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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2014

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Allgemeine Verwaltung und Kaufmännische Geschäftsführung

seitdem auch Stellen für Medizinische Fachange-

stellte und weitere Berufsgruppen wie Medizinisch-

Technische Assistenten suchen und anbieten. In

der Jobbörse können Ärztinnen und Ärzte auch

Praktikums- und Hospitationsplätze für die Aus-

zubildenden anbieten oder suchen. Nach

Berufsaus-

bildungsvertrag § 2

a muss der Ausbilder oder die

Ausbilderin dafür Sorge tragen, dass für den Fall,

dass Ausbildungsinhalte nicht in der ausbildenden

Praxis vermittelt werden können, diese beruflichen

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten außerbe-

trieblich, beispielsweise in allgemeinmedizinischen

oder internistischen Praxen, vermittelt werden.

Der Online-Service bleibt weiterhin kostenlos

und steht allen Arbeits- und Ausbildungsplatzsu-

chenden sowie Ärztinnen und Ärzten, die Azubis

oder Personal suchen, offen. Ärztinnen und Ärzte,

die einen Ausbildungs-, Praktikums-, oder Arbeits-

platz anbieten möchten, können nach einer Re-

gistrierung mit wenig Zeitaufwand eine Anzeige

schalten. Wer bereits über die Online-Fortbildung

„Zertifizierte Kasuistik“ auf

www.aekno.de/cme

re-

gistriert ist und eine Benutzer-ID hat, kann sich mit

dieser in den Service einloggen. Von Interessenten

werden sie per E-Mail benachrichtigt.

Weitere Informationen und die Jobbörse finden Sie im Internet unter

www.aekno.de/MFA

.

Weiterbildungsstipendium

Seit längerer Zeit ist es über ein berufsbegleiten-

des Förderprogramm des Bundesministeriums für

Bildung und Forschung (BMBF) möglich, auch im

dualen Beruf der Medizinischen Fachangestellten

ausgebildeten, besonders leistungsfähigenMitarbei-

terinnen und Mitarbeitern der Ärzte eine materiell

attraktive Unterstützung der Weiterbildungsbemü-

hungen zu vermitteln. Ziel des Weiterbildungssti-

pendiums ist es, junge Berufsabsolventinnen, die

besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf er-

bracht haben, bei der weiteren beruflichen Qualifi-

zierung zu unterstützen. Die Förderung läuft über

maximal drei Jahre. Insgesamt stehen jedem Sti-

pendiaten Fördermitteln in Höhe von 6.000 Euro

– pro Jahr grundsätzlich bis zu 2.000 Euro – für

anspruchsvolle Weiterbildungen zur Verfügung.

Bewerbungsvoraussetzungen:

• Abschluss in einem anerkannten Ausbildungs-

beruf mit einem Gesamtergebnis von mindestens

87 Punkten oder besser, alternativ

• Platz 1–3 bei einem überregionalen beruflichen

Leistungswettbewerb oder

• ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder

der Berufsschule.

• Zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre.

Für das Berichtsjahr 2013 wurden 20 Stipen-

diatinnen und Stipendiaten neu aufgenommen.

Im Jahr 2014 wurden weiterhin 20 MFA Teil des

Förderprogrammes, sodass mit den Jahrgangsteil-

nehmerinnen und -teilnehmern 2012 mehr als 60

Stipendiatinnen und Stipendiaten im Jahr 2014 ge-

fördert und betreut werden. Über die Ärztekammer

Nordrhein – als zuständige Stelle für das Berufsbild

der Medizinischen Fachangestellten – kann ein Sti-

pendium beantragt werden.

Im Auftrag des BMBF hat die Stiftung Begabten-

förderung Berufliche Bildung (SBB) im Berichts-

jahr 2013 die Ärztekammer Nordrhein ohne jegliche

Beanstandung hinsichtlich ihrer Mittelverwendung

zu diesem Themenfeld geprüft.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Auch im Jahr 2013 hat die Kammer das Förder-

programm der Einstiegsqualifizierung (EQ) unter-

stützt.

Die EQ ist ein Angebot der Arbeitsvermittlung

an junge Frauen und Männer, bei denen aus indi-

viduellen Gründen eine eingeschränkte Vermitt-

lungsperspektive vorliegt. Sie ist eine Kombination

aus Arbeiten und Lernen in einem beruflichen Tä-

tigkeitsfeld als Start in das Berufsleben. Die Schul-

abgänger lernen Betrieb oder Praxis kennen. Die

Tätigkeiten und Inhalte der EQ sind dabei Bestand-

teile beispielsweise des Ausbildungsberufs Medizi-

nische Fachangestellte.

Den Praxen bietet die EQ die Möglichkeit, die Be-

werber intensiv kennenzulernen und zum Beispiel

die Frage zu klären, ob trotz schlechter Schulnoten

nicht doch eine spätere Übernahme in eine reguläre

Ausbildung zur MFA denkbar erscheint.

Der Erstkontakt ist über die Arbeitsagenturen

herzustellen, da diese die Bewerber zunächst in das

Förderprogramm aufnehmen müssen. Die Förder-

mittel müssen über die regionale Arbeitsagentur be-

antragt werden. Die Praktikumsverträge sind über

die Ärztekammer Nordrhein zu beziehen. Dabei ist

zu beachten, dass die EQ nicht auf eine nachfolgen-

de Ausbildung zur MFA angerechnet wird.

Die Antragsunterlagen können per E-Mail an

Lisa.Kempken@aekno.de

oder telefonisch unter

0211 4302-2402

angefordert werden.

Für nähere Informationen

rund um das Weiterbildungs-

stipendium steht Ihnen

die Ärztekammer Nordrhein

dienstags von

9:00 bis 16:00 Uhr unter

der

Tel.: 0211 4302-2405

oder per

E-Mail

an

Lisa.Kempken@aekno.de

zur Verfügung.

Über die Homepage der Stiftung

Begabtenförderung Berufliche

Bildung

www.sbb-stipendien.

de

können sich Interessierte

ebenfalls informieren.

Kontakt zum

Ausbildungswesen MFA

Cornelia Grün

Tel.: 0211 4302-2401

Lisa Kempken

Tel.: 0211 4302-2402

Maike Lüdtke

Tel.: 0211 4302-2407

E-Mail:

mfa@aekno.de www.aekno.de/mfa