Leitfaden Kommunikation

48 Für einzelne Krankheitsbilder gibt es spezielle Fragen, mit denen in der speziellen Anam- nese der Schweregrad einer Erkrankung eingeschätzt wird (z. B. schmerzfreie Gehstrecke bei der PAVK oder Barthel-Index zur Erfassung grundlegender Alltagsfunktionen). Literatur Medizinisches Wissensportal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) unter: http://patientensicherheit-online.de/h5s [Stand: 18.03.2015] Leitfaden „Bestmögliche Arzneimittelanamnese“ im Rahmen der High 5s-SOP „Medication Reconciliation“ des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (gemeinsames Institut von BÄK und KBV) unter: http://www.kh-cirs.de/faelle/pdf/bestmoegliche-arzneimittelanamnese-leitfaden.pdf [Stand: 18.03. 2015] 3.3. Arzneimittelanamnese Die meisten Patientinnen und Patienten glauben, dass ihre Ärztinnen und Ärzte ihre aktuelle Therapie gut kennen, was tatsächlich nur ausnahmsweise der Fall ist (Serper et al. 2013). Zudem können viele Patientinnen und Patienten nicht mit Sicherheit einschätzen, was in der Medizin als Arzneimittel gilt (Send et al. 2018). Eine gute Arzneimittelanamnese braucht Zeit und wird umfassender, wenn sie mehrzeitig durchgeführt wird (Rieger et al. 2004); die Verwendung mehrerer Quellen (Patientin bzw. Patient, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Stammapotheke, Angehörige, Pflegedienst, Medikationsplan, Arztberichte, elektronische Akten, Durchsicht aller zu Hause vorhandenen Arzneimittelpackungen [Brown-Bag-Methode]) kann helfen, wichtige und oft risikoreiche Informationslücken zu schließen (ÄzQ 2013). Die vier Hauptziele der Arzneimittelanamnese sind, • die aktuelle Exposition des Patienten bzw. der Patientin mit verordneten und mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneistoffen umfassend zu kennen (um sie mit dem aktuellen Krankheitszustand [Therapieerfolg, Nonresponse, un- erwünschte Arzneimittelwirkungen] in Beziehung zu setzen, ihre Qualität zu prüfen [Dosierungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, potenziell inadäquate oder fehlende Medikamente] und neu zu verordnende Arzneistoffe darauf abzustimmen), • wichtige frühere Erlebnisse und Ereignisse mit Arzneistoffen zu erfahren (Beurteilung der Ergebnisqualität des Medikationsprozesses: gutes/schlechtes Ansprechen, Allergie, Unverträglichkeit), • die aktuelle Prozess- und Strukturqualität der Arzneimittelverabreichung sowie Möglichkeiten und Grenzen des Patienten bzw. der Patientin zu (er)kennen (Handhabung von Verpackung [Blistern], schwierigen Arzneiformen [Pflaster] und Hilfsmitteln [Inhalatoren, Spritzen, Augentropfen-Applikatoren], Zubereitung [Tabletten teilen, Heranführen an spezifische Gesprächssituationen Ärztekammer Nordrhein

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