Gutachtliche Entscheidungen

Anästhesiologie len Voraussetzung der perinatologischen Versorgung [ 1 ] geregelt. Grundsätzlich ist demnach in Geburtskli- niken ohne Pädiatrie der Geburtshelfer für die Erstver- sorgung von Neugeborenen ärztlich-organisatorisch verantwortlich. Während in einem Perinatalzentrum meist der unmittelbar hinzugezogene oder anwesende Neonatologe die weitere Versorgung übernimmt, muss im Krankenhaus der Regelversorgung eine Absprache erfolgen, wenn zum Beispiel bei einer Kaiserschnitt­ entbindung beide Geburtshelfer am OP-Tisch stehen und die Neonatologie erst aus einer anderen Klinik gerufen werden muss. Hier müssen klare Regelun- gen mit der Anästhesie zur Erstversorgung festgelegt werden. Auch auf die derzeit in Überarbeitung befind- lichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und des Berufs- verbandes Deutscher Anästhesisten in Zusammen- arbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe von 2011 zur Durchführung von An- algesie- und Anästhesieverfahren in der Geburtshilfe wird hierbei verwiesen [2]. Regionalanästhesie Insgesamt9Verfahrenbetrafendie Regionalanästhesie, das heißt die Peridural- oder Spinalanästhesie. Unter diesen wurde nur in einem Antrag ein Behandlungs- fehlervorwurf bestätigt. Dabei handelte es sich um eine Querschnittlähmung der Mutter nach einer PDA in Höhe von Th12 ohne jede Dokumentation des Ge- samtablaufes. Der Grund für das Eingehen bei Th12 blieb daher unklar. In drei Anträgen beklagten die Patientinnen eine man- gelhafte Analgesie bei Vertiefung der PDA für eine se- kundär notwendige Sectio caesarea. Die Anästhesie- protokolle ließen allerdings keine Auffälligkeiten hin- sichtlich des Verlaufs der vegetativen Parameter erken- nen, die auf eine abnorme Schmerzreaktion hingewie- sen hätten. In zwei Fällen kam es zu einer akzidentel- len Duraperforation mit Notwendigkeit des Wechsels des Anästhesieverfahrens auf eine Intubationsnarkose. In allen Verfahren lagen ebenso wie imFalle einer post- operativ nach Spinalanästhesie festgestellten Basal- ganglion- und Subarachnoidalblutung mit notwendiger neurochirurgischer Intervention keine Behandlungs- fehler vor. Komplikationen bei einer Sectio caesarea Bei Einleitung einer Notsektio gelang dem Anästhesis- ten die endotracheale Intubation nicht. Der Versuch, die Schwangere über eine Larynxmaske zu beatmen scheiterte ebenfalls, es kam zu einer hypoxiebeding­ ten Asystolie, die Schwangere musste reanimiert wer- den. Eine ausreichende Oxygenierung und Beatmung gelang erst nach etwa 30 Minuten. Das Kind konnte erfolgreich geboren werden, die Mutter erlitt einen schweren hypoxischen Hirnschaden. Hier wurden die nicht durchgeführte Koniotomie bei Vorliegen einer „Cannot intubate – Cannot ventilate – Situation“ und das mangelhafte Management der Anästhesie als gro- ber Behandlungsfehler gewertet. Eine der gefürchteten Komplikationen in der Ge- burtshilfe sind postpartale Hämorrhagien (PPH), die oft auch bei einer Sectio caesarea nach Entwicklung des Kindes auftreten können. Bei plötzlicher massiver Blutung sind gelegentlich Massentransfusionen, die schnelle Schaffung ausreichender Zugänge und ein klares Management der Gesamtsituation notwendig. In einem Fall der Versorgung einer schweren PPH kam es zu einem Kompartment-Syndrom des linken Unter- So bereiten Sie sich richtig auf perinatale Notfälle vor: Interdisziplinäre Handlungsanweisungen in den Kliniken helfen in einer perinatalen Gefahrensituation die Zuständigkeiten sicherzustellen. Regelmäßiges Notfalltraining der an der Geburt beteiligten Personen bewirken, dass Gefahrensituationen besser beherrscht werden können. Eine fundierte Dokumentation der Abläufe ermöglicht im Nachhinein eine Prozessanalyse zur Verbesserung der Versorgungsqualität, aber auch eine Bewertung durch Dritte im Falle eines Arzthaftungsprozesses. LITERATUR Gutachtliche Entscheidungen | 25 Anästhesiologisch relevante Verfahren in der Geburtshilfe

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