zur grundlegenden U¨ berarbeitung und Zusammenfu¨hrung der
seitherigen 4. und 7. EU-Rechnungslegungsrichtlinien zuneh-
mend an Bedeutung. Dabei ist insbesondere darauf zu achten,
dass die vermeintliche Verbesserung des Informationsgehalts des
Jahresabschlusses in einem angemessenen Verha¨ltnis zu den da-
mit einhergehenden Kosten steht. Mit diesem Beitrag soll ein
Vorschlag gemacht werden, wie der Grundsatz der Wesentlich-
keit konkret operationalisiert werden kann. Der Jahresabschluss-
ersteller wird hierdurch entlastet und kann den Fokus seiner
Arbeit zielgerichtet auf Sachverhalte lenken, die ihm und den
u¨brigen Adressaten des Jahresabschlusses einen gro¨ßeren Nutzen
stiften.
Prof. Dr. Reinhold Ho¨fer, Luzern / Hans-Georg Fru¨h, Mu¨lheim a. d. Ruhr / Gu¨nter Neumeier, Mu¨nchen
Bewertungsparameter fu¨r Versorgungszusagen
im internationalen und deutschen Jahres-
abschluss 2012/2013
u
DB0529513
I. Einleitung
Viele Bilanzverantwortliche stehen derzeit wieder vor der, durch
die Euro-Schuldenkrise weiter erschwerten Aufgabe, die (vorla¨u-
figen) Bewertungsannahmen fu¨r den Bilanzstichtag Ende 2012
festlegen zu mu¨ssen. Aufgrund der Turbulenzen an den Finanz-
ma¨rkten ist nunmehr schon seit 2008 eine sehr hohe Volatilita¨t
der Zinsen zu beobachten. Zusa¨tzlich hat sich in 2012 eine
Erosion“ der bisher u¨blichen Datenbasis eingestellt. Insgesamt
wird das Zinsniveau voraussichtlich deutlich niedriger als letztes
Jahr liegen, was wiederum einen starken Anstieg der nach IFRS
bzw. US-GAAP bewerteten Verpflichtungen nach sich zieht.
Fu¨r die deutsche Handelsbilanz ist dagegen nach dem Bilanz-
rechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG
1
)
der Rechnungszins
gesetzlich vorgegeben. Die dabei anzuwendende Durchschnitts-
bildung aus dem Zinsniveau der letzten sieben Jahre vermeidet
hohe Zinsdiskrepanzen zum Vorjahr und eliminiert daher die
vorab geschilderten Unwa¨gbarkeiten bei der Zinsbestimmung
nach IFRS bzw. US-GAAP.
Neben dem Rechnungszins sind sowohl fu¨r den deutschen
Jahresabschluss nach BilMoG als auch fu¨r den Konzernabschluss
nach IFRS/US-GAAP gescha¨tzte ku¨nftige Gehalts- und Ren-
tensteigerungen bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtun-
gen zu beachten, wenn sie die Ho¨he der Versorgung beeinflussen
ko¨nnen.
Fu¨r die ku¨nftigen Gehaltstrends ergeben sich keine U¨ ber-
raschungen, da sich die beobachteten Gehaltssteigerungen im
Rahmen der erwarteten Bandbreiten halten.
Bei den Rententrends wird sich auf Basis der offiziellen Infla-
tionseinscha¨tzung (z. B. EZB-Prognose) ebenfalls wenig a¨n-
dern, auch wenn ein Anstieg der Inflation im langfristigen Be-
reich allgemein befu¨rchtet wird.
Einmal mehr will dieser Beitrag einen Blick auf die voraus-
sichtlichen Verha¨ltnisse am Jahresende wagen
2
.
Bei allen damit
heute noch verbundenen Unwa¨gbarkeiten fordert die Praxis die-
se Unterstu¨tzung, um den Prozess der Festlegung der Bewer-
tungsannahmen rechtzeitig einzuleiten. Dass die gefundenen
Werte bis zum Stichtag u¨berwacht werden mu¨ssen, versteht sich
angesichts des Umfeldes von selbst.
II. Bewertung im internationalen Jahresabschluss
(
IFRS/US-GAAP)
1.
Die Methode der Zinsermittlung
Im internationalen Jahresabschluss nach IFRS oder US-GAAP
sind die ku¨nftigen Versorgungszahlungen mit dem Zins am Bi-
lanzstichtag von laufzeit- und wa¨hrungsada¨quaten Unterneh-
mensanleihen hoher Qualita¨t („high quality“) zu diskontieren.
U¨ ber die Verfahren zur Bestimmung dieses Zinses bei einer be-
stehenden Auswahl von Anleihen besteht in der Fachwelt weit-
gehend Konsens
3
.
Unterschiede zeigen sich dagegen in der Fra-
ge, wie die Auswahl der Anleihen vorzunehmen und was bei la¨n-
geren Laufzeiten zu tun ist
4
.
In La¨ndern ohne ausreichend liquiden Markt (ohne „deep
market“) fu¨r hochwertige Unternehmensanleihen sind stattdes-
sen die Marktrenditen fu¨r Staatsanleihen zu verwenden. In den
internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS und
US-GAAP) werden jedoch weder „hochwertig“ noch „liquider
Markt“ definiert. Gema¨ß einer Stellungnahme der SEC von
1993
werden fu¨r US-GAAP-Zwecke AA-Unternehmensanlei-
hen als hochwertig angesehen. Daru¨ber hinaus haben Wirt-
schaftspru¨fer, Berater und die Unternehmen bisher fast einhellig
die Meinung vertreten, dass Euro-Anleihen mit Bonita¨tsstufe
AA“ als „high quality“ anzusehen sind und der AA-Anleihen-
markt in der Eurozone liquide ist.
In dieser Hinsicht herrschte Konsens und Klarheit u¨ber einen
Jahrzehnte langen Zeitraum bis sich Anfang 2012 eine vo¨llig
Prof. Dr. Reinhold Ho¨fer
ist Verfasser eines Standard-Kommentars
zum Steuer-, Abgaben- und Rechnungslegungsrecht der betriebli-
chen Altersversorgung.
Hans-Georg Fru¨h
und
Gu¨nter Neumeier
sind Prokuristen der Mercer
Deutschland GmbH.
1
§ 253 Abs.2 HGB, eingefu¨gt durch das Gesetz zur Modernisierung des
Bilanzrechts (BilMoG), BGBl I 2009 S. 1102 ff.
2
Der Beitrag basiert auf Annahmen zum 31. 10. 2012.
3
Vgl. z. B.
Bauer/Gohdes/Lucius/Rhiel
,
Der Aktuar 2007 S. 86;
Hagemann
,
Pensionsru¨ckstellungen, 2.Aufl. 2012, S.170 ff.
4
Vgl. z. B.
Hagemann
,
BetrAV 2010 S. 335. Siehe hierzu auch
Thurnes/Vavra/
Geilenkothen
,
DB 2012 S. 2113 ff.
DER BETRIEB | Nr. 45 | 9. 11. 2012
Betriebswirtschaft
2535