

Gutachtliche Entscheidungen
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Nachweis einer solchen (vermuteten) Zustimmung kann un-
ter den gegebenen Umständen nicht gelingen, denn es lässt
sich nicht sicher feststellen, ob der Patient in Ruhe nach Ab-
wägung der Risiken zugestimmt hätte. Seine mündliche Er-
klärung auf dem Kathetertisch ist kein Indiz für eine zeitge-
recht erklärte Einwilligung, zumal über den Inhalt der Auf-
klärung wegen fehlender Dokumentation nichts näher be-
kannt ist.
Die Feststellung, dass der Eingriff mangels wirksamer Ein-
willung rechtswidrig war, führt zur Haftung für die Folgen.
Herbert Weltrich
†
und Wilfried Fitting
Haftungsfolgen wegen verspäteter Aufklärung