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56 | Jahresbericht 2011

Ärztekammer

Nordrhein Medizinische Grundsatzfragen

Curriculare Fortbildung „Umweltmedizinische Beratung“

Seit 2007 ist es in Nordrhein möglich, berufsbeglei-tend Kompetenzen im Rahmen der curricularen Fort-bildung „Umweltmedizinische Beratung“ zu erwer-ben. Die angehenden „Umweltmedizinischen Berater“ werden in die etablierten Netzstrukturen in Nordrhein eingebunden.

Im Block IV des Curriculums werden die theo-retisch vermittelten Inhalte durch einen Praxisteil ergänzt. Um die „Umweltmedizinischen Berater“ in die etablierten Netzstrukturen in Nordrhein ein-zubinden, hat die Ärztekammer Nordrhein Hospi-tationsmöglichkeiten in Gesundheitsämtern, Am-bulanzen und wissenschaftlichen Einrichtungen organisiert und in einemRegister zusammengestellt

(www.aekno.de/page.asp?pageID=7347) .

Abrechnung nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Nach Kündigung der Umweltmedizin-Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 7 BMV-Ä sind im GKV-Bereich keine Abrechnungspositionen mehr für umweltmedizinische Leistungen vorhanden.

In Abstimmung mit der GOÄ-Abteilung der Ärztekammer Nordrhein wurde auf der Basis der Vergütung für ärztliche umweltmedizinische Leis-tungen, wie sie ursprünglich laut der Umweltme-dizin-Vereinbarung bestanden hatte, eine Empfeh-lung zur Abrechnung dieser Leistungen nach der GOÄ erarbeitet (www.aekno.de/downloads/aekno/ goae-abrechnung_umweltmed_leistungen.pdf ) . Hier-mit werden die Kolleginnen und Kollegen bei der Abrechnung ärztlicher umweltmedizinischer Leis-tungen auf gebührenrechtlich eindeutiger Grund-lage unterstützt.

Projekt WeB-Reha

Mit dem Projekt WeB-Reha wird durch strukturierte Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten bei allen Schritten der Reha die Effektivität und Effizienz von Rehabilitationsleistungen gesteigert. Die Abläufe werden in einem Manual beschrieben.

Die Ärztekammer Nordrhein und die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (DRV Rheinland) haben im Jahr 2004 das Projekt „Intensivierte Ko-operation zwischen Werks-/Betriebsärzten und Reha-Ärzten bei der Einleitung und Durchfüh-rung von Rehabilitationsleistungen“, kurz „WeB-Reha“, ins Leben gerufen. Inzwischen nehmen die

Rentenversicherung Westfalen, die Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie die Deutsche Rentenversi-cherung Bund aktiv am Projekt teil.

Das Projekt WeB-Reha basiert auf der Empfeh-lung zur Verbesserung der gegenseitigen Informati-on und Kooperation aller Beteiligten nach § 13 Abs. 2 Nr. 8 und 9 SGB IX . Darin verpf lichten sich die Rehabilitationsträger, sowohl bei der Einleitung als auch bei der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzte zu beteiligen.

Im Mittelpunkt stehen die Verbesserung der ge-genseitigen Information und Kommunikation so-wie die Steigerung der Effektivität und Effizienz von Rehabilitationsleistungen durch koordinierte Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den an der Rehabilitation Beteiligten. Gemeinsam mit Vertretern von Werks- und Betriebsärzten so-wie Reha-Ärzten wurden Verfahrensvorschläge zur Bahnung, Einleitung, Kontaktpf lege und Wieder-eingliederung nach Reha sowie Formulare entwi-ckelt und abgestimmt. Diese sind in einem Manual zusammengestellt und über das Internet unter

www.web-reha.de abrufbar.

Elektronischer Arztausweis und Gesundheitskarte

Die zunehmende Digitalisierung der Kommuni-kation und der Dokumentation verändert das Ge-sundheitswesen. Hinter dieser Entwicklung stehen Erwartungen an eine schnellere und präzisere In-formation über den Behandlungsprozess. Ärzte wie Patienten stellt die Digitalisierung der Kommuni-kationsprozesse im Gesundheitssektor vor Heraus-forderungen, zum Beispiel mit Blick auf den elek-tronischen Arztausweis (eA). Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen für die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein hierbei unabdingbare Voraussetzun-gen wie Datensicherheit, Finanzierbarkeit und Praktikabilität des eA.

Elektronische Arztausweise sind Signaturkarten, die neben der Authentifikation der qualifizierten elektronischen Signatur und der Verschlüsselung von Daten dienen. In der Ärztekammer Nordrhein als zuständiger Stelle für die Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise steht die Sicherheit, Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit elektronisch transportierter und gespeicherter Patientendaten an erster Stelle. Dazu gehört die strikte Beachtung der Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärzt-lichen Schweigepf licht, Datenschutz und Daten-

Mitwirkung des Ressort II in externen Gremien:

Landesfachbeirat Immissionsschutz

Ärztlicher Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematikinfra-struktur für dasGesundheitswesen in NRW

Mitgliederversammlung der Arbeits-gemeinschaft zur Ausgabe von eGK/ HBA-in der Testregion in NRW

Normungsgremien

• Vorsitz des Normenausschusses Medizin (NaMed) • Vorsitz des SC 62D/IEC TC 62 Elektromed. Geräte • Vorsitz des Nationalen Spiegel- gremiums „Klinische Prüfung medizinischer Geräte ISO 14195“

• Mitwirkung in Gremien der Entwicklungsbegleitenden Normung beimDIN

• Mitwirkung imNormenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA) • Mitwirkung imNA 063-07-01-01 Arbeitskreis „Elektronische Gesundheitsakte“ Berufsgenossenschaft für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspfege (BGW)

• Vorsitz (alternierend) der Vertreterversammlung • Arbeitgebervertreter im Widerspruchsausschuss Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Suchtvorbeugung Landesarbeitsgemeinschaft Suchtprävention-Kooptag NRW Mitarbeit in Arbeitsgruppen des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pfege und Alter (MGEPA) NRW

• Modellprojekt zur Finanzierung palliativ-pfegerischer Hausbetreuungsdienste • Arbeitsgruppe Hospizbewegung/ Sterbebegleitung

• Arbeitsgruppe ambulante pallia- tivmedizinische Versorgung • Medizinische Versorgung

Aekno2011_v42_fpp.indd 56 23.08.11

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