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34 | Jahresbericht 2011

Ärztekammer Nordrhein

Beratung und Schlichtung rund um die GOÄ

Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Vergütungsgrundlage für die

privatärztliche Behandlung. Die Ärztekammer Nordrhein berät Ärzte und Patienten zur Anwendung der GOÄ und schlichtet bei Unstimmigkeiten, die sich aus der Rechnungslegung ergeben können. In vielen Fällen kann so das Arzt-Patientenverhältnis gestützt und eine gerichtliche Auseinander-setzung vermieden werden.

Der Begutachtungs- und Schlichtungsauftrag der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) zur Privatliqui-dation ergibt sich aus dem NRW-Heilberufsgesetz und der Berufsordnung. Die Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens ist für beide Seiten freiwillig. Beurteilungen der Ärzte-kammer sind für die Beteiligten rechtlich nicht verbindlich, sodass in einem möglichen weiteren Streitverfahren nur das zuständige Gericht über die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Honorarforderung entscheiden kann.

Beratung von Kammermitgliedern

Neben der Schlichtungsfunktion ist auch die Be-ratung von Kammermitgliedern im Rahmen der Niederlassung oder bei Schwierigkeiten der Durch-setzung privatärztlicher Honorarforderungen von Bedeutung. Thematische Schwerpunkte sind dabei die Abrechnung von Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versor-gung hinausgehen (§ 1 Absatz 2 GOÄ) , die Frage des Zielleistungsprinzips (§ 4 Absatz 2a GOÄ) und die Analogbewertung neuerer Verfahren (§ 6 Absatz 2 GOÄ) . Patienten und von einer Rechnungskritik betroffene Ärzte sehen sich durch veränderte wirt-schaftliche und politische Rahmenbedingungen zunehmend veranlasst, die Ärztekammer bei Pro-blemen mit der Abrechnung ärztlicher Leistungen nach der GOÄ in Anspruch zu nehmen.

Schlichtungs- und Befriedungsfunktion

Durch Beratung und die Erarbeitung konsensfä-higer Lösungen imRahmen einer auf den Einzelfall bezogenen Schlichtung oder Rechnungsbegutach-tung kann die ÄkNo in vielen Fällen zu vernünf-tigen Lösungen und zur Vermeidung möglicher ge-richtlicher Auseinandersetzungen beitragen. Somit leistet die Ärztekammer einen wichtigen Beitrag zur Befriedung des Arzt-Patienten-Verhältnisses sowie zur Patienten- und Arztinformation.

Novellierung überfällig

Die GOÄ ist bis auf einige kleinere Teilnovellie-rungen seit bald 30 Jahren nicht mehr weiterent-wickelt worden. Zahlreiche Abrechungskonf likte gehen letztlich auf diesen Umstand zurück, weil neuere medizinische Verfahren in der GOÄ nicht berücksichtigt sind. Eine Novellierung ist somit überfällig. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat hierzu ein Reformkonzept entwickelt, das gemein-sam mit den Berufsverbänden und Fachgesell-schaften realisiert wurde. Der Entwurf der BÄK für eine neue GOÄ will die Stärken der GOÄ erhal-ten und Schwächen beseitigen. Ziel ist es, ein neu strukturiertes Gebührenverzeichnis auf dem ak- tuellen Stand der Wissenschaft mit leistungsge-rechter Bewertung in die politische Diskussion einzubringen.

Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

Aekno2011_v42_fpp.indd 34 23.08.11

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