Rheinisches Ärzteblatt 01/2023

8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 1 / 2023 Magazin Coronainzidenz NRW veröffentlicht wöchentlich Messdaten aus Abwasser In Nordrhein-Westfalen werden seit Ende November wöchentlich die Messdaten zur Coronaviruslast im Abwasser veröffentlicht. Die Auswertung auf der Seite des Landeszentrums für Gesundheit (LZG.NRW) berücksichtige zunächst die Resultate von Proben aus zehn der insgesamt 16 Kläranlagen, die am wissenschaftlichen Pilotprojekt zum Abwassermonitoring teilnehmen, teilte das NRW-­ Gesundheitsministerium mit. Die Abwasserüberwachung ergänze denMix aus etablierten Indikatoren wie zum Beispiel der Krankenhausbelegung und der 7-Tage-Inzidenz, mit der dasMinisteriumdas Infektionsgeschehen fortlaufend beobachte. Das Abwassermonitoring in NRW ist Teil der bundesweiten Forschungs- und Pilotvorhaben „Dezentrales SARS-CoV-2 Monitoring im Abwasser – COVIDready“ und „Systematische Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser – ESI-CorA“. In NRW fördert das Land vier Probenstandorte mit insgesamt 240.000 Euro. Die restlichen zwölf Standorte werden vom Bund unterstützt. In die aktuelle Auswertung fließen zurzeit die Ergebnisse aus Aachen-Soers, Bottrop, Dinslaken, Dortmund-­ Deusen, Dortmund-Scharnhorst, Duisburg Alte Emscher, Emschermündung, Eschweiler-­ Weisweiler, Mönchengladbach und Wuppertal-Buchenhofen ein, da dort bereits die notwendigen qualitativen Standards erfüllt würden, so das Ministerium. HK Das Monitoring von Coronaviren im Abwasser kann Indikatoren wie die 7-Tage-Inzidenz nicht ersetzen, aber ergänzen. Foto: Kim Brosien/ stock.adobe.com Weiterbildung Alles rund um Facharzt, Schwerpunkt und Co Die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten ist eine der Hauptaufgaben der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) wie auch jeder anderen Landesärztekammer. Die Weiterbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt oder auch der Erwerb einer Zusatz-Weiterbildung sind in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein geregelt. Unter www.aekno.de/weiterbildung finden sich übersichtlich alle wesentlichen Informationen sowohl für Weiterzubildende als auch für Weiterbilder. Neben der aktuellen Weiterbildungsordnung und der bisherigen sind dort die Prüfungstermine für 2023 eingestellt. Auch finden sich dort sämtliche Anträge und Merkblätter wie zum Beispiel die Checklisten zur Auslandsanerkennung vonWeiterbildungsabschnitten in der EU oder auch in Drittstaaten. Aber auch der Antrag auf Weiterbildung in Teilzeit oder auf Anerkennung einer Bezeichnung sind als beschreibbare PDF-Dokumente abrufbar. Unter dem Punkt „Hinweise und Informationen“ stehen Ergänzungen zu bestimmtenWeiterbildungsgängenwie beispielsweise zum Anforderungsprofil zur Zusatz-­ Weiterbildung „Spezielle Kinder- und Jugendurologie“. Die in Nordrhein zugelassenenWeiterbildungsbefugten sind in einer permanent aktualisierten Datenbank hinterlegt und können über eine Suchmaske ausgewählt werden. Weiterzubildenden ist zu empfehlen, sich gründlich mit den online von der ÄkNo zur Verfügung gestellten Inhalten vertraut zu machen, was oftmals hilft, viele Fragen rund um die eigene Weiterbildungssituation zu beantworten. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­ Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Freie Berufe Bernd Zimmer im Amt bestätigt Die Mitgliederversammlung des Verbandes Freier Berufe NRW hat Bernd Zimmer Mitte November einstimmig in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt. Zimmer ist seit 2009 auch Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein und steht dort dem Ausschuss Berufsordnung, Allgemeine Seit 2018 steht der Hausarzt den Freien Berufen NRW vor. Rechtsfragen und Europa vor. Er wolle seine zweite Amtszeit im Verband Freier Berufe nutzen, um neben der Digitalisierung Themen wie Bildung und die Gewinnung von Fachkräften in den Fokus zu rücken, sagte der Hausarzt aus Wuppertal nach seiner Wiederwahl. HK Ehrenamt Ärzte als Richter gesucht Ärztinnen und Ärzte, die sich beim Finanzgericht Köln als ehrenamtliche Richter engagieren wollen, können bis zum 10. Februar 2023 ihre Kandidatur zur Wahl bei der Ärztekammer Nordrhein einreichen (www.aekno.de). Die Amtsperiode beträgt fünf Jahre. Zur Wahl stellen können sich deutsche Staatsangehörige, die während des letzten Jahres vor der Wahl ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk Köln hatten oder dort tätig waren. Informationen: saskia.haloschan- better@aekno.de MST Foto: Jochen Rolfes

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