Gesundheits- und Sozialpolitik 18 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 : Herr Dr. Dreyer, Herr Dr. Berson, seit dem Sommer hat Deutschland mit Carsten Linnemann einen neuen Gesundheitsminister. Was sollte er aus Ihrer Sicht in den kommenden Monaten angehen? Dreyer: Aus meiner Sicht ist das von seiner Vorgängerin durchgebrachte Beitragssatzstabilisierungsgesetz für Patientinnen und Patienten und für uns Leistungserbringer im Gesundheitswesen gelinde gesagt eine Zumutung. Es wäre sicher gut, wenn der neue Gesundheitsminister einige der im Gesetz formulierten Inkonsistenzen noch einmal überdenkt. Dass die Koalitionäre damit Ende September schon angefangen haben, macht Hoffnung. So sollen mit der Notfallreform mehrere Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) vorgenommen werden. Richtigerweise soll die umstrittene Fixkostendegression bei Hausärzten sowie bei Kinder- und Jugendärzten wieder gestrichen werden. Das ist eine absolut notwendige Korrektur, denn Praxen, die zusätzliche Patientinnen und Patienten aufnehmen und damit Versorgung sichern, sollten dafür nicht mit einer niedrigeren Vergütung bestraft werden. Eine Erkenntnis übrigens, die auch schon bei der Gesetzgebung vorlag. Hätte man nur früher auf die verfasste Ärzteschaft gehört. : Und es soll ja noch weitere Korrekturen am BStabG geben. Dreyer: Ja, dazu gehören unter anderem Nachbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung und die Rückkehr zur Pflicht für Krankenkassen, Versicherte bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags individuell informieren zu müssen. Auch zusätzliche Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser in Höhe von 550 Millionen Euro sollen Teil des Pakets sein. Zudem wird es offenbar eine zusätzliche Prüfquotenklasse im Rahmen der Prüfungen des Medizinischen Dienstes geben. Die Prüfquote soll bei einem Prozent liegen, wenn ein Krankenhaus unbeanstandete Abrechnungen von mindestens 90 Prozent vorweisen kann. Diese ersten Korrekturen zeigen, dass bei den Koalitionären langsam die Erkenntnis einsickert, dass es nicht nur darum geht einfach zu sparen, sondern dass es darum geht, klug zu sparen. Sonst erleben wir, dass am langen Ende alles teurer wird und die dringend benötigten Reformen, ich nenne exemplarisch die Notfallreform und die Reform der ambulanten Versorgung, nicht mehr umsetzbar sind. Berson: Und wenn die Koalitionäre schon dabei sind, Verbesserungen am GKVSpargesetz vorzunehmen, dann sollten sie klarziehen, dass alle gesetzlichen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sowie die empfohlenen Stiko-Impfungen dauerhaft extrabudgetär zu vergüten sind. Wenn es doch breiter Konsens ist, dass wir bei klammen Kassen möglichst alles daransetzen sollten, Krankheit und Pflegebedürftigkeit zu verhindern, dann kann man doch nicht ernsthaft die wirksamsten Präventionsmaßnahmen, die wir haben, budgetieren. Auch ein weiterer Widerspruch zeigt mir, dass das Gesetz wenig auf seine Auswirkungen überprüft wurde: Seit Jahren fordert die Politik zu Recht mehr Ambulantisierung. Leistungen sollen, wo medizinisch möglich, ambulant statt im Krankenhaus erbracht werden. Gleichzeitig werden nun ausgerechnet ambulante Operationen budgetiert. Wer aber mehr Ambulantisierung will, muss ambulante Strukturen stärken und darf sie nicht gleichzeitig finanziell ausbremsen. : Oben auf Linnemanns Agenda stehen die Notfallreform und die Reform der Primärversorgung. Was erwarten Sie von den Gesetzen? Dreyer: Bevor ich zu den einzelnen Gesetzen komme, würde ich eine Bedingung voranstellen, an der sich aus meiner Sicht alle Gesetze im Gesundheitswesen messen lassen sollten: Gesundheitsversorgung muss sich am Bedarf ausrichten und nicht an der Kassenlage. Ein gut funktionierendes, allen zugängliches Gesundheitssystem ist kein Luxus, sondern eine Investition in die wirtschaftliche Stärke und den gesellschaftlichen Zusammenhalt unseres Landes. Natürlich dürfen wir die Finanzlage der Kassen nicht aus den Augen verlieren, aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass in einer Gesellschaft des langen Lebens der Bedarf an Gesundheitsleistungen eher steigt als sinkt. „Das Zielbild fehlt“ Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, und Dr. Arndt Berson, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, stehen seit September 2024 an der Spitze der Kammer. Im Interview mit dem Rheinischen Ärzteblatt formulieren sie ihre Erwartungen an den neuen Bundesgesundheitsminister, erklären, an welchen Stellen sie den roten Faden in der aktuellen Gesundheitspolitik vermissen und welche Struturreformen jetzt angegangen werden sollten. Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein: „Gesundheitsversorgung muss sich am Bedarf ausrichten und nicht an der Kassenlage. Ein gut funktionierendes, allen zugängliches Gesundheitssystem ist kein Luxus, sondern eine Investition in die wirtschaftliche Stärke und den gesellschaftlichen Zusammenhalt unseres Landes.“ Foto: Jochen Rolfes
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