Gutachtliche Entscheidungen

Gutachtliche Entscheidungen | 27 Fehler bei Arzneimitteltherapie In den Verfahren der Gutachterkommission Nordrhein wurden in den vier Abschlussjahren bis 2016 etwas häufiger Fehler bei der Arzneimitteltherapie festge- stellt. Der Fehleranteil stieg gegenüber dem früheren Bericht (RÄ 6/2013) leicht um 0,8 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent von 6.940 Gesamtbegutachtungen an. Nunmehr wurden im Durchschnitt 88 statt zuvor be- richtete 61 Fehler bei der Arzneimittelgabe pro Begut- achtungsjahr bei insgesamt angestiegenen Begutach- tungsverfahren ermittelt. Am häufigsten waren Fehler bei der Gruppe der Antibiotika, Antikoagulanzien, Kortikoide und Analgetika ( T abelle 1) . Bei den 350 Medikationsfehlern handelte es sich wie zuvor in etwa einem Drittel um Fälle (120), in denen der Schwerpunkt der Patientenbeschwerde auf der Geltendmachung von Gesundheitsschäden infolge fehlerhafter medikamentöser Behandlung lag, bei- spielsweise bei Antikoagulantiengabe, Thromboem- bolie-Prophylaxe oder Schmerztherapie. Bei 230 Ver- fahren lag der Schwerpunkt der Vorwürfe zwar auf einer anderen medizinischen Problematik, die Arznei- mitteltherapie wurde aber ebenfalls gerügt, zum Bei- spiel die postoperative Infektbehandlung durch Anti- biotika. Bei diesen Verfahren handelt es sich somit um eine zufällige Stichprobe aus dem selektiven Datenbe- stand der Gutachterkommission, die eine verallgemei- nernde statistische Aussage nicht erlaubt. Die bezüglich der Arzneimittelgabe festgestellten vier möglichen Einzelfehler pro Fall ( T abelle 2) wurden wieder in vier Fallgruppen zusammengefasst und be- trafen: die Vornahme einer nicht indizierten Arzneimittel- therapie (53-mal), das Unterlassen/die verspätete Durchführung einer indizierten Arzneimitteltherapie/-prophylaxe (81-mal), die unsachgemäße Durchführung einer indizierten Arzneimitteltherapie (252 Fälle), beispielsweise fehlerhafte Dosierung, zu kurze oder zu lange Dauer, keine Laborkontrollen, die unterlassene Sicherungsaufklärung (26-mal) und/oder Risikoaufklärung (38-mal). Darunter waren 19 Verfahren mit sachgerechter Medikation, die nicht von einer rechtsgültigen mündlichen Risikoaufklärung gedeckt waren. Einzelfehler im Vergleich zu 2006 bis 2012 Die Grafik 1 stellt die pro Begutachtungsjahr durch- schnittlich erfassten Einzelfehler vergleichend zum Vorjahreszeitraum dar, die Grafiken 2 bis 6 beziehen sich auf die einzelnen Arzneimittelgruppen. Der häu- figste festgestellte vorwerfbare Fehler war die Unter- lassung einer notwendigen Medikation mit nunmehr 20,3 statt zuvor 18,9 Fällen pro Begutachtungsjahr. Handelt es sich nicht gerade um spezielle Problematiken wie bei der Antikoagulanzientherapie, so werden Medikationsfehler selten gezielt vorgeworfen und oft nur zufällig im Rahmen der Begutachtung entdeckt. von Beate Weber und Johannes Köbberling Tabelle 1: Anzahl der Fehler bei der Arzneimitteltherapie 2013–2016 4 Jahre 2006–2012 7 Jahre Begutachtungen in Nordrhein (n=6.940) 100% ~1.735/ Jahr 100% ~1.418/ Jahr Behandlungs- und Auf- klärungsfehler (n=2.092) 30,1% ~523/ Jahr 32,3% ~458/ Jahr Fehler bei der Medikation (n=350) 5,0% ~88/Jahr 4,3% ~61/ Jahr Antibiotika (n=85) 1,2% ~21/Jahr 1,2% ~16/Jahr Antikoagulanzien (n=65) 0,9% ~16/Jahr 1,1% ~16/Jahr Kortikoide (n=44) 0,6% ~11/Jahr 0,4% ~6/Jahr Analgetika (n=35) 0,5% ~9/Jahr 0,4% ~5/Jahr Andere (n=121) 1,7% ~30/Jahr 1,2% ~18/Jahr Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie Arzneimitteltherapie

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