WERDER MAGAZIN Nr. 309 - page 51

TOP 9
Diskussion zu TOP 8
Es folgen zu dem Bericht der Geschäftsführung zwei
Wortmeldungen, die direkt beantwortet werden.
TOP 10
Satzungsänderungsanträge
Nachfolgende Satzungsänderungsanträge des
Präsidiums werden jeweils einstimmig, ohne
Enthaltung und ohne Gegenstimme, angenommen
(Änderungen fettgedruckt).
Es sind 265 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
1. § 7 Ziff. 2
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist
ein schriftlicher Aufnahmeantrag… übernimmt/über-
nehmen.
Bei Volljährigen kann das Aufnahmeverfahren
auch elektronisch durchgeführt werden.
2. § 10 Ziff. 2
Der Austritt kann nur zum 30.06. eines Jahres unter
Wahrung einer Frist bis zum
31.03.
des laufenden
Jahres mittels eingeschriebenem Brief erklärt werden.
Bei Erreichen der Volljährigkeit hat das Mitglied
die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft zu beenden.
Das Mitglied kann nur in diesem Fall innerhalb eines
Monats nach Erreichen der Volljährigkeit unter
Wahrung einer Frist von zwei Monaten seinen
Austritt aus dem Verein mittels eingeschriebenen
Brief erklären. Abweichend von § 10 Ziff. 2 Satz 1
kann der Austritt in diesem Fall ausnahmsweise
zu dem auf den Volljährigkeitseintritt und unter
Berücksichtigung der Erklärungs- und Kündigungs-
frist folgenden 30.06. oder 31.12. erklärt werden.
Der Austritt wird vom Verein bestätigt.
3. § 13 Ziff. 1 lit. d)
a) § 13 Ziff. 1 lit. d), 2. Spiegelstrich
Der Vorschlag erfolgt
jeweils
über eine Liste, in der
alle Kandidaten
und alle Ersatzkandidaten
in einer
Reihenfolge aufgeführt sind.
b) Die Regelung des § 13 Ziff. 1 lit. d) 6. Spiegelstrich
wird gestrichen.
d) § 13 Ziff. 1 lit. g)
Wahl der Mitglieder des
Ehrenrates
und der Revisoren.
Für einen darüber hinaus vorliegenden Satzungsände-
rungsantrag des Mitglieds Uwe Bock vom 29.6.2012
gibt es nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit.
Top 11
Wahl der Kandidaten und Ersatzkandidaten für den
Aufsichtsrat der SV Werder Bremen GmbH & Co
KG aA nach entsprechenden Vorschlägen des
Wahlausschusses
Dr. Hess-Grunewald und Axel Plaat wurden bereits vom
Präsidium des Sport-Verein „Werder“ von 1899 e.V.
satzungsgemäß in den Aufsichtsrat entsendet.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses,Wolfgang Schäfer,
benennt die zur Wahl stehenden Kandidaten für den
Aufsichtsrat der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA
in der vomWahlausschuss vorgegebenen Reihenfolge:
Willi Lemke, Dr.Werner Brinker, Hans Schulz, Marco Bode.
Mittels offener Blockwahl werden alle vier Kandidaten
bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen
gewählt.
Als Ersatzkandidaten werden ohne Gegenstimme bei
drei Enthaltungen Stefan Dörr-Kling und Manfred Jacobi
gewählt.
Bei beiden Wahlgängen waren 265 stimmberechtigte
Mitglieder anwesend.
Top 12
Wahl der Mitglieder des Ehrenrates
Präsident Klaus-Dieter Fischer leitet die Wahl des Ehren-
rates.Vorgeschlagen sind folgende Kandidaten (in alpha-
betischer Reihenfolge), welche sich persönlich der
Mitgliedschaft gegenüber vorstellen (mit Ausnahme von
Horst Münte, da dieser krankheitsbedingt abwesend
ist): Joachim Bunzel, Peter Eilers, Elke Humrich, Horst
Kühne, Radek Lewicki, Peter Logemann, Horst Münte,
Wolfgang Schäfer, Jürgen Sterzik, Hans Wild, Egbert
Wilzer, Klaus-Jürgen Witt. Aus der Versammlung heraus
wird außerdem Eckart Kauert vorgeschlagen. Die
neun zu wählenden Mitglieder für den Ehrenrat werden
auf Vorschlag Klaus-Dieter Fischers in einer geheimen
Wahl ermittelt. Die spätere Auszählung der Stimmen
bei 244 anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern
ergibt, dass nachfolgende Kandidaten in den Ehrenrat
gewählt sind:
Elke Humrich
(159 Stimmen);
Peter Eilers
(158 Stimmen);
Wolfgang Schäfer
(141 Stimmen);
Egbert Wilzer
(137 Stimmen);
Klaus-Jürgen Witt
(131 Stimmen). Zur Ermittlung der noch fehlenden vier
Kandidaten bedarf es einer Stichwahl, welche nachfol-
gendes Ergebnis erbringt:
Horst Kühne
(72 Stimmen);
Jürgen Sterzik
(68 Stimmen);
Radek Lewicki
(66 Stimmen);
Joachim Bunzel
(65 Stimmen).
Zum Zeitpunkt der Stichwahl sind 166 stimmberechtigte
Mitglieder anwesend.
Top 13
Wahl von zwei Kassenrevisoren und einem
Ersatzrevisor
Die beiden vorgeschlagenen Kandidaten Joachim Bunzel
und Peter Libowski werden in einer offenen Wahl en
bloque bei einer Enthaltung und keiner Gegenstimme
gewählt. Der Kandidat für die Tätigkeit als Ersatzrevisor,
Andreas Ehlers, stellt sich vor und wird anschließend
in einer offenen Wahl bei einer Enthaltung gewählt.
Bei beiden Wahlvorgängen sind 165 stimmberechtigte
Mitglieder anwesend.
Top 14
Anträge
Das Mitglied Uwe Bock hat mit Datum 7.6.2012
einen Antrag gestellt, welcher jedem Mitglied ausge-
legt zur Verfügung steht. Der Antrag wird bei zwei
Ja-Stimmen von den anwesenden 165 stimmberech-
tigten Mitgliedern abgelehnt.
TOP 15
Verschiedenes
Wenige Wortmeldungen werden je nach Zuständigkeit
von den Herren des Präsidiums bzw. der Geschäfts-
führung beantwortet.
Um 23:45 Uhr beendet Herr Fischer mit einem Dank
an alle Mitglieder und hauptamtlichen Mitarbeiter die
Sitzung mit einem dreifachen Hipp-Hipp-Hurra auf
Werder Bremen.
Klaus-Dieter Fischer
Karen Blenkers
Leiter der Versammlung
Protokollführerin
Seitens des Präsidiums des Sport-Verein „Werder“
von 1899 e.V. werden folgende Anträge auf
Satzungsänderung gestellt:
Die Satzung des SV Werder wird wie folgt geändert:
1. In
§ 8 Mitglieder
die Ziff. 1, 4 und 6.
Sie sollen wie folgt lauten:
„ 1. Der Verein hat aktive und fördernde Mitglieder.
Aktives Mitglied kann nur eine natürliche
Person sein.
2. unverändert
3. unverändert
4. Ein Wechsel von der aktiven in die fördernde
Mitgliedschaft kann nur mit Wirkung zum Ende
des
jeweils
laufenden Geschäftsjahres erfolgen.
(Hinweis: Der Halbsatz „…. vorbehaltlich der
Regelung in Ziff. 6“ wird gestrichen)
5. unverändert
6. Die Mitgliedschaft im Rahmen einer Familienmit-
gliedschaft wird bei Erreichen der Volljährigkeit
des Mitgliedes mit Beginn des folgenden Geschäfts-
jahres als aktive Mitgliedschaft weitergeführt, es
sei denn, das Mitglied verlangt innerhalb eines
Monats nach Erreichen der Volljährigkeit schriftlich
den Status eines fördernden Mitgliedes.
In diesem
Falle ist das Mitglied ab Beginn des folgenden
Geschäftsjahres Fördermitglied
.“
7. unverändert
2.
§ 9 Mitgliedsbeiträge
insgesamt.
Der neue § 9 soll wie folgt lauten:
§ 9 Mitgliedsbeiträge
1.
Der Verein kann Aufnahmegebühren, Monats-
beiträge, Zusatzentgelte und zur Finanzierung
besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung
finanzieller Schwierigkeiten Umlagen bis zur
Höhe des 6-fachen Monatsbeitrages erheben.
Die Monatsbeiträge können zu Jahres- oder
Quartalsbeiträgen oder in anderer Weise zu-
sammengefasst werden. Einzelheiten dazu,
insbesondere welche Beiträge in welcher Weise
in welcher Höhe erhoben, wann Beiträge fällig
und in welchem Umfange Beiträge ermäßigt
werden, regelt für natürliche Personen eine von
der Mitgliederversammlung zu beschließende
Beitragsordnung.
2.
Für juristische Personen und andere Personen-
vereinigungen mit rechtlicher Selbständigkeit
werden die Mitgliedsbeiträge durch Vereinba-
rung mit dem Präsidium gesondert festgelegt.
3.
Das Präsidium kann in begründeten Fällen
Aufnahmegebühren, Monatsbeiträge, Zusatz-
entgelte und Umlagen ganz oder teilweise
erlassen oder stunden.
4. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht,
Mitgliedsbeiträge zu zahlen, befreit.
5. Fördernde Mitglieder zahlen den halben
Mitgliedsbeitrag.“
3. In
§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft
Ziff. 1 und Ziff. 3. Sie sollen wie folgt lauten:
„ 1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt,
Streichung im Mitgliederverzeichnis
oder
durch Ausschluss. Der Austritt muss durch schriftliche
Erklärung erfolgen. Bei Minderjährigen ist die
Austrittserklärung auch von dem/den gesetzlichen
Vertreter/n zu unterschreiben.
2. unverändert
3. Mitglieder, die länger als
drei
Monate mit dem
Mitgliedsbeitrag (Monats-,
Quartals-, Jahresbei-
trag,
Aufnahmegebühr, Zusatzentgelt und/oder
Umlage) rückständig sind,
können durch Strei-
chung im Mitgliederverzeichnis
aus dem Verein
ausgeschlossen werden, wenn sie zuvor erfolglos
gemahnt worden sind. Als Mahnung gilt auch eine
allgemeine Zahlungsaufforderung im offiziellen
Mitteilungsblatt des Vereins.
Die Streichung
erfolgt durch Beschluss des Präsidiums mit der
Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Sie ist
dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief
oder Postzustellungsurkunde mitzuteilen.
4. unverändert“
SATZUNGSÄNDERUNGSANTRÄGE DES PRÄSIDIUMS DES SV WERDER VON 1899 e.V.
1...,41,42,43,44,45,46,47,48,49,50 52,53,54,55,56,57,58,59,60,61,...100
Powered by FlippingBook