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Jahresbericht 2012
Ärztekammer
Nordrhein
Qualitätssicherung NRW
Die Qualitätssicherung (QS) medizinischer Leistungen unterstützt die kontinuierliche
Steigerung der Behandlungsqualität. Für Patienten bringen Verfahren der Qualitätssicherung
zahlreiche Vorteile.
Die Ärztekammer Nordrhein engagiert sich nun-
mehr seit 1982 aktiv für Qualitätssicherung im
Gesundheitswesen. Seit 1988 wurden zahlreiche
QS-Verfahren in enger Kooperation mit der Kran-
kenhausgesellschaft NRW und den Krankenkassen
in die Krankenhausversorgung eingeführt. Sämt-
liche nordrheinischen Krankenhäuser beteiligten
sich freiwillig an den QS-Verfahren in der Geburts-
hilfe, in der Versorgung von unreifen oder kranken
Neugeborenen und in der Chirurgie/Unfallchirur-
gie. Gesetzliche Regelungen gab es bis 1988 nicht.
Heute sind diese QS-Verfahren Routine. Ihr Nut-
zen ist sowohl für die Patientinnen und Patienten
im Kammerbereich wie auch für die Fort- und
Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten aner-
kannt. Änderungen sowohl der gesellschaftlichen
Erwartungen wie auch der rechtlichen Anforde-
rungen dieses Kernthemas im Gesundheitswesen
fordern die Ärztinnen und Ärzte immer wieder
neu. Gleiches gilt für die Gewöhnung an die Veröf-
fentlichung von medizinischen und pflegerischen
Behandlungsergebnissen. Während die frühen
Nordrhein-Auswertungen für die Fachöffentlich-
keit erstellt wurden, ist die Veröffentlichung sämt-
licher NRW-Ergebnisse seit 2002 aus allen unter-
suchten medizinischen und pflegerischen Bereichen
durch die Geschäftsstelle QS NRW für Bürgerin-
nen und Bürger im Internet unter
etabliert. Die Nutzung der Erkenntnisse aus dem
Versorgungssektor Krankenhaus“ ist für Patien-
ten und Ärzte selbstverständlich geworden. Die
Einbeziehung der ambulanten Versorgung in die
Qualitätssicherung ist ab 2012 vorgesehen.
Datenerhebung im Krankenhaus
Seit 2002 arbeiten die Ärztekammern Nordrhein
und Westfalen-Lippe zur Qualitätssicherung im
Krankenhaus mit der Krankenhausgesellschaft
Nordrhein-Westfalen sowie den Landesverbänden
der Krankenkassen und der Privaten Krankenver-
sicherung landesweit zusammen. Die gemeinsame
Geschäftsstelle QS NRW sitzt in Düsseldorf und
in Münster. Sie ist dort bei den Ärztekammern
Nordrhein respektive Westfalen-Lippe angesie-
delt. An der „Qualitätssicherung Krankenhaus“
nehmen alle zur Versorgung gesetzlich kranken-
versicherter Patienten zugelassenen Krankenhäu-
ser in NRW teil.
Ob für eine Krankenhausleistung eine Doku-
mentationspflicht besteht, wird – nach der grund-
sätzlichen Festlegung von Leistungsbereichen
durch die NRW-Vertragsparteien – im einzelnen
Krankenhaus mit Hilfe eines elektronischen Prüf-
algorithmus aus Verwaltungs- und Behandlungs-
daten ermittelt (sog. QS-Filter). Ein Krankenhaus
ist gehalten, sämtliche so ermittelten Behandlun-
gen vollzählig zu dokumentieren. Wird die Doku-
mentationsvollzähligkeit merklich unterschritten,
sind wirtschaftliche Sanktionen vorgesehen.
Verfahren, Ergebnisse und Bewertung
Aus den von den Krankenhäusern übermittelten
QS-Daten werden nach einem bundeseinheitlichen
Verfahren krankenhausbezogene Auswertungen er-
stellt, ebenso auf Länderebene. Besonders betrach-
tet werden die Ergebnisse zu festgelegten Qualitäts-
indikatoren, die als „Hinweisgeber" fungieren. Sie
können aus einer Information bestehen (beispiels-
weise ob ein bestimmtes unerwünschtes Ereignis
während einer Behandlung aufgetreten ist) oder
auf mehreren Messpunkten aufbauen (zum Bei-
spiel ob sieben einzelne, geforderte Untersuchun-
gen zur Feststellung der Ausheilung einer Lungen-
entzündung erfolgt sind). Für die Ergebnisse zu
diesen Qualitätsindikatoren werden medizinisch-
fachliche Referenz- beziehungsweise Werteberei-
che definiert, innerhalb derer die Ergebnisse der
Krankenhäuser liegen sollten. Hat ein Kranken-
haus rechnerisch ermittelte Ausreißerwerte und
liegt damit außerhalb der Referenzbereiche, so wer-
den die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte des
Krankenhauses informiert und um Erklärung der
Auffälligkeit gebeten.
Medizinische Grundsatzfragen