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Jahresbericht 2012
Ärztekammer
Nordrhein
GOÄ: Begutachtung und Schlichtung –
ein Service für Ärzte und Patienten
Die Ärztekammer Nordrhein berät Ärzte und Patienten zur Anwendung der GOÄ und schlichtet bei
Unstimmigkeiten, die sich aus der Rechnungslegung ergeben können. In vielen Fällen kann so das
Arzt-Patienten-Verhältnis gestützt und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Der Auftrag der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo)
zur Begutachtung und Schlichtung zur Privatliqui-
dation ergibt sich aus dem NRW-Heilberufsgesetz
und der Berufsordnung. Die Durchführung eines
außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens ist für
beide Seiten freiwillig. Beurteilungen der Ärzte-
kammer sind für die Beteiligten rechtlich nicht
verbindlich, so dass in einem eventuellen weiteren
Streitverfahren nur das zuständige Gericht über die
Rechtmäßigkeit der ärztlichen Honorarforderung
entscheiden kann.
Durch Beratung und Erarbeitung von Kompro-
missvorschlägen im Rahmen einer auf den Ein-
zelfall bezogenen Schlichtung oder Rechnungs-
begutachtung kann die ÄkNo in vielen Fällen zu
vernünftigen Lösungen und damit zur Vermeidung
möglicher gerichtlicher Auseinandersetzungen bei-
tragen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur
Befriedung des Arzt-Patienten-Verhältnisses sowie
zur Information von Ärzten und Patienten.
Neben der Schlichtungsfunktion ist der Ärzte-
kammer Nordrhein die Beratung von Kammermit-
gliedern im Rahmen der Niederlassung oder bei
Schwierigkeiten der Durchsetzung privatärztlicher
Honorarforderungen wichtig und gewinnt zuneh-
mend an Bedeutung.
Verfahren
Im Berichtszeitraum 2011/2012 konnte eine
steigende Zahl an Schlichtungs- und Begutach-
tungsverfahren verzeichnet werden. Thematische
Schwerpunkte waren dabei die Abrechnung von
Leistungen, die über das Maß einer medizinisch
notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen
(
§ 1 Absatz 2 GOÄ)
,
die Frage des Zielleistungsprin-
zips
(
§ 4 Absatz 2 a GOÄ)
,
die Anwendung des Ge-
bührenrahmens
(
§ 5 Absatz 2 GOÄ)
und die Analog-
bewertung
(
§ 6 Absatz 2 GOÄ)
.
Der gewachsene Beratungsbedarf zeigt sich da-
ran, dass insbesondere Verfahren zugenommen ha-
ben, in denen die Information von Ärztinnen und
Ärzten beziehungsweise Patienten im Vordergrund
steht. Durch die Optimierung des verwendeten Do-
kumentationssystems konnte eine deutliche Reduk-
tion der Bearbeitungszeit und damit eine Erhöhung
der Servicequalität erreicht werden.
Novellierung der GOÄ
Die GOÄ ist bis auf einige kleine Teilnovellierun-
gen seit fast 30 Jahren nicht mehr weiterentwickelt
worden. Neuere medizinische Verfahren sind in der
GOÄ nicht berücksichtigt, woraus letztlich zahlrei-
che Abrechnungskonflikte resultieren. Eine Novel-
lierung ist seit Langem überfällig. In Ermangelung
einer entsprechenden Initiative des Verordnungs-
gebers hat die Bundesärztekammer (BÄK), gemein-
sam mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaf-
ten, einen Entwurf einer neuen GOÄ erarbeitet, der
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik