Rheinisches Ärzteblatt 3/2024

Gesundheits- und Sozialpolitik 18 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 Wählen und sich zur Wahl stellen: Startschuss für die Kammerwahlen 2024 Die knapp 70.000 Ärztinnen und Ärzte im Rheinland wählen im Frühsommer ihr neues Ärzteparlament und die Vorstände der Kreisstellen. Wer selbst kandidieren will, kann sich einer Liste anschließen oder als Einzelkandidatin oder -kandidat antreten. Noch bis zum 5. April, 18:00 Uhr können Wahlvorschläge bei den Wahlleitern der Wahlkreise eingereicht werden. von Heike Korzilius und Christa Schalk stand, der sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten sowie 16 Beisitzern zusammensetzt. In diesem Jahr wird zwischen dem 24. Mai und dem 28. Juni 2024 das „Ärzteparlament“ per Brief neu gewählt. Wie bei jeder Wahl zählt jede Stimme. Einfacher als bei vielen anderen Wahlen ist es aber für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein, selbst zu kandidieren und damit die Richtung in der ärztlichen Selbstverwaltung für die nächsten fünf Jahre mitzubestimmen (siehe Kasten). Denn es geht unter anderem um zentrale Weichenstellungen für die ärztliche Berufsausübung. So steht beispielsweise auf Bundesebene in den nächsten Jahren eine grundlegende Reform der fachärztlichen Weiterbildung an, die nicht nur eine zentrale Bedeutung für die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten hat, sondern auch für die Karriereentscheidungen und Arbeitsbedingungen des ärztlichen Nachwuchses. Als gewählte Abgeordnete zum Deutschen Ärztetag können nordrheinische Ärztinnen und Ärzte hier ihre Positionen einbringen. Die 121 Mitglieder der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein sind dann wiederum dafür verantwortlich, diese Beschlüsse umzusetzen und gegebenenfalls an regionale Erfordernisse anzupassen. Nach dem Heilberufsgesetz NRW sind sie 24. Mai bis 28. Juni 2024 Selbst gestalten Kammer WählEn KAMMERWAHLEN 2024 Kammerwahlen@aekno.de 0211 4302-2110, -2140 Briefwahl: 24. Mai bis 28. Juni Ihre Stimme zählt. www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024 KAMMERWAHLEN 2024 Einmischen Mitmachen Zeichen setzen www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024 Kammerwahlen@aekno.de 0211 4302-2110, -2140 Briefwahl: 24. Mai bis 28. Juni Ihre Stimme zählt. zudem dafür verantwortlich, die Fortbildung der Kammermitglieder auch durch eigene Veranstaltungen zu fördern, damit diese über ihr gesamtes Berufsleben hinweg auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft praktizieren können. Ansprechpartner für die Politik Ebenfalls im Auftrag des Gesetzgebers gestaltet die Kammerversammlung die Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte im Rheinland und wacht über die Einhaltung der Regeln: Welche Formen der ärztlichen Kooperation sind erlaubt? Wie dürfen Ärzte für ihr medizinisches Angebot werben? Welche Kooperationen mit Dritten dürfen sie eingehen, ohne ihre ärztliche Unabhängigkeit zu gefährden? Auf diese und viele weitere Fragen hat die Ärzteschaft selbst Antworten in der Berufsordnung formuliert. Auch wenn es um gesundheitspolitische Weichenstellungen oder medizin-ethische Themen geht, ist die Ärzteschaft in Form ihrer gewählten Vertreter wichtige Ansprechpartnerin. So kann sie zum Beispiel im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren bei Anhörungen im Landtag oder in schriftlichen Stellungnahmen ihre Expertise beisteuern. In seine grundlegende Reform der „F reiberuflichkeit und Selbstverwaltung sind gerade im ärztlichen Bereich eine wertvolle gesellschaftliche Ressource, die wir brauchen, wenn wir ein leistungsfähiges Gesundheitswesen und damit eine humane Gesellschaft organisieren wollen.“ Das sagte Bundesverfassungsrichter a.D. Peter Müller beim 127. Deutschen Ärztetag im vergangenen Jahr in Essen und erntete dafür großen Beifall der ärztlichen Abgeordneten. Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung bedeuten nach Auffassung des Juristen nicht nur, dass Ärztinnen und Ärzte in ihren Entscheidungen über Diagnostik und Therapie unabhängig sind, sondern auch, dass sie die Rahmenbedingungen ihres Berufs in großen Teilen im Auftrag des Gesetzgebers selbst gestalten und bei gesundheitspolitischen Reformen ihre Positionen einbringen können. Die (Landes-)Ärztekammern und die Bundesärztekammer sorgen dafür, dass die Stimme der Ärztinnen und Ärzte in der Politik auf Landes- und Bundesebene gehört wird. In der Ärztekammer Nordrhein bestimmen die 121 gewählten Mitglieder der Kammerversammlung jeweils für fünf Jahre den berufs- und gesundheitspolitischen Kurs. Sie wählen aus ihrer Mitte den Vor-

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