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Weiterbildungsordnung Ärztekammer Nordrhein
oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder 6 Monate in Anäs-thesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Patho-logie angerechnet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen Wiederherstellung und Verbesserung angeborener oder durch Krankheit, Degeneration, Tumor, Unfall oder Alter verursachter sichtbar gestörter Körperfunktionen und der Körperform
- der Behandlung Brandverletzter in der Akut- und sekundär-en Rekonstruktionsphase
- der Diferentialtherapie bei postoperativen Komplikatio-nen, Großwunden und Wundheilungsstörungen - Rekonstruktionsmaßnahmen bei Fehlbildungen
- therapeutischen Verfahren bei akuten Verletzungen der Haut und Weichteile einschließlich Rekonstruktion - der ästhetisch-plastischen Chirurgie in allen Körperregi-onen einschließlich kosmetische Operationen unter Be-rücksichtigung der psychologischen Exploration und Elek-tionskriterien und der spezifschen Auflärung bei elektiven Operationsindikationen
- funktions- und strukturwiederherstellende Eingrife bei akuten Verletzungen und chronischen Wunden und Infekti-onen der Haut, der Weichteile und des muskulo-skelettalen Apparates sowie deren Folgeschäden auch in interdiszipli-närer Kooperation
- der Erkennung und Behandlung von Verletzungen, Erkran-kungen und Funktionsstörungen der Hand
- der Mitwirkung bei Replantationen und Revaskularisati-onen abgetrennter Körperteile einschließlich der Behand-lung von Verletzungen und Erkrankungen des peripheren Nervensystems
- der Transplantation isogener, allogener oder synthetischer Ersatzstrukturen
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen bei angeborenen Fehlbildungen, erworbenen Defekten und ästhetisch-kos-metischen Eingrifen
- der Nachbehandlung ästhetisch-plastischer Eingrifen ein-schließlich Verbände, Ruhigstellung, Stabilisierung auch bei Schuhversorgungen, Orthesen und Prothesen sowie bei Transplantationen
- der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes - der Bewertung bildgebender, endoskopischer und neurolo-gischer/neurophysiologischer Befunde
- der Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie und weiterer Rehabilitationsmaßnahmen
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - konstruktive, rekonstruktive und ästhetisch-plastisch-chi rurgische Eingrife einschließlich mikrochirurgischer, La-ser-, Ultraschall- und minimal-invasiver Techniken sowie Nah- und Fernlappenplastiken mit und ohne Gefäßanschluss - im Kopf-Hals-Bereich - im Brustbereich
- an Rumpf und Extremitäten - an Haut- und subkutanen Weichteilen - an peripheren Nerven
- Mitwirkung bei Eingrifen im Rahmen der Erstversorgung von Verbrennungen und zur Behandlung von Verbrennungs-folgen
7.7 Facharzt/Fachärztin fr Thoraxchirurgie
(Thoraxchirurg/Thoraxchirurgin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufauend auf der Basisweiterbil-dung die Erlangung der Facharztkompetenz Thoraxchirurgie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Thoraxchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungs-stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu - 12 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie und/oder Innere Medizin und Pneumologie angerechnet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden
Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erwor-ben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen einschließ-lich Neoplasien, Infektionen, Verletzungen und Fehlbildun-gen der Lunge, der Pleura, des Tracheo-Bronchialsystems, des Mediastinums, der Thoraxwand, des Zwerchfells und der jeweils angrenzenden Strukturen einschließlich der Re-habilitation
- operativen Eingrifen am Herzen im Zusammenhang mit thoraxchirurgischen Operationen
- der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und pro-gnostischen Beurteilung
- den zur Versorgung im Notfall erforderlichen, gefäßchi rurgischen, unfallchirurgischen, visceralchirurgischen und allgemeinchirurgischen Maßnahmen in interdisziplinärer Zusammenarbeit
- der operativen Tumorchirurgie einschließlich palliativmedi-zinischer und schmerztherapeutischer Maßnahmen - der Erhebung einer intraoperativen radiologischen Befund-kontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes - der Planung und Durchführung multimodaler Therapiekon-zepte bei Tumorpatienten in interdisziplinärer Zusammen-arbeit sowie Durchführung von Früherkennungs- und Nach-sorgemaßnahmen zur Tumor- und Rezidiverkennung - Techniken minimal-invasiver Chirurgie
Defnierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - sonographische Untersuchungen der Thoraxorgane (ohne Herz)
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