Rheinisches Ärzteblatt 01/2023

6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2023 Magazin Berichtigung Notvertretungsrecht Im Artikel „Ehegatten dürfen sich ab 2023 im Gesundheitsnotfall vertreten“ (RHÄ 12/S. 26) heißt es, Ehegatten dürften sich ab 2023 im Gesundheitsnotfall vertreten, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Diese Aussage trifft so nicht zu, da das Notvertretungsrecht auch besteht, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Der dokumentierte Patientenwille ist ein wichtiger Bezugspunkt bei der Entscheidungsfindung des vertretenden Ehegatten. Dieser ist zu beachten. Auch die Aussage, dass bei lebensgefährdenden medizinischen Maßnahmen in jedem Fall eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht erforderlich sei, bedarf einer Klarstellung. Zu dem in § 1904 Abs. 1 S. 1 BGB normierten Grundsatz, dass die Einwilligung des Bevollmächtigten bei einer lebensgefährdenden medizinischen Maßnahme der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf, gibt es gesetzlich normierte Ausnahmen, in denen es einer gerichtlichen Genehmigung nicht bedarf. Zum einen bei Gefahr in Verzug gemäß Absatz 1 S. 2 und zum anderen, wenn Einvernehmen zwischen Betreuer und dem behandelnden Arzt hinsichtlich des Patientenwillens des Betreuten gemäß Absatz 4 besteht. Der Artikel wurde unter www.aekno.de/rae/ notvertretungsrecht entsprechend berichtigt. ÄkNo Ärztliche Körperschaften im Internet Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein www.kvno.de Honorarvereinbarung 2023 91 Millionen Euro mehr für die ambulante Versorgung Die Mittel für die ambulante Versorgung und die Honorare der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Nordrhein steigen 2023 um rund 91Millionen Euro. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein unddiegesetzlichenKrankenkassen imRheinland Ende November geeinigt. Aufgrund der auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientierungspunktwert und der Veränderungsrate der Morbidität der Bevölkerung sowie der demografischen Entwicklung steige die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung in Nordrhein um insgesamt gut 57Millionen Euro, teilten die Vertragspartnermit. Zusätzliche 34MillionenEuro stünden für die Vergütung von Einzelleistungen und die Fortführung von Sondervereinbarungen zur Verfügung. Dazu zähle etwa die Förderung der Pflegeheimversorgung im Rheinland, die seit 1. Oktober 2019 laufe und nun bis Ende 2023 verlängert werde. Auch das ambulante Operieren, die Schlafdiagnostik und der ambulante Notdienst würden weiter gefördert. Man habe nach langwierigen und komplexen Verhandlungen am Ende gemeinsam eine gute Lösung erzielt, kommentierte Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, dasVerhandlungsergebnis.Wichtig sei, dass bisherige Sonderförderungen im Rheinland auch im nächsten Jahr im Kern erhalten blieben. MatthiasMohrmann, Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg, erklärte für die Kassen, insbesondere die fortgesetzte Förderung des Notdienstes und der Pflegeheimversorgung liefere sinnvolle Ansätze zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstrukturen. HK Editorial Der Präsident wendet sich direkt an die Mitglieder Die erste Ausgabe des Jahres 1973 des Rheinischen Ärzteblattes wartete auf der ersten Seite mit einer Neuerung auf. Der damalige Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Friedrich-Wilhelm Koch, richtete einen berufspolitischen Neujahrsgruß direkt andie Kammermitglieder. Er beschwor diese in Abwehr zusammenzustehen, falls die Politik versuchen sollte, „die Freiheit des Arztes, die auch die Freiheit des Patienten ist, anzutasten.“ „Alle inzwischenmehr als 19.000Mitglieder unserer Ärztekammer zu dieser Einheit im politischen Wollen aufzurufen, sei ein Anliegen dieser Zeilen“, schrieb der Präsident. Der Hintergrund des eindringlichen Neujahrsgrußes war der deutliche Wahlsieg der sozial-liberalen Koalition Mitte November 1972. Die Diskussion um die zukünftige Ausrichtung des deutschen Gesundheitssystems wurde dadurch neu entfacht. In Bonnmüsse die Entscheidung getroffenwerden, „obman unser bisheriges System einer individuellen gesundheitlichen Betreuung der Mitbürger erhaltenundder Entwicklung sinnvoll anpassenoder obmanstattdessendenForderungen weltfremder ideologischer Eiferer zu einer ‚Systemüberwindung’ folgenwill.“DerWahlsieg habe „einige dieser Eiferer übermütig und siegessicher gemacht“. Hier gelte es als Ärzteschaft, aufmerksamzu bleiben und den Kurs der Gesprächsbereitschaft zur sinnvollen Weiterentwicklung aufrechtzuerhalten und Bestrebungen zur Systemänderung hin zu einer „entpersönlichten, institutionalisierten oder gar verstaatlichten Medizin“ entschieden entgegenzutreten, so Koch. bre Nach schwierigen Verhandlungen ein gutes Ergebnis erzielt – so beschrieben Ärztevertreter und Kassen das Ergebnis der diesjährigen Honorarrunde. Foto: zabanski/stock.adobe.com

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