Rheinisches Ärzteblatt 12/ 2022

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 17 Entschließungen der Kammerversammlung vom 12. November 2022 im Wortlaut Finanzielle Sicherung der ambulanten und sta- tionären Versorgung während der Energiekrise Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert Energiekostenzulagen für die ambulante und stationäre Versorgung. Die nordrheinische Ärzteschaft unterstützt deshalb bei Fehlen angemessener Honorarsteigerungen die Forderung der Bundesärztekammer nach einer steuerfinanzierten Energiezulage für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Form eines gestaffelten Zuschusses auf Grundlage der Gas- und Stromrechnungen aus dem Vorjahr. Darüber hinaus fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein die Entwicklung einer gezielten, verlässlichen Unterstützung der Krankenhäuser zum Ausgleich der zusätzlichen Energiekosten. Sicherung der ambulanten und stationären Versorgung bei großflächigen Stromausfällen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Landesregierung auf, Pläne für die Aufrechterhaltung der ambulanten und stationären Krankenversorgung bei längeren und/oder großflächigen Stromaus- fällen zu entwickeln und zu veröffentlichen. Die Pläne müssen insbesondere folgende Szenarien berücksichtigen: • Geplante regional und zeitlich begrenzte Abschaltungen von Stromnetzen • Ungeplante auch flächendeckende Stromausfälle Folgende Aspekte sollen behandelt werden: • Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen den Einrichtungen des Gesund- heitswesens • Information über die voraussichtliche Leistungsfähigkeit von angrenzenden Gesundheitseinrichtungen in den einzelnen Szenarien • Informationen über die Erreichbarkeit funktionsfähiger Einrichtungen im Gesund- heitswesen in den einzelnen Szenarien • Berücksichtigung des ambulanten und des stationären Sektors • Berücksichtigung von Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Bewohner- gruppen leben • Information über die möglichen Über- brückungszeiträume der einzelnen Einrichtungen durch eine Notstromver- sorgung inkl. der Entwicklung von Konzepten zur Verlängerung der Zeiträume z.B. durch Lieferung von Energieträgern im Krisenfall Einführung der Tagesbehandlung nicht ausreichend für eine kurzfristige Entlastung der Krankenhäuser Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, Konzepte für eine kurzfristige organisatorische und finanzielle Entlastung der Krankenhäuser vorzulegen. Die von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgeschlagene Einführung der Vergütung einer tagesstationären Behandlung mag im Einzelfall berechtigte Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten rechtskonform erfüllen, führt jedoch nicht zu einer wesentlichen Entlastung der Krankenhäuser. Der organisatorische Mehr- aufwand wird die erhofften personellen Entlastungen zunichtemachen. Darüber hinaus sind durch die Einführung der tagesstationären Behandlung nachteilige Auswirkungen auf andere Sektoren zu befürchten. Zügige und flächendeckende Abschaffung des Fallpauschalen-Systems Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein bekräftigt die Forderung, das Fallpauschalen-System in seiner jetzigen Form (G-DRG-System) flächendeckend abzuschaffen. Durch die systemimmanenten Fehlanreize führt das Fallpauschalen-System zu Qualitätsverlusten und volkswirtschaftlichen Schäden in der Patientenversorgung. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein begrüßt, dass der Gesetzgeber und der Bundesgesundheitsminister die Fehlanreize des Fallpauschalen-Systems anerkennen und erste Schritte aus dem System gehen. Die bereits im Jahr 2020 umgesetzte Ausgliederung der Pflegepersonalkosten und die Ankündigung, jetzt sehr personal- und zeitaufwändige Bereiche der stationären Behandlung, nament- lich die Kinderheilkunde und Geburtshilfe, aus der Bezahlung nach Fallpauschalen herauszunehmen, werden als erster Schritt aus dem System unterstützt. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert, dass der Ausstieg aus den Fallpauschalen zügig fortgesetzt wird und zeitnah durch ein System mit einer auskömmlichen Finanzierung der Vorhaltekosten ersetzt wird. GOÄ-Beschlusslage 126. Deutscher Ärztetag, Bremen 2022 – Umsetzung in Nordrhein Der 126. Deutsche Ärztetag hat die Bundes- ärztekammer und die Landesärztekammern aufgefordert, gegenüber ihren Mitgliedern aktiv zu werden, sofern der Verordnungsgeber die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) neu nicht bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft setzt (Beschlussantrag I c-131). In diesem Fall sollen BÄK und Landesärztekammern, damit auch die Ärztekammer Nordrhein, die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung höherer Steigerungsfaktoren als den 2,3-fachen Regelsteigerungssatz informieren. Ebenso ist die Ärzteschaft über die in der geltenden GOÄ normierte Möglichkeit besonderer Honorarvereinbarungen (sogenannte Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3- fachen Regelsteigerungssatz nachhaltig zu informieren. Diese Abdingung wird insbesondere für Gesprächs-, persönliche Untersuchungs- und andere zuwendungsintensive Arztleistungen verstärkt in Erwägung gezogen. Besondere Honorarvereinbarungen sind ein Instrument in der geltenden GOÄ, um allen

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