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Jahresbericht 2011 | 57
Medizinische Grundsatzfragen
verarbeitung in der Arztpraxis sowie die Finanzier-barkeit und Praktikabilität der entwickelten Lösun-gen für die Ärzte.
www.baek.de/downloads/Empfehlung_Schweigepficht_Datenschutz. pdf
Anwendungen des elektronischen Arztausweises (eA)
➧ rechtssicherer elektronischer Arztbrief
Voraussetzungen für einen elektronisch übermit-telten rechtssicheren Arztbrief sind:
• der Einsatz einer qualifizierten Signatur ; die Ärzte-kammer Nordrhein (ÄkNo) entwickelt und er-probt zusammen mit der Ärztekammer Westfa-len-Lippe und der Bundesärztekammer sowie dem MGEPA einen Standard zur Signatur und Übermittlung beliebiger elektronischer Doku-mente im Gesundheitswesen.
• Eine ausreichende Verschlüsselung , um unbefugten Zugriff auf Patientendaten beim elektronischen Transfer zu verhindern und
• die sichere Anbindung der Praxisrechner , um unbe-fugten Zugriff auf den Rechner zu verhindern.
➧ Kommunikation der Ärzte mit Dritten
Die Anwendungen des eA stehen den Ärzten auch bei der Kommunikation mit ihrer Ärzte-kammer, der Kassenärztlichen Vereinigung oder für persönliche Zwecke zur Verfügung.
Die ÄkNo hat für ihre vertragsärztlich tätigen Mitglieder gemeinsam mit der KV Nordrhein be-reits über 1.800 elektronische Arztausweise aus-gegeben.
➧ Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll auf der Grundlage des SGB V für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt werden. Die Folge- generation der eA soll den Zugriff auf die neuen eGKs der nächsten Generation ermöglichen.
Test-Region Bochum-Essen
Um die Praktikabilität der entwickelten Lösun-gen zu prüfen, werden nach § 291 SGB V Tests durchgeführt. Eine der Testregionen ist Bochum-Essen.
In der Testregion soll auch die sogenannte On-lineanbindung getestet werden. Hierzu erhalten die beteiligten Praxen und Kliniken einen Onlinezu-gang, der keine Verbindung mit den Rechnern hat, auf denen die medizinischen Daten der Patienten liegen. Die Daten des Patienten auf der eGK sollen dann mit denen der Krankenkasse über eine On-lineverbindung verglichen werden und nötigenfalls aktualisiert werden können. Die ÄkNo wird einer Onlineanbindung im Alltag erst dann zustimmen, wenn in den Tests nachgewiesen werden konnte, dass diese Lösung sicher und praktikabel ist. Zur nachhaltigen Evaluation der Tests hatte sich auf Anregung des NRW-Gesundheitsministeriums im Sommer 2010 der „Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen“ bei der ÄkNo konstituiert. Er soll aus ärztlicher Sicht unerlässliche Anforderungen an eine patienten- orientierte Telematikinfrastruktur definieren.
Ärztlicher Beirat
Stimmberechtigte Mitglieder des „Ärztlichen Beirates zur Begleitung des Aufbaus einer Tele-matikinfrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen“ sind kurativ tätige Ärzte, Zahnärzte und psychologische Psychotherapeuten aus ganz NRW. Der Ärztliche Beirat NRW ist durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektro- nischen Gesundheitskarte formal in die Strukturen zum Aufbau einer Telematikinfrastruktur nach
§ 291a SGB V eingebunden. Der Beirat hat bisher Empfehlungen zur Arztbriefschreibung und zum Notfalldatenmanagement abgegeben.
Gesundheitskarte vor Basis-Rollout
Nach der Neubewertung der Prozesse zur Ein-führung der elektronischen Kommunikation imGe-sundheitswesen nach den Vorgaben des § 291a SGB V durch das Bundesgesundheitsministerium wurden die Prioritäten neu gesetzt. In der dritten Ände-rungsverordnung zu den Bestimmungen zur Ausgabe der eGK wurden die Projekte Versichertenstamm-datenmanagement, Arztbriefschreibung, Notfall-
Kommissionen und Ausschüsse im Zuständigkeits-bereich Ressort II: • Ethikkommission • Ständige Kommission für Fra-gen der In-vitro-Fertilisation • Ethikkommission nach § 15 Abs. 1 S. 2 der Berufsordnung • Kommission Transplanta-tionsmedizin
• Weiterbildungskommission • Ständiger Ausschuss Qualitätssicherung • Ständiger Ausschuss „Öfentliches Gesundheits-wesen, Sucht und Drogen, Infektionskrankheiten“ • Ständiger Ausschuss Ausbil-dung zum Arzt / Hochschulen und Medizinische Fakultäten • Ständiger Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ • Ad-hoc-Ausschuss Arbeits-medizin- und Umweltmedizin • Ad-hoc-Ausschuss Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik • Ausschuss Suchtgefahren und Drogenabhängigkeit • Beratungskommission für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger • Ad-hoc-Ausschuss E-Health • Beirat Fachkundige Stelle nach DGUV Vorschrift 2 • Gemeinsamer Ausschuss IQN
www.aekno.de/aerztlicherBeirat
www.aekno.de/downloads/ aekno/anforderungen-earztbrief. pdf
www.aekno.de/downloads/ aekno/notfalldaten-beirat.pdf
Aekno2011_v42_fpp.indd 57 23.08.11
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