Gutachtliche Entscheidungen

Gutachtliche Entscheidungen | 9 Einleitung aller Regel den Schaden reguliert. Verneint das Gut- achten ein fehlerhaftes Verhalten des Arztes, wird häu- fig von einer gerichtlichen Klage abgesehen. Vermeidung von Behandlungsfehlern Die Gutachterkommission sieht ihre Aufgabe insbeson- dere auch darin, zur Vermeidung ärztlicher Behand- lungsfehler beizutragen. Die Erkenntnisse aus der Arbeit der Gutachterkom- mission fließen in eine Vielzahl ärztlicher Fortbil- dungsmaßnahmen ein und befördern damit den kon- tinuierlichen Verbesserungsprozess im medizinischen Fehlermanagement. So werden zumBeispiel besonders häufige oder schwerwiegende Schadensfälle aber auch schadenträchtige Behandlungen gezielt ausgewertet. Die Ergebnisse macht die Kommission den Ärztinnen und Ärzten durch die jährlich veröffentlichten Tätig- keitsberichte an die Kammerversammlung, durch warnende Hinweise im Rheinischen Ärzteblatt und in Fortbildungsveranstaltungen zugänglich, die sie in en- ger Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein durchführt. Seit vielen Jahren unterstützt die Gutachterkommis- sion durch jährliche Übermittlung der Begutach- tungsinhalte und -ergebnisse auch die bundesweite Datenbank der Schlichtungsstellen und Gutachter- kommissionen, die in der Schlichtungsstelle für Arzt- haftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover unter dem Namen MERS (Medical Error Reporting System) angesiedelt ist und unter anderem die jährliche Behandlungsfehlerstatistik der Bundes- ärztekammer erarbeitet. Die weiterhin gleichbleibend zu verzeichnende hohe Zahl von circa 2.000 Begutachtungsanträgen zeugt auch nach mehr als 40 Jahren des Bestehens der Gut- achterkommission für ärztliche Behandlungsfehler von dem großem Vertrauen, das Patienten und Ärzte dieser Einrichtung bei der Ärztekammer Nordrhein entgegenbringen, und unterstreicht den Anspruch, auch zukünftig als zuverlässiger außergerichtlicher Ansprechpartner für eine kompetente und rasche Klä- rung von Behandlungsfehlervorwürfen zur Ver- fügung zu stehen. Beitrag zur Patientensicherheit Die seit der ersten Folge im Mai 2000 im Rheini- schen Ärzteblatt (RÄ) unter dem Titel „Gutacht- liche Entscheidungen“ zusammengefassten Bei- träge der Reihe „Aus der Arbeit der Gutachter- kommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein“ können auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de/gutachterkommission in der Rubrik Weitere Informationen abgerufen werden. Mit der nun als 7. Auflage vorliegenden Zusammenstel- lung der veröffentlichten Beiträge von Januar 2016 bis Januar 2020 sollen besondere, gefahren- und komplikationsträchtige Behandlungssitua- tionen in den Blick genommen und mit den da- raus gewonnenen Erkenntnissen ein Beitrag zur Behandlungsfehlerprophylaxe und damit der Patientensicherheit geleistet werden. Über die Arbeit der Gutachterkommission

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