Rheinisches Ärzteblatt 12/ 2022

Thema 16 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 betonte der Geschäftsführende Arzt der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Christian Köhne. „Denn Maßnahmen zum Klimaschutz dienen dem Gesundheitsschutz einzelner Menschen wie auch der Bevölkerung als Ganzes.“ Ärztinnen und Ärzte fühlten sich diesem Schutz besonders verpflichtet. Kammer soll klimaneutral werden Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kammer- versammlung beschlossen, dass die Ärztekammer Nordrhein bis 2030 klimaneutral werden soll. Köhne berichtete jetzt über den Fortgang dieses ehrgeizigen Projekts. Man habe inzwischen verschiedene Handlungsfelder identifiziert, darunter Gebäude, Verkehr, Beschaffung, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Veranstaltungen. DassMitarbeiterinnen undMitarbeiter der Kammer zwei Tage imHomeoffice arbeiten könnten und viele Gremiensitzungen und Fortbildungsveranstaltungen online stattfänden, trage dazu bei, Emissionen zu reduzieren. „Das war zunächst Corona geschuldet. Jetzt ist es ein Erfolgsmodell“, sagte Köhne. Ziel sei es auch, bei der Arbeit in den Gremien und in den Büros Papier einzusparen undmit einer Reformder Entschädigungsordnung bei Dienstreisen klimafreundliche Anreize zu setzen, die Engagement und Sachlichkeit prägten die Kammerversammlung im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf. Foto: Jochen Rolfes die Mitarbeiter und das Ehrenamt motivierten, die Bahn zu nutzen statt ins Flugzeug oder ins eigene Auto zu steigen. Ihr Engagement gegen den Klimawandel leiteten die Ärztinnen und Ärzte auch aus ihrem beruflichen Selbstverständnis ab, betonte Kammerpräsident Henke. „Es ist unsere ärztliche Aufgabe, nicht nur dem Einzelnen zu dienen, sondern der Gesundheit des gesamten Volkes.“ So stehe es in der Bundesärzteordnung. Aus diesemAuftrag leiteman auch die Stellungnahmen zu Gesetzen ab, die aus Sicht der Ärzteschaft der Gesundheit der Bevölkerung eher schadeten als nützten. So habe der Deutsche Bundestag am 10. November mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes die sogenannte Ex-Post-Triage verboten, wenn über- lebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten nicht mehr für alle ausreichen. Der Abbruch einer intensivmedizinischen Behandlung zugunsten eines anderen Patienten mit einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit sei damit untersagt, kritisierteHenke. Wenn ein starres „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ an die Stelle der ärztlichen Indikation im Einzelfall trete und allenfalls noch der Patientenwille zähle, dann seien für den Fall einer notwendigen Behandlungspriorisierung mehr erfolglose Behandlungen und mehr Todesfälle als nötig zu befürchten, sagte er. „Für uns Ärztinnen und Ärzte lässt das Gesetz viele Fragen offen und es löst das Dilemma zwischen der in diesem Bereich nie möglichen absoluten Verteilungsgerechtigkeit und unseremärztlichenAuftrag, möglichst viele Leben zu retten, nicht.“ Der Ausschluss der Ex-Post-Triage opfere Leben, die gerettet werden könnten einem starren Zuteilungsprinzip. Er konzentriere knappe Ressourcen auf einmal begonnene Behandlungen, auchwenn diese nach und nach ihren Sinn verlören. „Hier wird gesetzlich entschieden, was eigentlich Ärztinnen und Ärzte entscheiden müssten“, sagte Henke. Keine Freigabe von Cannabis zum Genuss Erneut sprach sich die Kammerversammlung auch gegen die kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Ge- nusszwecken aus, wie sie die Ampelkoalition plant. Gesundheitliche Beeinträchtigungenwie das vermehrte Auftreten von psychischen Erkrankungen und kognitiven Einschränkungen seien erwiesenermaßen mit intensivem Cannabiskonsum assoziiert, heißt es in einem Beschluss. Sollte eine Legalisierung dennoch umgesetzt werden, müssten präventive Maßnahmen ergriffen werden, um den Konsum bei Erwachsenen zu verringern und bei Jugendlichen zu verhindern. Außerdem müssten ambulante und stationäre therapeutische Angebote geschaffen werden, um gesundheitliche und soziale Folgeschäden durch denDrogenkonsum zu mindern.

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