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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2015

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Medizinische Grundsatzfragen

Ständige Kommission

In-Vitro-Fertilisation (IVF)/Embryotransfer

Die Ständige Kommission berät den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein bei seiner

Entscheidung, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur Durchführung der assistierten

Reproduktion erfüllt.

Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die PID-Kommission prüft, ob die Voraussetzungen für die straffreie Durchführung

einer Präimplantationsdiagnostik vorliegen.

Im Jahr 2014 fanden zwei Sitzungen der Kom-

mission statt. In diesen Sitzungen wurden sechs

Änderungsanzeigen von IVF-Arbeitsgruppen be-

raten. Zudem diskutierte die Kommission über fol-

gende Themen:

Von den Mitgliedern der IVF-Kommission wur-

de eine Grundsatzentscheidung darüber getroffen,

dass eine Arbeitsgruppe stets mit einem eigenen

Punktionsraum sowie einem eigenen IVF-Labor

ausgestattet sein muss. Außerdem soll es nicht mög-

lich sein, dass sich zwei Arbeitsgruppen ein IVF-

Labor teilen. Die Kommission entschied ebenfalls,

dass ein Leiter eines IVF-Labors nicht gleichzeitig

in einer anderen Arbeitsgruppe tätig sein kann.

Diese Entscheidungen sollen die Funktionsfähig-

keit und die ständige Einsatzbereitschaft von tech-

nischen und personellen Ressourcen der einzelnen

Arbeitsgruppen garantieren.

Die Kommission legte fest, dass reproduktions-

medizinische Zweigpraxen von der Ärztekammer

Nordrhein zugelassen werden müssen, wenn in

diesen bestimmte reproduktionsmedizinische Leis-

tungen angeboten werden. Dies gilt auch, wenn die

„Hauptpraxis“ in einem anderen Kammerbereich

liegt.

Auch die medizinische Qualität der Zentren war

Thema der Beratungen. Die Qualitätssicherung

soll den Standard der verschiedenen Arbeitsgrup-

pen unter Beachtung des Datenschutzes transpa-

renter machen und mögliche Fehlentwicklungen

frühzeitig aufdecken. Die Qualitätssicherung soll

in Zukunft nunmehr nach dem „QS ReproMed“-

Verfahren erhoben werden.

Durch die Änderung des

Embryonenschutzge-

setzes (ESchG)

ist die Präimplantationsdiagnostik

unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraus-

setzungen zugelassen. Die hierzu verabschiedeten

Gesetze regeln das Verfahren und sehen vor, dass

eine interdisziplinäre Kommission bewertet, ob

diese Voraussetzungen vorliegen. In NRW wurde

der Ärztekammer Nordrhein die Aufgabe übertra-

gen, eine Ethikkommission für Präimplantations-

diagnostik (PID-Kommission) für das gesamte

Bundesland einzurichten. Diese PID-Kommission

entscheidet über Anträge, soweit die Antragsbe-

rechtigte die Präimplantationsdiagnostik in einem

in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Zentrum

durchführen lassen will.

Die Kommission setzt sich aus insgesamt acht

Mitgliedern zusammen:

• 4 ärztliche Mitglieder der Fachrichtungen

Humangenetik, Frauenheilkunde und Geburts-

hilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie

und Psychotherapie,

• 1 Sachverständige/Sachverständiger für Ethik,

• 1 Sachverständige/Sachverständiger für Recht,

• 1 Vertreterin/Vertreter für die Wahrnehmung

der Interessen der Patientinnen und Patienten

und

• 1 Vertreterin/Vertreter der Selbsthilfe der

Menschen mit Behinderungen.

Im April 2015 trafen sich die Vertreter der fünf

PID-Zentren, die sich in Deutschland in Gründung

befinden, wobei das PID-ZentrumNord schon 2014

die Arbeit aufgenommen hat und über erste Erfah-

rungen berichten konnte.