Gutachtliche Entscheidungen

48 | Gutachtliche Entscheidungen Professor Dr. med. Michael Schirmer ist Stellvertretendes Geschäftsführendes Kommissionsmitglied, Präsident des Sozialgerichts a. D. Dr. jur. Karl Joseph Schäfer ist Stellvertretender Vorsitzender und Dr. med. Beate Weber ist die für die Dokumentation und Auswertung zuständige Referentin der Geschäftsstelle der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. den, wenn der Fehler als generell geeignet anzusehen ist, den entstandenen Primärschaden herbeizuführen. Dies ist für den Primärschaden, der in dem nach der Krankenhausentlassung entstandenen Krankheits- befund mit Spondylodiszitis bei spinalem Abszess in Höhe von LWK 4/5 rechts und Keimbefund von Sta- phylococcus epidermis besteht, zu bejahen. Bei dieser Sachlage wird die Schadensursächlichkeit des Fehlers für den genannten Gesundheitsschaden vermutet (vgl. § 630 h Abs. 5 BGB). Es ist Sache der Klinikärzte, den Nachweis zu führen, dass der Krankheitsverlauf ohne den Fehler identisch gewesen wäre. Therapeutische Informationspflicht zur Erreichung des Behandlungszieles geboten Chirurgie

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