Rheinisches Ärzteblatt 3/2024

Gesundheits- und Sozialpolitik Rheinisches Ärzteblatt / Heft 3 / 2024 19 Krankenhausplanung hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die beiden Ärztekammern des Landes zusammen mit der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen von Anfang an einbezogen. Die Ärztekammern haben dafür gesorgt, dass die Anforderungen an die ärztliche Weiterbildung im Reformprozess angemessen berücksichtigt werden. Kreisstellen stehen für Basisnähe Darüber hinaus hat sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Forderungen öffentlichkeitswirksam an die Politik gewendet: So haben sich die ärztlichen Vertreterinnen und Vertreter dafür stark gemacht, dass im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen die Patientenrechte gewahrt bleiben. Sie haben angesichts des Klimawandels für einen besseren Hitzeschutz in Krankenhäusern und Altenheimen geworben, vor einer fortschreitenden Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung gewarnt, weil immer mehr Privatinvestoren Medizinische Versorgungszentren aufkaufen, und sich für eine verbesserte und auskömmlich finanzierte Suizidprävention ausgesprochen. Kammerversammlung, Vorstand und Präsidium werden zudem nicht müde, gegenüber der Politik Dauerbaustellen im Gesundheitswesen anzusprechen: überbordende Bürokratie, eine seit Jahren stockende GOÄ-Reform oder auch den zunehmenden Fachkräftemangel. Alle Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein können zu den Kammerwahlen antreten. Voraussetzung ist, dass sie bei der Wahl zur Kammerversammlung spätestens seit dem 15. März 2024 und bei der Wahl zu den Kreisstellenvorständen seit dem 28. März 2024 Mitglieder der Kammer sind. Ärztinnen und Ärzte können nur in dem Wahlkreis antreten, in dem sie arbeiten oder, falls sie nicht ärztlich tätig sind, an ihrem Wohnort. Bei der Wahl zur Kammerversammlung ist der Wahlkreis entweder der Regierungsbezirk Köln oder Düsseldorf, bei der Wahl zum Kreisstellenvorstand sind es die kreisfreien Städte oder der Landkreis. Die Kandidatur muss schriftlich mit den Originalunterlagen beim Wahlleiter eingereicht werden. Bei der Wahl zur Kammerversammlung muss sie von mindestens 40 und bei den Kreisstellenvorständen je nach deren Größe von 14, 18 oder 22 wahlberechtigten Mitgliedern unter- stützt werden (https://www.aekno.de/ aerztekammer/wahlen2024). Das Heilberufsgesetz NRW sieht vor, dass die Kammerversammlung, deren Ausschüsse sowie die Kreisstellenvorstände möglichst paritätisch besetzt sind. Gemessen an ihrem Anteil an der nordrheinischen Ärzteschaft müssten sämtliche Gremien und Organe der Ärztekammer etwa zur Hälfte mit Ärztinnen besetzt sein. Fragen rund um die Wahl beantwortet das Wahl-Team der Kammer: E-Mail: kammerwahlen@aekno.de, Telefon: 0211 4302-2110 oder -2140. Selbst kandidieren Neu gewählt werden in diesem Frühsommer auch die Vorstände der 27 Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein. Sie sind das Bindeglied zwischen den Ärztinnen und Ärzten vor Ort und der Haupt- stelle der Kammer in Düsseldorf. Die Vorstände stehen für Basisnähe. Sie sind die direkten Ansprechpartner vor Ort für Mitglieder und Patienten. Sie organisieren unter anderem zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein den Notfalldienst in den sprechstundenfreien Zeiten, betreuen die angehenden Medizinischen Fachangestellten und deren Ausbilder und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsämtern und Selbsthilfegruppen. Außerdem organisieren sie Fortbildungsveranstaltungen, die medizinische und medizin-ethische Inhalte ebenso thematisieren wie die Selbstfürsorge. Dipl.-Biol. Christa Schalk, MPH ist stellvertretende Geschäftsführerin der Ärztekammer Nordrhein. Mit Ihrer Spende rettet ÄRZTE OHNE GRENZEN Leben: Mit Euro ermöglichen Sie z.B. das sterile Material für fünf Geburten. Ohne dieses erleiden Frauen häufig lebensbedrohliche Infektionen. Private Spender*innen ermöglichen unsere unabhängige Hilfe – jede Spende macht uns stark! IRAK: Unsere jordanische Kinderärztin Tanya Haj-Hassan untersucht ein Neugeborenes in Mossul. © Peter Bräunig SPENDEN SIE GEBORGENHEIT FÜR SCHUTZLOSE MENSCHEN www.aerzte-ohne-grenzen.de / spenden Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE „ †„ ‡ „ ‡„ BIC: BFSWDE††XXX

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