringsten Anstieg verzeichneten die Statistiker bei Masterabsolventen mit 2,2 Prozent. Die Pandemie wirkte sich auch auf die Studiendauer aus. Sie lag bei Bachelor- studierenden bei 8,7 Semestern, beim Master lag sie durchschnittlich bei 5,9 Semestern. Auch fand das Statistische Landesamt heraus, dass Männer deutlich langsamer studieren als Frauen. Der Unterschied betrug bei Bachelorstudierenden ein Semester, beim Masterstudium 0,3 Semester. Für Studiengänge, die wie das Medizinstudium mit einem Staatsexamen abschließen, haben die Statistiker diese Zahlen nicht untersucht. bre Service Kostenloses Abo für Studierende Die Ärztekammer Nordrhein bietet Medizinstudierenden der Fakultäten in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Duisburg-­ Essen und Köln, die das neunte Fachsemester erreicht haben, ein kostenloses Abonnement des Rheinischen Ärzteblattes an. Es erscheint monatlich mit Informationen rund um den ärztlichen Beruf, Gesundheitspolitik sowie Fort- und Weiterbildung. Interessierte senden eine Mail mit Name, Anschrift und einer aktuellen Studienbescheinigung an rheinischesaerzteblatt@aekno.de. bre Mit angehaltenem Atem lese ich die langatmigen Texte über Muskeln und deren Bewegungen. Die Buchstaben fangen an zu zittern, ichmache es ihnen gleich. Ich will nicht mehr am Schreibtisch sitzen und die Muskeln wollen nichtmehr imText festgeschrieben sein, sondern ausbrechen, ihrer Bewegung endlich freien Lauf lassen. Ich stehe auf, stolpere über das Laptop-Ladekabel zu meinen Laufschuhen, nehme die Brille von meinen viereckigen Augen, ziehe die dünne Regenjacke über meinen rauchenden Kopf und bringe die Muskeln dazu, das zumachen, was in den Texten von ihnen verlangt wird. Dabei ist das überhastete, unüberlegte Losrennen, um dem Schreibtisch zu entkommen, vielleicht nicht der beste Grund, Sport zu treiben. Bessere Gründe könnten zum Beispiel sein, dass man motiviert ist, fit zu bleiben, dass man eine Routine in seinen Alltag integriert, dass man zusammen in einer Mannschaft Sport treibt oder dass man lediglich seinem Lieblingssport nachgeht. Neben demunüberlegten Losrennen hielt ich deshalb Ausschau nach einem Handball-Verein in der Nähe von Bonn, als der Umzug in diese für mich neue Stadt bevorstand. Bei WG-Castings erwähnte ich immer mal wieder, dass ich diesem Sport seit meinem sechsten Lebensjahr nachgehe und auch auf einem hohen Level gespielt habe. Die meisten WGs interessiertedas eherweniger, einer der zahlreichen WG-Bewohner, die den Castings beiwohnten, rief mich einen Tag nach dem Bewerbungsgespräch an und überzeugtemich in seiner lieblichsten Stimme (ich zitiere): „EinPlatz in der WG kriegste nicht, a… aber ich bin da bei einem sehr nicen Handballverein, kennst du die HSG Siebengebirge?“ Wie erlebt Ihr das Studium der Humanmedizin? Schreibt mir anmedizinstudium@aekno.de. Lernzielkatalog 2.0 Rassismuskritik in das Kern-Curriculum aufnehmen Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) fordert, Rassismuskritik in das Kern-Curriculumdes NationalenKompetenzbasierten LernzielkatalogsMedizin 2.0 (NKLM) aufzunehmen. Der NKLM, der mit Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung 2025 umgesetzt werden soll, wird derzeit einempartizipativen Revisionsprozess unterzogen, wie die bvmd kürzlich mitteilte. Das Projekt „Medical Students for Antiracist Action“ (MAA) der bvmd, das sich bundesweit zu Rassismus in der medizinischen Praxis und Ausbildung vernetzt, kommt in einer Analyse des zukünftigenNKLMzu demSchluss, dass dieser nur unzureichend die Vermittlung von Kompetenzen zum Erkennen und Verhindern von Rassismus in der Medizin und der Gesundheitsversorgung vorsieht. Durch sprachliche undbegriffliche Ungenauigkeiten könnten diskriminierende Tendenzen in der Lehre verstärkt werden. DieMitglieder des ProjektsMAA sehen Defizite zum Beispiel bei historisch geprägtem Pseudowissen in der Humanmedizin, bei der Entstehung des Rassismus in der Wissenschaft und kolonialen Verbrechen von Ärztinnen und Ärzten, bei dermatologischem Wissen über dunkle Hauttypen, bei Rassismus in der Schmerzbehandlung oder bei Hierarchien und rassismuskritischem Fehlermanagement. Die bvmd sieht die Vorschläge als Diskussionseinladung an alle Beteiligten ander laufendenNKLM-Bewertung. www.bvmd.de bre Mail aus Bonn Lüko Fischer Foto: privat

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Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 Foto: xxxxxxxxx ZumzweitenMal seit Beginn der Coronapandemie tagte die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 12. November wieder in Präsenz. Im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf galt ein strenges Hygienekonzept, Masken prägten das Bild und Abstände wurden gewahrt. Sachlich und diszipliniert verlief die Sitzung der 121 Mitglieder der Kammerversammlung, bei der die großen gesellschaftlichen Themen wie Krieg, Energiekrise und Klimawandel ebenso angesprochen wurden wie gesundheits- und berufspolitische Angelegenheiten – von Fallpauschalen im Krankenhaus über die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) bis hin zum aktuell geänderten Infektionsschutzgesetz. Energiezulage auch für die Praxen Standen bei der Kammerversammlung im März noch die humanitären Folgen des russischenAngriffskrieges für die Menschen in der Ukraine und die zehntausendenGeflüchteten imVordergrund, mussten sich dieMitglieder der Kammerversammlung jetzt erstmals auch mit den indirekten Auswirkungen des Krieges inDeutschlandund auf die Einrichtungendes hiesigen Gesundheitswesens beschäftigen. „Für vieleMenschen hat schon die Coronapandemie Ängste und Sorgen um Angehörige und die eigene Gesundheit ausgelöst, seit Kriegsbeginn addieren sich nun neue Sorgen vor einer Ausweitung des Krieges, vor wirtschaftlichen Verwerfungen, vor Energiekrise und explodierenden Preisen hinzu“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, zum Auftakt der Sitzung. Angesichts der drastischen Steigerungen bei den Energiekosten forderte das Ärzteparlament Bund und Länder auf, neben den Krankenhäusern auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durch eine steuerfinanzierte Energiezulage zu entlasten. Anfang November hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen, die trotz der Strom- undGaspreisbremse finanzielle Belastungen nicht ausgleichen können, mit bis zu acht Milliarden Euro zu unterstützen. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder nicht erwähnt. „Konkrete Aussagen, wie vor allem die Hochenergiefächer, wie beispielsweise die ambulante Radiologie und Nuklearmedizin, vor einer existenzbedrohenden Lage zu schützen sind, gibt es leider bis heute nicht“, kritisierte Henke. Weder die Krankenhäuser noch die niedergelassenen Ärzte könnten gestiegene Ausgaben durch Inflation und höhere Energiekosten durch Preisanpassungen kompensieren. Verschärft werde die Lage in den Praxen zusätzlich durch den niedrigen Honorarabschluss für das kommende Jahr. Einem Honorarplus von zwei Prozent stehe eine Inflationsrate von über zehn Prozent gegenüber, so Henke. Positionen zu Klima- und Energiekrise Die Folgen des Ukraine-Krieges mit drastischen Preissteigerungen bei Gas, Öl und Strom sowie der Umgang mit den bereits spürbaren Folgen des Klimawandels prägten in weiten Teilen die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein. Aber auch das eigene Berufsbild beschäftigte die Abgeordneten. Mit Blick auf die Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen wollen sie die ärztliche Kernkompetenz schärfer herausarbeiten. von Heike Korzilius Foto: Jochen Rolfes

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 13 „Krankenhäuser und ambulante Praxen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und brauchen verlässliche Rahmenbedingungen“, mahnte er. Bestehende Versorgungsstrukturen müssten gestärkt werden. Man könne nicht wie die Ampelregierung im Koali- tionsvertrag schreiben: „Alle Menschen in Deutschland sollten gut versorgt und gepflegt werden – in der Stadt und auf dem Land“ und dann diejenigen im Regen stehen lassen, die für diese Versorgung geradestehen. Händeringend suchen Kollegen Nachfolger für ihre Praxen In ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) sei es nachwie vor schwierig, insbesondere Hausärztinnen und -ärzte für die Niederlassung auf dem Land zu gewinnen. „Händeringend suchen Kolleginnen und Kollegen vor allem in strukturschwachen Regionen Praxisnachfolgerinnen und -nachfolger“, sagte der Kammerpräsident. 20Prozent der niedergelassenenÄrztinnenund Ärzte gingen in NRW in absehbarer Zukunft in Rente. „Und dann?“, so Henke. Er frage sich, wer den Weg in die Niederlassung wagen wolle, wenn Bundespolitik und Krankenkassenmit ihrer Gesetzgebung und ihren Verlautbarungen nicht die leiseste Wertschätzung gegenüber der ambulanten Versorgung zum Ausdruck brächten. Es sei eine Fehleinschätzung, wenn Politik und Kassen glaubten, die drohende Versorgungslücke mithilfe von Gesundheitskiosken, Gemeindeschwestern oder telemedizinischen Angeboten schließen zu können. Klug eingesetzt könnten solche neuen Strukturen sicher stellenweise für Entlastung sorgen. Ein Großteil der Menschen, vor allemÄltere und chronisch Kranke, wolle aber auch in Zukunft vor Ort von Ärztinnen und Ärzten ihres Vertrauens behandelt werden, zeigte sich Henke überzeugt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte imSommer angekündigt, langfristig bundesweit 1.000 Gesundheitskioske aufzubauen mit dem Ziel, insbesondere sozialen Randgruppen den Zugang zum Gesundheitssystem zu erleichtern. Ärztinnen und Ärzte seien in diesem Modell nicht vorgesehen, kritisierte Dr. Christiane Friedländer, Neuss. „Welches Arztbild hat eigentlich diese Regierung?“, fragte sie auch mit Blick darauf, dass Gesundheitsämter zunehmend von nicht Ärzten geleitet werden. „Das ist eine Infragestellung der ärztlichen Kompetenz“, so Friedländer. Dr. Lothar Rütz, Köln, wies darauf hin, dass nach § 64 d SGB V ab Januar 2023 in jedem Bundesland mindestens ein Modellversuch durchgeführt werden muss, bei dem heilkundliche Aufgaben auf nicht ärztliche Gesundheitsberufe übertragen werden. Für ihn werfe das die Frage auf, wie hier Delegation und Substitution voneinander abgegrenzt werden sollen, so Rütz. Angesichts dieser Entwicklungenmüsse die Ärzteschaft dringend ihre Kernkompetenzen definieren. Diagnostik, Indikationsstellung, die Feststellung des individuellen Behandlungsbedarfs sowie die Überwachung des Heilerfolgs, gehörten in ärztliche Hand, heißt es in einem entsprechenden Beschluss der Kammerversammlung. Mit Blick auf die Kooperation der Gesundheitsberufe sagte Henke: „Wir brauchen Lösungen für eine Gesellschaft des langen Lebens.“ Das gehe nicht ohne Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, die Pflege am Bett leisteten und dafür anständig bezahlt würden, sowie qualifizierte Medizinische Fachangestellte. Vor allem benötige man für die Versorgung von immer mehr älteren und multimorbiden Menschen eine starke wohnortnahe ambulante Versorgung. „Wir müssen deshalb alle zusammen viel dafür tun, die Niederlassung für junge Ärztinnen und Ärzte attraktiv zu halten“, mahnte Henke. Hier sei auch die Ärzteschaft selbst gefordert. „Kein Schönreden, aber auch kein Kaputtreden unsererseits gehören auch dazu“, so der Kammerpräsident. Henke wies erneut darauf hin, dass die zunehmende Bürokratie in Praxen und Krankenhäusern ein ernsthaftes Problem darstellt. So belege der von der KassenärztlichenBundesvereinigung herausgegebene Bürokratie-Index 2020 einen neuerlichen Anstieg der Bürokratiebelastung für Vertragsärzte und -psychotherapeuten gegenüber 2019 um 1,3 Prozent. Mit insgesamt 55,8 Millionen Arbeitsstunden schlugen die Informationspflichten der niedergelassenen ÄrztinKammerpräsident Rudolf Henke forderte verlässliche Rahmen- bedingungen für Krankenhäuser und Praxen, schließlich seien sie Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Foto: Jochen Rolfes

Thema 14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, leitete die Aussprache zum gesundheits- und berufspolitischen Bericht des Präsidenten. Foto: Jochen Rolfes Doch Hindernisse für die Niederlassung in eigener Praxis drohen Henke zufolge auch aus ganz anderer Richtung. Zunehmend drängten private Finanz- investoren in den ambulantenMarkt, die freiwerdende Arztsitze zu Höchstpreisen aufkauften und in Medi- zinische Versorgungszentren (MVZ) eingliederten. „Wenn Niederlassung für die meisten Ärztinnen und Ärzte nicht mehr bezahlbar ist, dann bedeutet das langfristig, dass die ambulante Versorgung komplett dem freien Markt und Wettbewerb überantwortet nen und Ärzte im Jahr 2020 zu Buche. Aktuell müssten etwa 61 Arbeitstage pro Jahr und Praxis für die Er- füllung von Informationspflichten aufgewendet werden. Ähnlich sei die Situation im Krankenhaus. Klinikärzte und Pflegekräfte verbrächten derzeit im Schnitt drei Stunden am Tag mit bürokratischen Pflichten, so Henke. „Was wäre es für unsere Patientinnen und Patienten für ein Gewinn, wenn ihnen diese Zeit zugutekäme?“, fragte er. „Das würde nichts kosten und hätte einen riesigen Effekt auf die Patientenversorgung und unsere eigene Berufszufriedenheit.“ GOÄ-Novelle zeitnah einführen Wenn man wolle, dass Ärztinnen und Ärzte auch in Zukunft den Schritt in die Niederlassung wagten, müsse man jedoch auch für eine angemessene Ver- gütung sowohl im EBM als auch in der GOÄ sorgen. Sobald die GOÄ-Novelle zwischen Privater Krankenversicherung und Bundesärztekammer Anfang nächsten Jahres konsentiert sei, müsse diese umgehend eingeführt werden, forderte der Kammerpräsident. wird“, warnte Henke. Er sehe eine Gefahr für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, wenn sich Investoren mit Monopolstellung plötzlich aus der Versorgung zurückzögen, weil anderswo mehr Geld zu verdienen sei. Dieselben Monopole engten auch die freie Arztwahl und das Einholen von Zweitmeinungen ein. Denn am Ende sei es egal, an welche Tür ein Patient klopfe, weil immer derselbe Konzern hinter der Praxis oder demMVZ stehe. „EinWahlrecht setzt Pluralität voraus“, sagte der Kammerpräsident und forderte Politik, Krankenkassen und Patientenschützer auf, dem Thema endlich die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen. „Hier muss die Ampelkoalition im Sinne der Transparenz und zum Erhalt der freien Arztwahl gesetzgeberisch nachbessern“, so Henke. Mehr Transparenz bei Investoren-MVZ Die Kammerversammlung sprach sich in zwei Beschlüssen für mehr Transparenz bei den Eigen- tümerstrukturen von MVZ aus und forderte die Politik auf, die Ausbreitung von MVZ in Investorenhand zu stoppen. Den Investoren gehe es nicht in erster Linie um die Versorgung, sondern um Rendite, kritisierte Dr. Thorsten Hornung, Bonn. „Wir brauchen ein Fremdbesitzverbot. Versorgung gehört in ärztliche Hand und in ärztliche Verantwortung.“ Selbstkriti- sche Töne schlug Dr. Christiane Groß, Wuppertal, an. Sie forderte die Kolleginnen und Kollegen auf, mehr für die Selbstständigkeit in eigener Praxis zu werben, gerade auch bei jungen Ärztinnen und mahnte diejenigen, die ihre Praxen abgeben wollen: „Warum müssen Sie immer so optimiert verkaufen?“ Das DRG-System hat zu einem ruinösen Wettbewerb geführt Doch nicht nur im ambulanten Bereich gibt es Fehlentwicklungen zu beklagen. Auch im stationären Sektor sind die Baustellen zahlreich. „Viele Kliniken sind nicht nur aufgrund von Coronapandemie, Inflation und Energiekrise geschwächt, sondern auch, weil die Bundesländer seit Jahren ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung nicht ausreichend nach- kommen und das DRG-System zu einem ruinösen Wettbewerb zwischen den Kliniken geführt hat“, beschrieb Kammerpräsident Henke die Lage. Die Mitglieder der Kammerversammlung bekräftigten mithin ihre Forderung an die Bundesregierung, die Vergütung nach Fallpauschalen in ihrer jetzigen Form abzuschaffen. Das System schaffe für die Kliniken Anreize, vermehrt insbesondere gut bezahlte Leistungen zu erbringen und bilde deren Vorhaltekosten für die medizinische Personal- und Infrastruktur nur unzureichend ab, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments. Die Folgen seien Wettbewerbs- verzerrungen, Personalabbau, ein hoher bürokratischer Aufwand und Qualitätsverluste bei der medizi-

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 15 nischen Versorgung der Patientinnen und Patienten. „Das bisherige erlösorientierte DRG-System muss schnellstens durch ein kombiniertes Vergütungs- system aus krankenhausindividuellen Personalaus- gaben und Vorhaltekosten sowie der Abrechnung landeseinheitlicher pauschalierter Sach- und Be- triebskosten abgelöst werden“, forderte Henke. Das dürfe sich nicht nur auf die Kinderheilkunde und Geburtshilfe beschränken, wie jetzt im Entwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vorgesehen. „Ein neues Vergütungssystem sollte es fördern, dass Ärztinnen und Ärzte dem einzelnen Patienten wieder gerecht werden können“, so Henke. Patientinnen und Patienten seien keine pauschalierten Fälle mit Abrechnungscode. Der Kammerpräsident lobte erneut die neue Krankenhausplanung in NRW und dass das Land bei der Reform auf die Kooperation mit allen Beteiligten gesetzt habe, unter anderem auch mit den beiden Ärztekammern. Die ersten Planungsgespräche zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern in den Regionen seien im November angelaufen. „Aber klar ist auch, dass die Transformation als solche gerade am Anfang nicht ohne finanzielle Mittel möglich sein wird“, erklärte Henke und begrüßte in diesem Zusammenhang die Zusage der Landes- regierung, die Umsetzung des neuen Krankenhaus- plans mit 2,5 Milliarden Euro über die nächsten fünf Jahre zu fördern. In dieser Summe enthalten sind der Landesregierung zufolge auch Mittel für sogenannte Klimaanpassungsmaßnahmen in den Krankenhäusern. Bei Hitzeaktionsplänen muss das Land Tempo machen Dass sichdieEinrichtungendesGesundheitswesens besser auf die Folgen des Klimawandels einstellen müssen, forderte jetzt auch die Kammerversammlung. Sie verlangte unter anderemvon der Landesregierung, bei der Förderung von kommunalen Hitzeaktions- plänen in NRW Tempo zu machen. Alarmpläne müssten für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen, aber auch für Kindergärten und Schulen erstellt werden. Außerdemsollten in den Innenstädten Trinkbrunnen und kühle Aufenthaltsmöglichkeiten für gefährdete Menschen geschaffen werden. „Nach einer Schätzung des Robert Koch-Instituts sind in diesemSommer etwa 4.500Menschen in Deutschland infolge von Hitze gestorben“, sagte Kammerpräsident Henke. „Wir müssen von den Kommunen einfordern, dass sie Klimaschutz und Klimafolgeanpassung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge begreifen“, sagte er. Es dürfe nicht ein weiterer Winter ver- streichen, ohne dass etwas geschehe. Mit rund fünf Prozent trägt aber auch der Gesundheitssektor selbst zum CO2-Fußabdruck in Deutschland bei. Das Gesundheitswesen müsse daher engagiert seinen Betrag zum Klimaschutz leisten, Gegenüber dem vorangegangenen Haushaltsjahr bleibt das veranschlagte Haushaltsvolumen der Ärztekammer Nordrhein nahezu unverändert bei knapp 40 Millionen Euro. Allerdings sei noch nicht absehbar, wie sich die Corona- pandemie und die hohe Inflationsrate auf die Ausgaben der Kammer auswirken werden, erklärte der Verbindungsmann des Vorstandes zum Finanzausschuss der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Joachim Wichmann. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Ärztekammer und der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein für das vergangene Jahr führte dem Vor- sitzenden des Finanzausschusses, Dr. Wilhelm Rehorn, zufolge zu keinerlei Beanstandungen. Kammerhaushalt 2023 Die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein hat ihre digitale Transformation so gut wie abgeschlossen. Das berichtete der Vorsitzende des Fortbildungsausschusses Professor Dr. Gisbert Knichwitz bei der Kammerversammlung am 12. November. Die Homepage sei neu gestaltet und ein Seminarverwaltungsprogramm installiert, das sämtliche Prozesse von der Seminarsuche über die Buchung bis zur Ausstellung von Bescheinigungen digital abbilde. Nach den positiven Erfahrungen mit Online-Fortbildungen während der Coronapan- demie seien reine Präsenzformate nicht mehr zu halten, so Knichwitz. Es komme auf eine gute Mischung an. Vor Ort in Bonn soll vom 9. bis 14. Oktober 2023 ein großer Fortbildungskongress stattfinden. Am finalen Programm werde derzeit gearbeitet: www.akademie-nordrhein.de Akademie ist digital neu aufgestellt Die Kammerversammlung beschloss am 12. November mehrere Änderungen der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung. Sie betreffen die Sicherstellung der Körperschaftssteuerbefreiung, die Begrenzung der pflichtgemäß zu entrichtenden Versorgungs- abgaben auf die „Pflichtabgabe“ und die Verhinderung des Absinkens der durchschnittlichen Versorgungsabgabe. Die Ände- rungen werden in einer der nächsten Ausgaben des Rheinischen Ärzteblatts veröffentlicht. Die Kammerversammlung nahm zudem den Geschäftsbericht der Nordrheinischen Ärzteversorgung für das Jahr 2021 entgegen und entlastete deren Organe für das Geschäftsjahr 2021. Der Geschäftsbericht ist unter www.naev.de abrufbar. Der Bericht der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 erscheint in der Februar-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts. Satzungsänderungen und Bericht der Gutachterkommission

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