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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2015

| 13

Kammerversammlung

legen eine Vergütung wie im Krankenhaus zuge-

sichert, wobei jedoch eine extrabudgetäre Finanzie-

rungsregelung fehle. „Hier muss noch sichergestellt

werden, dass die weiterbildenden Ärztinnen und

Ärzte nicht belastet werden“, so der Präsident. Die

Kammerversammlung sprach sich in einstimmig

gefassten Beschlüssen dafür aus, Terminbürokra-

tie und Praxisschließungen zu verhindern und die

Regresse für Verordnungen komplett abzuschaffen

(siehe auch Kasten, Seite 15).

Auf einstimmige Ablehnung der Kammerver-

sammlung stieß auch der Referentenentwurf zu ei-

nem „Tarifeinheitsgesetz“ aus dem Bundesarbeits-

ministerium, das die arztspezifischen Tarifverträge

der angestellten Ärztinnen und Ärzte gefährdet.

Der Präsident sprach von einem „Tarifdiktatge-

setz“, nach dem unterschiedliche und von verschie-

denen Gewerkschaften ausgehandelte Tarifverträge

nicht mehr nebeneinander gelten dürfen. In solchen

Fällen handelt es sich laut Gesetzentwurf um eine

„Tarifkollision“, die nach dem Grundsatz der so-

genannten Tarifeinheit aufzulösen wäre, um „die

Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern“

und Tarifauseinandersetzungen „in geordnete Bah-

nen“ zu lenken.

Bei einer „Tarifkollision“ soll nur noch der

Tarifvertrag gelten, den die Gewerkschaft mit den

meisten Mitgliedern im Betrieb abgeschlossen hat.

Berufsgewerkschaften und Fachgewerkschaften

werden aber kaum in der Lage sein, diese Mehr-

heit zu stellen. „Es droht die Zerschlagung der

Grundlage für die Fähigkeit der Ärztegewerk-

schaft, wirksame Verträge mit den Arbeitgebern

abzuschließen“, sagte Henke. Nach seinen Worten

würde damit auch die Möglichkeit entfallen, Tarif-

forderungen mit Streiks Nachdruck zu verleihen.

Das betreffe die gesamte Ärzteschaft, auch die Ver-

gütungen in anderen Honorierungsbereichen droh-

ten „auf den Schleifstein“ zu kommen. „Was dort

droht, wäre ein tiefer – und ich sage das in voller

Übereinstimmung mit führenden Verfassungs-

rechtlern – eindeutig verfassungswidriger Eingriff

in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit“, sagte

Henke und kündigte politische und juristische Ge-

genwehr an.

Kliniken: Kraftanstrengung erforderlich

Bei der Krankenhausreform wäre nach den

Worten des Kammerpräsidenten eine erhebliche

Kraftanstrengung nötig. 42 Prozent der Kliniken

schrieben im Jahr 2013 Verluste, wie Henke berich-

tete. Statt der notwendigen sechs Milliarden Euro

stellen die Bundesländer aber nur 2,7 Milliarden an

Investitionsmitteln zur Verfügung. Eine volkswirt-

schaftliche Investitionsquote von 18,2 Prozent steht

einer Quote von 4,4 Prozent in den Krankenhäu-

sern gegenüber. Viele Krankenhäuser wissen sich

nicht anders zu helfen und greifen zur Finanzie-

rung dringend notwendiger Investitionen auf Be-

triebsmittel zurück. „Jeder Euro für Investitionen,

der einem Krankenhaus vom Land vorenthalten

und dann im laufenden Betrieb abgeknapst wird,

geht zu Lasten von Beschäftigten und Patienten“,

sagte der Präsident.

Veränderungsbedarf sah Henke auch beim Refe-

rentenentwurf zum Präventionsgesetz. „Wir haben

das Thema beim Deutschen Ärztetag ausführlich

beraten und sind zu dem Ergebnis gekommen: Es

mag viele geben, die sich um Prävention kümmern

möchten, aber für die Ärzteschaft ist Prävention

eine ureigene Aufgabe. Es wäre gut, wenn man das

Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärz-

ten zukünftig noch besser nutzen kann, um die Ei-

genverantwortung der Patienten für ihre Gesund-

heit zu stärken.“

Der Gesetzentwurf sehe eine „Präventionsemp-

fehlung“ durch Ärzte vor, allerdings sei dies an

den Check-up 35 gebunden, den häufig ohnehin

gesundheitsbewusste Patienten wahrnehmen. „Ob

man damit alle Bevölkerungsschichten erreicht,

ist mehr als fragwürdig“, sagte Henke. Er forderte

eine Regelung, bei der die Präventionsempfehlung

während einer normalen Behandlung abgegeben

werden kann und vergütet wird. Außerdem solle

die ärztliche Präventionsempfehlung für die Kassen

bindend sein.

Budgetgrenzen als Versorgungsbremse

In der Diskussion zum Lagebericht des Präsi-

denten sagte Dr. Lothar Rütz (Köln), die geplanten

Bernd Zimmer,

Vizepräsident der

Ärztekammer Nordrhein

und Vorsitzender des Aus-

schusses „Berufsordnung,

Allgemeine Rechtsfragen

und Europa“, erläuterte

den Delegierten der

Kammerversammlung

die auf Bundesebene ange-

strebten Änderungen der

(Muster-)Berufsordnung.