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Ärztekammer Nordrhein

Jahresbericht 2011 | 59

Medizinische Grundsatzfragen

Antragsübersicht: 2007 – 2010 2007 2008 2009 2010

1. Anträge auf Anerkennung von Facharztbezeichnungen 2.126 1.743 1.325 1.377 2. Schwerpunkte 331 345 145 136 3. Zusatzbezeichnungen 2.463 1.458 775 897 4. Anerkennung von WB-Zeiten im Ausland 1.080 412 435 390 5. Anerkennung von Teilzeitweiterbildung 894 656 471 536 6. Fachkunden nach WBO 20 1 5 0 7. Fachkunde Rettungsdienst 317 311 309 321 8. Fachkunde nach Röntgenverordnung 772 679 665 749 9. Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung 17 27 36 20 10. Bescheinigungen für medizinisches Assistenzpersonal 294 437 369 435 11. Weiterbildungsbefugnisse Gebiete und Schwerpunkte 1.149 847 779 901 12. Weiterbildungsbefugnisse Bereiche 181 254 234 245 13. Zulassung von Weiterbildungsstätten 181 182 150 92 14. Durchführung Kurse nach Röntgenverordnung 125 41 59 87 15. Durchführung Kurse nach Strahlenschutzverordnung 19 2 11 16 16. Durchführung Kurse nach WBO 134 122 95 98 17. Fortbildungszertifkat 1.247 4.939 8.961 4.115 18. Einverständniserklärungen 0 0 0 6.601 19. Ausstellen von Bescheinigungen 1.674 841 919 753 20. Ärztekammerzertifkat 343 262 134 144 21. Sonstige Anträge 1.217 758 124 318

Gesamtanträge 14.584 14.317 16.001 18.231

Leichter Anstieg der Facharztanträge und

rückläufiger Trend bei Fortbildungszertifikaten

Seit 2008 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Antragszahlen zu beobachten und hat 2010 einen neuen Höchststand erreicht. Die Zahl der Facharzt- und Zusatz-Weiterbildungsanträge zeigte leicht nach oben. Daneben sind täglich rund 100 telefonische und 20 schriftliche Anfragen zu allen Themen aus den Bereichen Weiterbildung und Fortbildungskonten zu erledigen.

Fortbildungszertifikate

Die Zahl der Fortbildungszertifikate ist 2010 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Im ver-tragsärztlichen Bereich war der erste „Fünfjah-reszeitraum“ zum 30.06.2009 ausgelaufen. Rund 95 Prozent der gesetzlich verpf lichteten Vertrags-ärztinnen und Vertragsärzte konnten ihre Nach-

weispf licht fristgerecht erfüllen. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) und die KV Nordrhein haben zusätzlich ein Verfahren zur Vereinfachung des Nachweises initiiert. Über eine Einverständniser-klärung erlauben die Ärzte der KV die Einsicht in ihr Punktekonto. Damit wird kein weiterer Nach-weis für den Arzt mehr notwendig.

Aekno2011_v42_fpp.indd 59 23.08.11

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