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Jahresbericht 2012
Ärztekammer
Nordrhein
Medizinische Grundsatzfragen
Radiologie, Strahlentherapie und
Nuklearmedizin
Die aktuelle Version der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung (§ 17a RöV, § 83 StrlSchV)
beschreibt die Grundlagen der Tätigkeitsbereiche der Ärztlichen Stellen. Der Betrieb der Ärztlichen
Stellen obliegt nach § 9 des Heilberufsgesetzes NRW den Ärztekammern.
Nach den Vorgaben der
Richtlinie Ärztliche und
Zahnärztliche Stellen“
begann die Ärztliche Stelle in
2011
mit der Einführung eines Qualitätsmanage-
mentsystems nach den Vorgaben der
DIN EN ISO
9001
.
Die in diesem Rahmen erfolgten Kunden-
befragungen ergaben, dass die Arbeit der Ärztlichen
Stelle positiv beurteilt wird. DemWunsch von Betrei-
bern nach weiterführenden Informationen konn-
te die Ärztliche Stelle mit ihrem Newsletter nach-
kommen. Weiterhin stehen die Mitarbeiter auch für
telefonische Beratungen bereit. Eine Zertifizierung
der Ärztlichen Stelle erfolgte im April 2012.
Röntgendiagnostik
Im Jahre 2011 waren 1.563 Betreiber röntgen-
diagnostischer Anlagen mit insgesamt 3.952 Rönt-
gengeräten bei der Ärztlichen Stelle angemeldet. Es
fanden 2.400 Überprüfungen statt, wobei Aufnah-
megeräte und kombinierte Aufnahme- und Durch-
leuchtungsgeräte mit 1.348 Einheiten den größten
Anteil bildeten. Aber auch 200 Computertomogra-
phieeinrichtungen (CT) und 110 Mammographiege-
räte wurden geprüft.
Hierbei ist weiter der Trend zur Digitalisierung
zu beobachten. 64 Prozent der „klassischen“ Unter-
suchungsgeräte und 79Prozent derMammographie-
geräte werden digital betrieben, was einer Steige-
rungsrate von etwa acht Prozentpunkten im Ver-
gleich zum Vorjahr entspricht. Hierbei fallen circa
1
Terabyte (TB) an Daten an, die in das PACS
(
Picture archiving and communication system) der
Ärztlichen Stelle eingelesen werden müssen.
Die Ergebnisse der Überprüfungen nach
dem einheitlichen Bewertungssystem der Ärzt-
lichen Stellen
(
siehe auch Seite 75 )
zeigen im
Wesentlichen eine hohe Qualität der eingereichten
Unterlagen. Nur elf Prozent der Überprüfungen
wurden der Mängelkategorie III und IV zugeord-
net, was einen verkürzten Wiedervorlagezeitraum
zur Folge hat. Hierbei war eine leichte Verbes-
serung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fest-
stellbar.
Die vollständigen prozentualen Ergebnisse finden
Sie in
T
ab.
1
.
Strahlentherapie
Ende 2011 waren 20 Krankenhäuser, die nord-
rheinweit fünf Universitätskliniken und 34 strah-
lentherapeutische Praxen bei der Ärztlichen Stelle
angemeldet. Im Vergleich zum Beginn der Arbeit
der Ärztlichen Stelle Strahlentherapie im Jahr 2004
nahm die Anzahl der Praxen um 13 Standorte zu.
Hierbei stieg die Zahl der Strahlentherapiegeräte
überproportional an. Im Berichtszeitraum wurden
unter dem Vorsitz von Professor Dr. Axel Gerhard
Hartmann und Professor Dr. Thomas Feyerabend
18
Vollprüfungen und vier Teilprüfungen von
strahlentherapeutischen Einrichtungen vor Ort
durchgeführt. Gröbere Mängel konnten hierbei
nicht festgestellt werden, sodass kein verkürzter
Prüfzeitraum ausgesprochen wurde.
Zusätzlich erfolgte die Überprüfung von sieben
röntgentherapeutischen Praxen. Hier zeigt sich
eine deutliche Verbesserung der Qualität im Ver-
gleich zu den Vorjahren, es wurden nur geringfügi-
ge Mängel dokumentiert, die zu keiner Verkürzung
des Prüfintervalls führten.
Probleme bereitete den Betreibern strahlenthe-
rapeutischer Einrichtungen die Ende 2011 erschie-
nene neue
Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“
die konkrete Vorgaben zur Personalbesetzung in
der Strahlentherapie vorgibt. Knapp 40 Prozent der
Einrichtungen können diesen Mindestpersonal-
bedarf zurzeit nicht decken.
Nuklearmedizin
Nachdem Professor Dr. Harald Schicha nach
seiner Emeritierung bereits bekannt gab, für
den Posten des stellvertretenden Vorsitzenden
nicht mehr zur Verfügung zu stehen sowie dem
überraschenden Tod des Vorsitzenden der Ärzt-
lichen Stelle Nuklearmedizin, Professor Dr. Jörg
Mahlstedt, wurde in Absprache mit der Ärzte-