16
|
Jah-
resbericht
2012
Ärztekammer
Nordrhein
Kammerversammlung
Die Gesundheitsversorgung in NRW
stark machen
1.
Die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt
der Gesundheitsversorgung in NRW stellen
Im Mittelpunkt des Gesundheitswesens stehen die
Patientinnen und Patienten mit ihrem Anspruch
auf eine gute gesundheitliche Versorgung. Die
aktuellen Rahmenbedingungen machen es Ärztinnen
und Ärzten immer schwerer, sich bei Diagnose und
Behandlung ausschließlich am Wohl der Patientin
oder des Patienten auszurichten.
Die Kammerversammlung begrüßt deswegen die
Absicht der Landesregierung, eine/n Patienten-
beauftrage/n zu bestellen. Sie sieht darin eine
Chance, den berechtigten Versorgungsansprüchen
von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den immer
übermächtiger werdenden Ökonomisierungs-
und Bürokratisierungstendenzen im Gesundheits-
wesen eine Stimme zu verleihen.
Den auf Landesebene geplanten Schritt der Bestel-
lung einer/s Patientenbeauftragen hat die Ärzte-
kammer Nordrhein mit der Einrichtung der Stelle
eines eigenen, unabhängigen Patientenrechte-
beauftragten bereits vollzogen.
Der Patientenrechtebeauftragte der Ärztekammer
Nordrhein stärkt die Gemeinwohl- und Patienten-
orientierung der Kammer und wird sowohl bei den
Grundsatzfragen der Aufgabenwahrnehmung durch
die Kammer als auch bei der Diskussion über die
Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen ein
wichtiges Gegenüber für die Organe der Kammer sein.
2.
Die finanzielle Benachteiligung der Patientinnen
und Patienten in NRW beenden
Für die ärztliche Versorgung steht in NRW sowohl im
ambulanten als auch stationären Bereich deutlich
weniger Geld je Versichertem zur Verfügung als in
den anderen Bundesländern.
Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Patientinnen
und Patienten in NRW sind nicht weniger auf eine
verlässliche Versorgung angewiesen als die Men-
schen in Bayern oder Berlin.
Die Kammerversammlung unterstützt deswegen
ausdrücklich die Initiativen der Kassenärztlichen
Vereinigungen in NRW und des Landesverbandes der
Praxisnetze NRW zur Angleichung der ambulanten
ärztlichen Vergütung je Versichertem.
Eine angemessene und im Bundesvergleich faire Ver-
gütung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
und für die Krankenhausbehandlung entscheidet
über die künftige Qualität und die flächendeckende
Erreichbarkeit der Gesundheitsversorgung für alle
Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Deswegen muss die Benachteiligung von NRW
sowohl bei den Vergütungen im ambulanten Bereich
als auch bei den Basisfallwerten der Krankenhäuser
beendet werden.
Die Kammerversammlung dankt der NRW-Gesund-
heitsministerin Barbara Steffens ausdrücklich dafür,
dass sie auf der Bundesebene entschieden für diese
Anliegen eintritt.
3.
Die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundeslandes
NRW stärken
Die immer stärkere Prägung der Versorgungs-
strukturen in den Ländern durch Vorgaben von der
Bundesebene hat sich in den letzten Jahren und Jahr-
zehnten nachteilig auf die Versorgung ausgewirkt.
Der Gesetzentwurf zum Versorgungsstrukturgesetz
zeigt nun nach Jahren einer andersgerichteten Politik
erstmals Ansätze, die grundgesetzlich verankerte
Verantwortlichkeit der Bundesländer für die Versor-
gungsstrukturen zu stärken.
Diese Ansätze gehen jedoch aus Sicht der Kammer-
versammlung nicht weit genug, um den Bundes-
ländern den notwendigen Gestaltungsspielraum
zurückzugeben. Die Kammerversammlung unter-
stützt deswegen die Forderungen der Bundesländer
nach Stärkung ihrer Gestaltungsmöglichkeiten im
Versorgungsstrukturgesetz.
Entschließungen der Kammerversammlung
Krankenhausärzten sei auch in der Patientenver-
sorgung geboten. Die Kammerversammlung habe
sich daher wiederholt für eine bessere sektoren-
übergreifende Versorgung eingesetzt. Der bisheri-
ge Paragraph
116
b des Sozialgesetzbuchs V
habe aber
zu massiven Konflikten geführt. „Deshalb brau-
chen wir einen neuen Anlauf und sollten uns auch
als Ärztekammer Nordrhein um das Thema der
spezialfachärztlichen Versorgung intensiv küm-
mern. Die geplante ambulante spezialfachärztliche
Versorgung solle so organisiert werden, dass die
Patientenversorgung bestmöglich erfolgt. Zimmer
forderte eine angemessene Beteiligung der Ärzte-
kammern, damit sie ihren sektorenübergreifenden
Sachverstand einbringen können.
Transparente und gerechte Vergütung
in weiter Ferne
Leider haben wir uns im Vertragsarztbereich
von dem Ziel einer transparenten und gerechten
Vergütung zunehmend weiter entfernt“, kritisierte
der Vizepräsident. Umso schlimmer sei es, dass die
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Nordrhein-
Westfalen seit der EBM-Reform des Jahres 2009
deutlich schlechter dastehen als die Kolleginnen
und Kollegen in anderen Bundesländern. Zimmer:
Schließlich fehlt dieses Geld in Nordrhein und
Westfalen-Lippe für die Patientenversorgung, und
dafür gibt es keine Rechtfertigung.“
Denn die Versicherten in NRW zahlen nach
gleichen Beitragssätzen in die Gesetzliche Kran-
kenversicherung ein wie die Bürger in anderen
Bundesländern. Deshalb unterstützt die Ärzte-
kammer Nordrhein die Initiativen der Kassenärzt-
lichen Vereinigungen und des Landesverbandes der
Praxisnetze zur bundesweiten Angleichung der
ambulanten ärztlichen Vergütung. Ein ähnliches
Problem gibt es nach Zimmers Worten auch im
stationären Sektor: „Auch bei der Vergütung der
Klinikleistungen – technisch ausgedrückt beim
sogenannten Landesbasisfallwert – stehen wir in
der Rangfolge der Länder im Tabellenkeller. Auch
das kann so nicht bleiben.“
Bernd Zimmer,
Vizepräsident der
Ärztekammer Nordrhein:
Bei der geplanten spezial-
fachärztlichen Versorgung
darf es nicht zu Wettbe-
werbsverzerrung und
unkontrollierter Mengen-
ausweitung kommen.
16
|
Jahresbericht 2012