2.
Voraussichtliche Zinssa¨tze zum 31. 12. 2012
Zum Jahresende 2012 du¨rfte der Rechnungszins gegenu¨ber dem
Vorjahr um ca. einen Prozentpunkt niedriger ausfallen (Er-
kenntnisstand Ende Oktober 2012).
Mit Hilfe von Sensitivita¨tsanalysen, wie sie nach den IFRS
ku¨nftig ohnehin gefordert werden, ko¨nnen sich die Firmen ge-
gen die Folgen von unerwarteten Zinsentwicklungen absichern,
zumindest was die Ermittlung der Verpflichtungswerte angeht.
Vergleichsrechnungen mit einem Rechnungszins, der z. B. 0,25
Prozentpunkte u¨ber und unter dem fu¨r den 31. 12. gescha¨tzten
Rechnungszins liegt, gestatten kurzfristig die Ableitung der Be-
wertungsergebnisse bei einer A¨ nderung des Zinsniveaus.
ImVorjahr galt fu¨r aus Anwa¨rtern und Rentnern gemischte Ver-
sorgungsverpflichtungen ha¨ufig ein Zins von zwischen 4,50% und
5,00%
7
.
In diesem Jahr du¨rfte dieser Satz gro¨ßenordungsma¨ßig
zwischen 3.50% und 4.00% liegen. Es ist ein gewisser Trend zu be-
obachten, dass sich immer mehr Unternehmen an Zinskurvenmo-
dellen und nicht mehr „nur“ an einem Indexwert wie z. B. dem iboxx
AA corporate 10+ bei der Wahl des Rechnungszinses orientieren.
3.
Inflationsraten und Einkommen- bzw. Rententrends
Die Preis- und Einkommensentwicklung folgte bis jetzt nicht den
Turbulenzen an den Finanzma¨rkten. Daher mu¨ssen jene Bewer-
tungsparameter noch nicht gea¨ndert werden. Daru¨ber hinaus sollen
bei den Einkommens- und Rententrends im Gegensatz zur Stich-
tagsbetrachtung beim Zins langfristige Erwartungen einbezogen
werden. Schließlich sollen alle Annahmen noch zueinander passen.
Die Bundesbank und die europa¨ische Zentralbank (EZB) erwar-
teten nach wie vor eine langfristige Inflationsrate von etwa 2% im
Euroraum. Dem widerspricht zwar die Einscha¨tzung vieler Fach-
leute, die von einem Anstieg der Inflationsraten ab der mittleren
Zukunft ausgehen. Dennoch lassen sich Rententrends und damit
eine vermutliche ku¨nftige Anpassung der laufenden Renten gema¨ß
der Anpassungspru¨fungspflicht aus § 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG in
einer Bandbreite von etwa 2,0% bis 2,5% weiterhin gut vertreten.
Ein Rententrend ist aber nicht abzuscha¨tzen, wenn das Un-
ternehmen eine garantierte ja¨hrliche Anpassung von mindestens
1%
pro Jahr laut § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG zugesagt hat.
4.
Auswirkungen der Parametera¨nderungen auf die
Ergebnisse
Im Ergebnis kann mit ca. einem Prozentpunkt niedrigeren
Rechnungszinsen bei sonst im Wesentlichen unvera¨nderten
Trends gerechnet werden. Daher ist ein deutlicher Anstieg des
Wertes der Versorgungsverpflichtungen zu erwarten.
Die Auswirkungen fu¨r den gesamten Verpflichtungswert ko¨n-
nen mit folgender Faustformel grob abgescha¨tzt werden: Eine Ab-
senkung des Zinses um einen Prozentpunkt geht bei einem ge-
mischten Bestand aus Anwa¨rtern und Rentnern u¨blicherweise mit
einer Erho¨hung der Verpflichtungswerte um ca. 12 bis 16% einher.
Sofern fu¨r die „SORIE Methode“ optiert wurde oder IAS 19
(
revised 2011) bereits angewendet wird, werden sich eventuelle
versicherungsmathematische Gewinne/Verluste bzw. Neubewer-
tungen nicht auf die GuV auswirken, sondern „nur“ auf das Eigen-
kapital.
5.
A¨ nderungen wegen IAS 19 (revised 2011)
Gema¨ß IAS 19 (revised 2011) wird die Rendite des Planver-
mo¨gens auf Basis des Rechnungszinses und nicht mehr mit der
erwarteten Rendite ermittelt. Wegen der sehr niedrigen Zinsen
wird dies in den meisten Fa¨llen ab 1. 1. 2013 zu einer niedrige-
ren unterstellten Vermo¨gensrendite fu¨hren. Hinzu kommt, dass
die Unternehmen, die bisher die sog. Korridormethode gewa¨hlt
haben und IAS 19 (revised 2011) ab dem 1. 1. 2013 anwenden,
daru¨ber hinaus eine starke Belastung des Eigenkapitals durch die
hohen Verpflichtungswerte aufgrund der niedrigen Zinsen ver-
kraften mu¨ssen.
III. Bewertung fu¨r die deutsche Handelsbilanz nach
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
1.
Voraussichtlicher Zinssatz zum 31. 12. 2012
Der Zinssatz fu¨r Bewertungen von Pensionsverpflichtungen
nach deutschem Handelsrecht bestimmt sich nach den Vorgaben
des BilMoG. Neben der Auswahl der statistischen Basis ist dort
insbesondere eine Durchschnittsbildung der Marktzinsen u¨ber
die vergangenen sieben Gescha¨ftsjahre vorgeschrieben
8
.
Zum 31. 12. 2011 belief sich der von der Bundesbank ver-
o¨ffentlichte Rechnungszins auf 5,14%. Er du¨rfte bis zum Jahres-
ende 2012 auf etwa 5,05% absinken.
2.
Auswirkungen auf die Ergebnisse
Daher wird sich bei einer A¨ nderung um voraussichtlich 0,1 Pro-
zentpunkte der Verpflichtungsumfang in der Handelsbilanz bei
sonst gleichbleibenden Bewertungsparametern und gemischten Be-
sta¨nden von Versorgungsberechtigten nur um 1 bis 2% erho¨hen.
Im Gegensatz zu den internationalen Standards werden Ver-
pflichtungsa¨nderungen nach dem deutschen Handelsrecht sofort
in der GuV aufwandswirksam beru¨cksichtigt. Somit ist auch mit
einem entsprechend ho¨heren Pensionsaufwand fu¨r 2012 zu rech-
nen.
IV. Zusammenfassung
Zum 31. 12. 2012 wird der Diskontierungszinssatz zur Bewer-
tung der Verpflichtungen aus betrieblichen Versorgungswerken
in der Konzernbilanz gem. IFRS bzw. US-GAAP gegenu¨ber
dem Vorjahr um ca. einen Prozentpunkt sinken. Die Zinssa¨tze
bewegen sich dann in der Bandbreite von ca. 3,20 bis 4,20% (je
nach Anleihenspektrum, verwendeter Zinsbestimmungsmetho-
de und Duration). Dies fu¨hrt zu einem Verpflichtungsanstieg
von durchschnittlich etwa 10 bis 16%.
Die Annahmen fu¨r die Gehalts- und Rentenanpassungen
werden aber nahezu gleichbleiben und daher im Gegensatz zum
Zins keine Erho¨hung des Wertes der Versorgungsverpflichtun-
gen auslo¨sen.
Vermutlich werden die Zinsempfehlungen der Unternehmen,
Berater und Wirtschaftspru¨fer noch mehr differieren als dies in
den letzten Jahren der Fall war. Es wa¨re u. E. wu¨nschenswert, wenn
in Deutschland (oder sogar der Eurozone) eine gemeinsame Linie
gefunden werden ko¨nnte, welche Anleihen als hochwertig zu klassi-
fizieren sind. Eine engere Bandbreite der verwendeten Rechnungs-
zinsen wu¨rde dem Ziel der Vergleichbarkeit der Abschlu¨sse dienen.
In den Jahresabschlu¨ssen nach dem BilMoG ist im Vergleich
zum Vorjahr wegen der Durchschnittsbildung ein nur gering-
fu¨gig niedrigerer Zins von etwa 5,05% anstelle von 5,14% zu er-
warten. Die geringe Zinsa¨nderung wird insoweit den Wert der
Versorgungsverpflichtung in der deutschen Handelsbilanz nur
moderat um 1 bis 2% erho¨hen.
7
Vgl. auch
Thurnes/Vavra/Geilenkothen
,
DB 2010 S. 2737;
Fodor/Gohdes/
Knußmann
,
BB 2010 S. 3010.
8
Vgl.
Ho¨fer/Fru¨h/Neumeier
,
DB 2009 S. 2389 ff.;
Hagemann
,
a.a.O. (Fn. 3),
S. 236 ff.;
Ho¨fer/Veit/Verhuven
,
Kommentar zum Betriebsrentengesetz,
Band II., Stand Ma¨rz 2012, Rdn. 4080 ff.
DER BETRIEB | Nr. 45 | 9. 11. 2012
Betriebswirtschaft
2537