b)
Das in § 7 Abs. 1 HWG geregelte Verbot
der Wertreklame soll der abstrakten Gefahr
einer unsachlichen Beeinflussung begeg-
nen, die von einer Werbung mit Geschen-
ken ausgehen kann; diese Gefahr ist i. S.
einer individuellen Beeinflussbarkeit der
Zuwendungsempfa¨nger zu bewerten.
c)
Auch im Anwendungsbereich des § 8
Abs. 2 UWG kommt eine Haftung fu¨r den
Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB in
Betracht.
BGH-Urteil v. 25. 4. 2012 – I ZR 105/10
Volltext-Urteil online:
u
DB0538025
Rechtsanwaltsrecht
ZPO § 130 Nr. 6, § 519 Abs. 4
a)
Unterzeichnet ein Rechtsanwalt eine Be-
rufungsschrift mit dem Vermerk „i.A.“ („im
Auftrag“), ist dies unscha¨dlich, wenn der
Unterzeichnende als Sozieta¨tsmitglied zum
Kreis der beim Berufungsgericht zugelasse-
nen Prozessbevollma¨chtigten des Beru-
fungskla¨gers za¨hlt (im Anschluss an BGH-
Beschluss vom 27. 5. 1993 – III ZB 9/93,
NJW 1993 S. 2056; Urteil vom 31. 3. 2003
II ZR 192/02, NJW 2003 S. 2028; Be-
schluss vom 19. 6. 2007 – VI ZB 81/05,
FamRZ 2007 S. 1638; vom 20. 6. 2012 – IV
ZB 18/11, juris).
b)
Die Identita¨t eines Rechtsanwalts, der
eine Berufungsschrift mit dem Vermerk
i.A.“ unterzeichnet hat, muss im Zeitpunkt
des Ablaufs der Rechtsmittelfrist nicht be-
reits in solcher Weise eindeutig gekla¨rt
sein, dass schon endgu¨ltige Feststellungen
zur Identita¨t und zur Postulationsfa¨higkeit
des Unterzeichners getroffen werden ko¨n-
nen; maßgeblich ist insoweit der Erkennt-
nisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung
u¨ber die Zula¨ssigkeit der Berufung (im An-
schluss an BGH-Beschluss vom 26. 4. 2012
VII ZB 83/10, juris; vom 26. 7. 2012 – III
ZB 70/11, DB 2012 S. 2042).
BGH-Beschluss v. 25. 9. 2012 – VIII ZB
22/12
Volltext-Urteil online:
u
DB0538036
Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung
BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3, § 17 Abs. 3
Satz 3
1.
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer
Leistungen der betrieblichen Altersversor-
gung zugesagt, die u¨ber eine Pensionskas-
se durchgefu¨hrt werden, und macht die
Pensionskasse von ihrem satzungsma¨ßigen
Recht Gebrauch, Fehlbetra¨ge durch Herab-
setzung ihrer Leistungen auszugleichen,
hat der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3
BetrAVG dem Versorgungsempfa¨nger im
Umfang der Leistungsku¨rzung einzustehen.
2.
Von dieser Einstandspflicht kann der Ar-
beitgeber sich durch vertragliche Abreden
nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer be-
freien. Deshalb be- gru¨ndet eine in der Ver-
sorgungszusage enthaltene (dynamische)
Verweisung auf die Satzung der Pensions-
kasse kein akzessorisches Recht des Arbeit-
gebers zur Ku¨rzung laufender Leistungen
der betrieblichen Altersversorgung.
BAG-Urteil v. 19. 6. 2012 – 3 AZR 408/10
Volltext-Urteil online:
u
DB0538265
M 8
Leitsa¨tze
DER BETRIEB | Nr. 45 | 9. 11. 2012
Veranstaltungen
6.
Jahreskonferenz der IACVA fu¨r
alle Bewertungsprofessionals 2012
in Du¨sseldorf / Neuss
Am 29./30. 11. 2012 findet im Swissoˆtel
Du¨sseldorf/Neuss bereits zum 6. Mal die
Jahreskonferenz der IACVA fu¨r alle Be-
wertungsprofessionals statt, die sich er-
neut den gemeinsamen Erfahrungsaus-
tausch u¨ber Fragen und Herausforderun-
gen auf dem Gebiet der Unternehmens-
bewertung zum Ziel setzt. Zum Teilneh-
merkreis der 6. IACVA-Jahreskonferenz
za¨hlen Vertreter namhafter Unterneh-
men und Spezialisten in der Unterneh-
mensbewertung, u. a. Beteiligungsmana-
ger, Berater, Controller, Rechtsanwa¨lte,
Steuerberater, Wirtschaftspru¨fer etc.
Renommierte Bewertungsexperten aus
dem In- und Ausland werden in den
26
Workshops Einblicke in aktuelle The-
men und Entwicklungen in der Unter-
nehmensbewertung mit dem Branchenfo-
kus, Immobilienfokus, KMU-Fokus, Fo-
kus auf den rechtlichen Aspekten u.v.m.
geben.
Besondere Ho¨hepunkte der etablierten
Konferenz der IACVA werden die Key-
note-Pra¨sentationen von
Prof. Aswath
Damodaran
,
Stern School of Business at
New York University,
Prof. Dr. Dres. h.c.
Hans-Werner Sinn
,
Pra¨sident des ifo In-
stituts in Mu¨nchen, und
Prof. Stephen H.
Penman
,
Graduate School of Business at
Columbia University, bilden. Daru¨ber
hinaus werden anerkannte Sprecher aus
Wissenschaft und Praxis an zwei infor-
mativen Konferenztagen in zahlreichen
weiteren Vortra¨gen ihre Erkenntnisse zu
den aktuellen Bewertungsthemen pra¨-
sentieren und ausfu¨hrlich behandeln.
Die Workshops gliedern sich in vier
parallel stattfindende Themenzentren, so-
dass eine große inhaltliche Bandbreite
und zahlreiche Diskussionsmo¨glichkeiten
geboten werden ko¨nnen.
Abgerundet wird der erste Konferenztag
durch ein abwechslungsreiches Abend-
programm mit dem Networking Dinner
und Special Event.
Aktuelle Informationen zum Ablauf der
Konferenz und die Modalita¨ten zur An-
meldung finden Sie unter
IFRS-Forum
Themen:
Auf dem IFRS-Forum werden
auch in diesem Jahr wieder aktuelle Fra-
gen der internationalen Bilanzierung be-
sprochen. Auf dem Programm stehen die
folgenden Vortra¨ge:
Vortra¨ge:
Aktuelle Entwicklungen in der IFRS-
Leasingbilanzierung (
WP/StB Andreas
Muzzu
,
Ernst & Young);
Neue Konsolidierungsregeln nach
IFRS – Umsetzung und Auswirkun-
gen in der Praxis, (
WP/StB Prof. Dr.
Bernd Stibi
,
KPMG);
Umsatzerfassung nach dem Re-Expo-
sure 2011/6 des IASB (
WP/StB
Norbert Schwieters
,
PwC);
Aktuelle Entwicklungen bei der Bilan-
zierung von Finanzinstrumenten (
Prof.
Dr. Andreas Barckow
,
Deloitte),
IASB update: progress and future
plans (
Martin Edelmann
,
IASB).
Termin und Ort:
30. 11. 2012,
13.00-17.30
Uhr, Ruhr-Universita¨t Bo-
chum, Ho¨rsaal GC 10, Universita¨tsstr.
150, 44801
Bochum.
Veranstalter und Kosten:
ifu Institut
fu¨r Unternehmensfu¨hrung an der Ruhr-
Universita¨t Bochum,
Universita¨tsstr.
150, 44801
Bochum, Tel.: 02 34 / 32 22
235,
Fax: 02 34 / 32 14 260, Mail:
ifu@ruhr-uni-bochum.de.
Die Ver-
anstaltung findet in Zusammenarbeit mit
der Schmalenbach-Gesellschaft fu¨r Be-
triebswirtschaft e.V. statt. Die Teilnahme
an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Anmeldung:
Um eine Anmeldung per
Mail an ifu@ruhr-uni-bochum.de bis
zum 23. 11. 2012 wird gebeten.