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Die Ärztekammer Nordrhein

Berufliche Vertretung der Ärztinnen und Ärzte

Kompetenter Partner für Bürger und Patienten

Aufgaben im Überblick

• Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzteschaft, unter anderem durch

Kontakte mit Parlament, Parteien, Landesregierung und Medien

• Berufsaufsicht/ Beratung in berufsrechtlichen Fragen

• Weiterbildung der Ärzteschaft einschließlich Weiterbildungsprüfungen/

Formulierung einer Weiterbildungsordnung

• Fachsprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte

• Ärztliche Fortbildung, insbesondere durch die Nordrheinische Akademie

für ärztliche Fort- und Weiterbildung

• Beteiligung an der Landesgesundheitskonferenz und den Kommunalen Gesundheitskonferenzen

• Beteiligung an der Krankenhausplanung

• Schlichtungs- und Gutachterfunktion hinsichtlich ärztlicher Behandlungsfehler

und Arzthaftungsfragen, insbesondere durch die Gutachterkommission

für ärztliche Behandlungsfehler bei der ÄkNo

• Schlichtungs- und Gutachterfunktion hinsichtlich der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

• Patientenberatung

• Schlichtung von berufsbezogenen Streitigkeiten

• Qualitätssicherung

• Ärztliche Stelle nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung

• Kommission „Transplantationsmedizin“

• Ethikkommission nach § 7 HeilBerG NRW

• Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation/Embryotransfer

• Geschäftsstelle Präimplantationsdiagnostik-Kommission nach § 5 PIDG NRW

• Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

• Erarbeitung von Stellungnahmen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde

• Erstattung von Fachgutachten auf Verlangen der zuständigen Behörden

• Benennung von Sachverständigen zur Erstattung von Fachgutachten

• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

• Herausgabe des Rheinischen Ärzteblattes

• Kooperationsstelle für Ärzte und Lehrer

• Gesundheitsförderung (Prävention in Lebensphasen)

• Kooperationsstelle für Selbsthilfegruppen und Ärzte

• Organisation des ambulanten Notfalldienstes in den sprechstundenfreien Zeiten, insbesondere

durch Formulierung einer Notfalldienstordnung (gemeinsammit der Kassenärztlichen Vereinigung)

• Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/ zumMedizinischen Fachangestellten

• Fortbildung von Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten zur Fachwirtin für ambulante

medizinische Versorgung