Rheinisches Ärzteblatt 12/ 2022

8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 Magazin 11. Oberhausener Ärztetag Lernen, Hilfe in Anspruch zu nehmen Suizide vonPatientenoder Kollegen, Beinahe- Behandlungsfehler oder gescheiterte Reanimationen: Weil sie sich häufig mit existenziellen Fragen des Lebens befassten, seien Ärztinnen und Ärzte hohen Belastungen ausgesetzt, sagte Christa Bartels, Vorsitzende des Ad-hoc-Ausschusses „Ärztegesundheit“ der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) beim 11. Oberhausener Ärztetag am 5. November. Viele Ärzte hätten aber nicht gelernt, auf sich selbst und die eigene Gesundheit zu achten. DieKolleginnenundKollegenmüssten lernen, nach traumatischen SituationenHilfe in Anspruch zu nehmen, forderte Dr. Peter Kaup, Kreisstellenvorsitzender in Oberhausen und stellvertretendes geschäftsführendes Kommissionmitglied der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler (GAK) bei der ÄkNo. Gerademit Blick auf Behandlungsfehler brauche es eine bessere Fehlerkultur und individuelle Hilfskonzepte. „Fehler sind menschlich“, sagte Kaup. „Undwennwir da- durch zum Second Victim werden, ist das ebensomenschlich“, erklärte ermit Blick auf das Motto der Fortbildungsveranstaltung: „Second Victim – der Richter in mir!“. ZumUmgang mit Behandlungsfehlervorwürfen riet der Vorsitzende der GAK, Präsident desOberlandesgerichts a. D. Johannes Riedel, zur Kommunikation mit den betroffenen Patienten und Angehörigen. Zwar dürften Ärztinnen undÄrzte kein Schuldeingeständnis machen. Die sachliche Kommunikation über einen Sachverhalt wirke aber oft deeskalierend. Präventiv riet der Jurist zu sorgfältiger Dokumentation der Behandlung. So ließen sichVowürfe besser und schneller aufklären. Die ÄkNo hält ein Beratungsangebot für betroffene Ärztinnen undÄrzte vor. Ansprech- partner ist Dr. Stefan Spittler, E-Mail: stefan. spittler@alexianer.de, Telefon: 02151 3347701, www.aekno.de/krisenintervention HK Stellten die Ärztegesundheit in den Mittelpunkt: v.l. Prof. Dr. Susanne Schwalen, Geschäftsführende Ärztin der ÄkNo, Johannes Riedel, Vorsitzender der Gutachterkommission, Dr. Peter Kaup, Vorsitzender der Kreisstelle Oberhausen, Moderatorin Ann-Kathrin Stracke vom WDR, Prof. Dr. Jens Kuhn, Chefarzt am Johanniter Krankenhaus Oberhausen und Christa Bartels, Vorsitzende des Ad-hoc-Ausschusses „Ärztegesundheit“ Foto: Andreas Köhring Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation Aktualisierte und erweiterte Informationen Die Gründung der Kommission In-vitro- Fertilisation/Embryonentransfer (IVF) der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) ging auf einenVorstandsbeschluss im Jahr 1986 zurück. Seitdem hat die Ständige Kommission die Aufgabe, den Vorstand der Kammer bei der Entscheidung darüber zu beraten, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur assistierten Reproduktion erfüllt. Die Kommission prüft die fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen der Arbeitsgruppe. Auf der Internetseite der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) ist die Kommission in der Rubrik „Ärztekammer“ zu finden. Die Seite, die kürzlich komplett aktualisiert wurde, informiert über die Aufgaben der Ständigen Kommission und unterstützt die IVF-Arbeitsgruppen bei der Neuanmeldung oder bei Änderungsanzeigen. Auch Grundsatzentscheidungen zum Beispiel zur Ver- treterregelung, zur Qualifikation im Teilbereich „Andrologie“ oder zum Wechsel der Räumlichkeiten eines IVF-Zentrums sind nun über www.aekno.de/aerztekammer abrufbar. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail- Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Behandlungsfehler 25 Prozent der Fälle bestätigt Im vergangenen Jahr sind bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern 8.449 Anträge auf Begutachtung eingegangen, bei denen ein Behandlungsfehler vermutet wurde. Das sind gut zwölf Prozent weniger als 2020. Das geht aus der Behandlungsfehlerstatistik 2021 hervor, die die Bundesärztekammer (BÄK) am 10. November 2022 veröffentlicht hat. Bei 5.324 Sachentscheidungen, die im vergangenen Jahr getroffen wurden, wurde in 1.293 Fällen ein Behandlungsfehler oder ein Risikoaufklärungsmangel erkannt, der bei einem Patienten oder einer Patientin kausal zu einem Gesundheitsschaden geführt hat und einen Entschädigungsanspruch begründete. Der BÄK zufolge liegt die Anerkennungsquote damit bei knapp 25 Prozent. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren der BÄK zufolge Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Von Behandlungsfehlervorwürfen waren die Krankenhäuser häufiger betroffen als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. „Jeder Fehler innerhalb der Behandlung ist einer zu viel. Unser Ziel ist es auszuschließen, dass ein und derselbe Fehler zweimal passiert“, sagte Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin und Co-Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK, anlässlich der Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik. Dazu diene unter anderem auch die Analyse der Behandlungsfehlerdaten. MBO

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