

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2014
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Allgemeine Verwaltung und Kaufmännische Geschäftsführung
seitdem auch Stellen für Medizinische Fachange-
stellte und weitere Berufsgruppen wie Medizinisch-
Technische Assistenten suchen und anbieten. In
der Jobbörse können Ärztinnen und Ärzte auch
Praktikums- und Hospitationsplätze für die Aus-
zubildenden anbieten oder suchen. Nach
Berufsaus-
bildungsvertrag § 2
a muss der Ausbilder oder die
Ausbilderin dafür Sorge tragen, dass für den Fall,
dass Ausbildungsinhalte nicht in der ausbildenden
Praxis vermittelt werden können, diese beruflichen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten außerbe-
trieblich, beispielsweise in allgemeinmedizinischen
oder internistischen Praxen, vermittelt werden.
Der Online-Service bleibt weiterhin kostenlos
und steht allen Arbeits- und Ausbildungsplatzsu-
chenden sowie Ärztinnen und Ärzten, die Azubis
oder Personal suchen, offen. Ärztinnen und Ärzte,
die einen Ausbildungs-, Praktikums-, oder Arbeits-
platz anbieten möchten, können nach einer Re-
gistrierung mit wenig Zeitaufwand eine Anzeige
schalten. Wer bereits über die Online-Fortbildung
„Zertifizierte Kasuistik“ auf
www.aekno.de/cmere-
gistriert ist und eine Benutzer-ID hat, kann sich mit
dieser in den Service einloggen. Von Interessenten
werden sie per E-Mail benachrichtigt.
Weitere Informationen und die Jobbörse finden Sie im Internet unter
www.aekno.de/MFA.
Weiterbildungsstipendium
Seit längerer Zeit ist es über ein berufsbegleiten-
des Förderprogramm des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) möglich, auch im
dualen Beruf der Medizinischen Fachangestellten
ausgebildeten, besonders leistungsfähigenMitarbei-
terinnen und Mitarbeitern der Ärzte eine materiell
attraktive Unterstützung der Weiterbildungsbemü-
hungen zu vermitteln. Ziel des Weiterbildungssti-
pendiums ist es, junge Berufsabsolventinnen, die
besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf er-
bracht haben, bei der weiteren beruflichen Qualifi-
zierung zu unterstützen. Die Förderung läuft über
maximal drei Jahre. Insgesamt stehen jedem Sti-
pendiaten Fördermitteln in Höhe von 6.000 Euro
– pro Jahr grundsätzlich bis zu 2.000 Euro – für
anspruchsvolle Weiterbildungen zur Verfügung.
Bewerbungsvoraussetzungen:
• Abschluss in einem anerkannten Ausbildungs-
beruf mit einem Gesamtergebnis von mindestens
87 Punkten oder besser, alternativ
• Platz 1–3 bei einem überregionalen beruflichen
Leistungswettbewerb oder
• ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder
der Berufsschule.
• Zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre.
Für das Berichtsjahr 2013 wurden 20 Stipen-
diatinnen und Stipendiaten neu aufgenommen.
Im Jahr 2014 wurden weiterhin 20 MFA Teil des
Förderprogrammes, sodass mit den Jahrgangsteil-
nehmerinnen und -teilnehmern 2012 mehr als 60
Stipendiatinnen und Stipendiaten im Jahr 2014 ge-
fördert und betreut werden. Über die Ärztekammer
Nordrhein – als zuständige Stelle für das Berufsbild
der Medizinischen Fachangestellten – kann ein Sti-
pendium beantragt werden.
Im Auftrag des BMBF hat die Stiftung Begabten-
förderung Berufliche Bildung (SBB) im Berichts-
jahr 2013 die Ärztekammer Nordrhein ohne jegliche
Beanstandung hinsichtlich ihrer Mittelverwendung
zu diesem Themenfeld geprüft.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Auch im Jahr 2013 hat die Kammer das Förder-
programm der Einstiegsqualifizierung (EQ) unter-
stützt.
Die EQ ist ein Angebot der Arbeitsvermittlung
an junge Frauen und Männer, bei denen aus indi-
viduellen Gründen eine eingeschränkte Vermitt-
lungsperspektive vorliegt. Sie ist eine Kombination
aus Arbeiten und Lernen in einem beruflichen Tä-
tigkeitsfeld als Start in das Berufsleben. Die Schul-
abgänger lernen Betrieb oder Praxis kennen. Die
Tätigkeiten und Inhalte der EQ sind dabei Bestand-
teile beispielsweise des Ausbildungsberufs Medizi-
nische Fachangestellte.
Den Praxen bietet die EQ die Möglichkeit, die Be-
werber intensiv kennenzulernen und zum Beispiel
die Frage zu klären, ob trotz schlechter Schulnoten
nicht doch eine spätere Übernahme in eine reguläre
Ausbildung zur MFA denkbar erscheint.
Der Erstkontakt ist über die Arbeitsagenturen
herzustellen, da diese die Bewerber zunächst in das
Förderprogramm aufnehmen müssen. Die Förder-
mittel müssen über die regionale Arbeitsagentur be-
antragt werden. Die Praktikumsverträge sind über
die Ärztekammer Nordrhein zu beziehen. Dabei ist
zu beachten, dass die EQ nicht auf eine nachfolgen-
de Ausbildung zur MFA angerechnet wird.
Die Antragsunterlagen können per E-Mail an
Lisa.Kempken@aekno.deoder telefonisch unter
0211 4302-2402
angefordert werden.
Für nähere Informationen
rund um das Weiterbildungs-
stipendium steht Ihnen
die Ärztekammer Nordrhein
dienstags von
9:00 bis 16:00 Uhr unter
der
Tel.: 0211 4302-2405
oder per
an
Lisa.Kempken@aekno.dezur Verfügung.
Über die Homepage der Stiftung
Begabtenförderung Berufliche
Bildung
www.sbb-stipendien.de
können sich Interessierte
ebenfalls informieren.
Kontakt zum
Ausbildungswesen MFA
Cornelia Grün
Tel.: 0211 4302-2401
Lisa Kempken
Tel.: 0211 4302-2402
Maike Lüdtke
Tel.: 0211 4302-2407
E-Mail:
mfa@aekno.de www.aekno.de/mfa