Rheinisches Ärzteblatt 12/ 2022

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 19 Thema die umfängliche Ausstattung mit Beschattungs- und Klimatisierungssystemen in allen Bereichen. Bei der Auswahl der Klimatisierungssysteme sind Aspekte der Auswirkungen auf das globale Klima zu berücksichtigen. Klimaneutralität der Krankenhäuser in NRW Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Landesregierung auf, bei allen geförderten Neubaumaßnahmen von Krankenhäusern, ein klimaneutrales Gebäudemanagement als Bewilligungsvoraussetzung einzufordern. Mindestens der Passivhausstandard muss sichergestellt werden. Bei geförderten Umbaumaßnahmen ist darauf zu achten, dass sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz umgesetzt werden. Ärztekammer Nordrhein lehnt die Einführung einer Abgabe von Cannabis außerhalb medizinischer Indikationen ab Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt die Einführung einer Abgabe von Cannabis außerhalb medizinischer Indikationen ab. Die Kammerversammlung stellt erneut fest, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie das vermehrte Auftreten von psychischen Erkrankungen, kognitiven Einschränkungen, Hirninfarkten und amotivationalen Syndromen, die soziale Probleme hervorrufen, bei regelmäßigem Konsum auch bei Erwachsenen zu erwarten sind. Ebenso können körperliche Symptome auftreten, wie z. B. generalisierter Juckreiz, der schwer zu therapieren ist. Ob eine Abstinenz nach längerem, regelmäßigem Konsum zu einer Rückbildung der Symptome führt, ist bisher nicht belegt. Sollte die Legalisierung einer Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken gleichwohl umgesetzt werden, fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein den Gesetzgeber auf, geeignete präventive Maßnahmen zu ergreifen, um den Konsum zu verringern und bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen den Konsum zu verhindern. Zusätzlich müssen Maßnahmen etabliert werden, welche die zu erwartenden gesundheitlichen und sozialen Folgeschäden mindern. Dies erfordert eine Bereitstellung von ambulanten und stationären Strukturen zur Langzeittherapie einschließlich der erforderlichen Kostendeckung. Insbesondere sind nicht nur die Höchstmenge bei Erwerb und Besitz zu definieren, sondern auch die darin enthaltene maximal erlaubte Wirkstoffkonzentration, da diese ein wesent- liches Kriterium für die schädigende Wirkung von Cannabis ist. Die Kammerversammlung weist darauf hin, dass selbst in den Nieder- landen nur eine Höchstmenge von 5 Gramm zulässig ist. Höhere Mengen für den Erwerb und den Besitz sind zur Abdeckung eines Tagesbedarfs nicht notwendig und werden abgelehnt. Die Kammerversammlung weist darauf hin, dass eine Packungsbeilage nur unvollständig über die Risiken aufklärt, wenn konkrete Hinweise auf psychische Erkrankungen, kognitive Defizite, Hirninfarkte und soziale Folgeschäden nicht erwähnt werden oder diese Hinweise sich nur auf Konsumierende mit einem Alter unter 25 Jahren beziehen. Die Kammerversammlung stellt fest, dass hier neben Alkohol und Tabakwaren ein neuer Drogenbereich aus politischen Erwägungen etabliert wird, der zweifelsohne wie die anderen beiden Substanzklassen Steuereinnahmen erschließt, dabei aber gesundheitliche Schäden in Kauf nimmt. Beendigung des Betriebes von Impfzentren hilft, Ressourcen zu sparen Die Kammerversammlung begrüßt, dass die Landesregierung angekündigt hat, endlich den Betrieb der kostenintensiven Impfzentren zu beenden. Der Bedarf besteht seit Monaten nicht mehr. Gerade in Zeiten hoher Inflation und drohender Rezession sowie der Energiekrise ist der Staat gefordert, Steuer- und Versichertengelder zweckorientiert und mit möglichst hoher Effektivität einzusetzen. Ausgewogenes und nachhaltiges Kindergarten- und Schulessen gerade in Krisenzeiten sicherstellen Alle Kinder und Jugendliche benötigen gerade in Zeiten von Inflation und Energiekrise Zugang zu ausgewogenem und nachhaltigem Kita- und Schulessen. Die Kammerversammlung fordert deswegen die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, die Vereinbarungen aus dem Zukunftsvertrag NRW 2022-2027 vom 23. Juni 2022 zum Thema „Frühkindliche Bildung“ konsequent und zeitnah umzusetzen. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir streben eine kostenfreie Verpflegung in Kitas an und werden Eltern schrittweise einkommensab- hängig von Essensgeldern entlasten. Über die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung unterstützen wir die Verantwortlichen vor Ort dabei, Konzepte zu gesunder Ernährung und Ernährungsbildung entsprechend den Qualitätsstandards der ‚Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.‘ umzusetzen.“ Die Kammerversammlung fordert ergänzend dazu, dass diese Zielvorgaben auch für die Schulverpflegung in Grundschulen und weiterführenden Schulen gelten sollen und entsprechende Umsetzung erfahren. Eine ungünstige Ernährung (hoher Konsum stark zucker- und fetthaltiger und/oder hochverarbeiteter Lebensmittel, geringer Konsum von frischem Obst und Gemüse etc.) hat langanhaltende Auswirkungen auf die Gesundheit aller Heranwachsenden, dies wurde auch in der Coronakrise verstärkt deutlich. Aktuelle Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien in den letzten zwei Jahren doppelt so häufig von einer ungesunden Gewichtszunahme betroffen waren wie Kinder und Jugendliche aus einkommensstarken Familien (23 Prozent zu 12 Prozent). Eine gesundheitsfördernde Schulverpflegung aller Kinder und Jugendlichen aus allen Teilen der Gesellschaft ist ein unverzichtbarer gesamtgesellschaftlicher Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft und darf nicht von elterlichen Einkommensverhältnissen abhängen. Ärztekammer fordert geregelte Strukturen für online angebotene Gesundheitsleistungen Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber auf, die gewerbliche Betätigung von Unternehmen, die online Heilkunde jenseits der zugelassenen Strukturen bewerben und erbringen lassen, zu regulieren.

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