Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2012
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Medizinische Grundsatzfragen
Weitere Informationen zum einheitlichen Bewertungssystem
und zur Mängelkategorisierung finden Sie auf unserer Homepage
unter
kammer Nordrhein Privatdozent Dr. Detlef Moka
niedergelassener Nuklearmediziner in Essen –
zum neuen ersten Vorsitzenden berufen. Stellver-
treter ist Dr. Marco Tosch, Chefarzt in den Helios
Kliniken Wuppertal.
Die Zahl der gemeldeten nuklearmedizinischen
Einrichtungen sank von 192 im Jahr 2004 auf ak-
tuell 146. Grund hierfür dürfte die verschlechterte
Erlössituation darstellen. Im Jahr 2011 fanden 67
Vollprüfungen und 21 Überprüfungen von Teilvor-
lagen statt. Die vollständigen Ergebnisse finden Sie
in
T
ab. 2
.
Auch in der Nuklearmedizin macht die
Richtlinie
Strahlenschutz in der Medizin“
konkrete Vorgaben
zur Personalausstattung, die teilweise zu Proble-
men führt.
Einheitliches Bewertungssystem
Der Länderausschuss RöV und der Fachausschuss
Strahlenschutz (StrlSchV) hatten einstimmig den Zentralen
Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) be-
auftragt, in Zusammenarbeit mit allen Ärztlichen Stellen
ein einheitliches Bewertungssystem zu entwickeln.
Entsprechend dieser Aufforderung erarbeitete der ZÄS ein
einheitliches Beurteilungssystem für die Sparten Röntgen,
Nuklearmedizin und Strahlentherapie/Radioonkologie (die
dentale Radiologie hat einen eigenen ZZÄS). Dem ZÄS ist
es gelungen, innerhalb von nur zwei regulären, turnus-
mäßigen Sitzungen, unter Beteiligung aller 54 Ärztlichen
Stellen im Bundesgebiet, unabhängig von den jeweiligen
Trägern (Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen,
Privatwirtschaft) die Beratungen zu einem gemeinsamen,
föderale Besonderheiten respektierenden, von allen Betei-
ligten akzeptiertem Beurteilungssystem zu führen. Dieses
ist insbesondere deshalb bemerkenswert, da fast alle
Mitglieder der Ärztlichen Stellen ehrenamtlich tätig sind.
Die Abstimmungen des generellen Beurteilungskonzeptes,
der spezifischen Teile Röntgen und Strahlentherapie/
Radioonkologie wurden einstimmig, die der Nuklear-
medizin bei zwei Enthaltungen einmütig beschlossen.
In der turnusmäßigen gemeinsamen Sitzung vom 26.No-
vember 2008 (Hamburg) wurde das vom ZÄS vorgestellte
einheitliche Bewertungssystem einstimmig – in seiner
jeweiligen Fassung – für verbindlich erklärt.
Für die weitere fachliche Umsetzung der Richtlinie
Ärztliche und Zahnärztliche Stellen liegt damit das er-
wünschte bundeseinheitliche Bewertungssystem vor.
Das vorgelegte Bewertungssystem wird regelmäßig
fortgeschrieben und den Prüferfahrungen der Ärztlichen
Stellen, den Weiterentwicklungen des Strahlenschutzes
und der Medizin entsprechend angepasst werden. Die seit
circa 20 Jahren gesammelten Erfahrungen der Ärztlichen
Stellen nach
§ 17a RöV
konnten bereits bisher als eine
wichtige Basis für das einheitliche Bewertungssystem für
alle Sparten genutzt werden.
80
70
60
50
40
30
20
10
0
MK I
MK II
MK III
MK IV
2011
2010
Mängel-
kategorie
22
67
6,7
4,4
20
65
8,5
5,9
Tab.1 Radiologie: Vergleich der Mängeleinteilung 2010/2011
in Prozent
MK
80
70
60
50
40
30
20
10
0
MK I
MK II
MK III
MK IV
6,0
76,1
9,0
9,0
10,5
78,9
9,2
1,3
Tab.2 Nuklearmedizin: Vergleich der Mängeleinteilung 2010/2011
in Prozent
2011
2010
Mängel-
kategorie
MK