Doppel
der Rech-
nung
Gelangensbesta¨tigung
Variante 1: handelsrechtlicher Frachtbrief
Variante 2: Spediteursbescheinigungen (Fall 1 und 2)
Variante 3: Nachweis durch Kurierdienstleister
Variante 4: Nachweis durch Postdienstleister
Variante 5: gemeinschaftliches Versandverfahren
Variante 6: Nachweis bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Variante 7: Nachweis bei Straßenfahrzeugen
Tab. 1: Nachweispflichten: Die Gelangensbesta¨tigung und ihre
Varianten
Anhand eines einfachen Ausgangsfalls (Bsp. 1) und seiner Ab-
wandlungen werden die verschiedenen Fallgruppen analysiert und
die Auswirkungen dargelegt: Lieferantenbefo¨rderung (Bsp. 2),
Abnehmerbefo¨rderung (Bsp. 3) und Versendung (Bsp. 4).
>
Beispiel 1
(
Ausgangsfall):
Der Unternehmer U1 mit Sitz und USt-IdNr. in Deutsch-
land verkauft einen Gegenstand an den Unternehmer U2 mit
Sitz und USt-IdNr. in O¨ sterreich. Dieser wird vom Sitz des
U1 zum Zeitpunkt t1 (= Beginn der Warenbewegung) zum
Sitz des U2 zum Zeitpunkt t2 (= Ende der Warenbewegung)
transportiert.
>
Beispiel 2
(
Lieferantenbefo¨rderung):
Erga¨nzung des Ausgangsfalls: U1 bzw. ein Angestellter von
U1 befo¨rdert den Gegenstand zu U2.
Lo¨sung
:
U1 kann in diesem Fall i. d. R. problemlos eine Ge-
langensbesta¨tigung als Nachweis fu¨r die Steuerfreiheit erhal-
ten. Denn er u¨bernimmt den Transport und daher besteht fu¨r
ihn die Mo¨glichkeit, die Unterschrift des Abnehmers bzw.
eines Beauftragten am Ende des Transports (= t2) selbst ein-
zuholen, sobald er mit dem Abnehmer in direkten Kontakt
tritt. Da nach der Altregelung bis Ende 2011 eine Empfangs-
besta¨tigung von der Finanzverwaltung eingefordert wurde,
du¨rfte dieser Fall in der unternehmerischen Praxis auch nach
der Neuregelung keine Verschlechterung darstellen.
Altregelung vor 2012
bzw. U¨ bergangs-
regelung
Regelung ab 2012 Referentenentwurf
(1)
Doppel der Rech-
nung
(2)
handelsu¨blicher
Beleg (z. B. Liefer-
schein) u. a. Emp-
fangsbesta¨tigung
ggf. Alternative
:
ge-
meinschaftliches Ver-
sandverfahren
(1)
Doppel der Rech-
nung
(2)
Gelangensbesta¨ti-
gung
ggf. Alternative
:
ge-
meinschaftliches Ver-
sandverfahren
(1)
Doppel der Rech-
nung
(2)
Gelangensbesta¨ti-
gung
Nachweisvarianten
:
-
gemeinschaftliches
Versandverfahren
-
Nachweis bei ver-
brauchsteuerpflichti-
gen Waren
Nachweiszeitpunkt: t2 Nachweiszeitpunkt: t2 Nachweiszeitpunkt: t2
Tab. 2: U¨ bersicht der Nachweispflichten und des Nachweiserbrin-
gungszeitpunkts bei Lieferantenbefo¨rderung
>
Beispiel 3
(
Abnehmerbefo¨rderung):
Erga¨nzung des Ausgangsfalls: U2 bzw. ein Angestellter von
U2 befo¨rdert den Gegenstand von U1 zu U2 (Abholfall).
Lo¨sung
:
Hier ist im Referentenentwurf nach wie vor die Er-
stellung der Gelangensbesta¨tigung bzw. ihre U¨ bermittlung
der Hauptnachweis. Abnehmer U2 u¨bernimmt den Trans-
port und muss mit der Ausfertigung der Gelangensbesta¨ti-
gung warten, bis er mit der Ware angekommen ist (= t2), um
dann entweder schriftlich oder elektronisch die vollsta¨ndige
Gelangensbesta¨tigung an U1 zu u¨bersenden. Eine Empfangs-
besta¨tigung und Versicherung zu Beginn des Transports
(
= t1), also zu einem Zeitpunkt, zu dem Lieferant und Ab-
nehmer in direktem Kontakt stehen, ist bei der Gelangens-
besta¨tigung im Gegensatz zur Altregelung, die derzeit als
U¨ bergangsregelung noch praktiziert werden darf, nicht mehr
mo¨glich. Unklar ist, wie die Finanzverwaltung ku¨nftig erken-
nen will, ob der Abnehmer die Gelangensbesta¨tigung bereits
beim Abholvorgang, also im Zeitpunkt t1, ausgestellt hat.
Zudem ist fraglich, weshalb die Betrugsanfa¨lligkeit reduziert
werden sollte, nur weil der Abnehmer den Nachweis erst nach
Ankunft am Zielort, also zum Zeitpunkt t2, ausstellen darf.
Altregelung vor 2012
bzw. U¨ bergangs-
regelung
Regelung ab 2012 Referentenentwurf
(1)
Doppel der Rech-
nung
(2)
handelsu¨blicher
Beleg (z. B. Liefer-
schein) u. a. Emp-
fangsbesta¨tigung,
Versicherung des
Abnehmers, den
Gegenstand in das
u¨brige Gemein-
schaftsgebiet zu
befo¨rdern
ggf. Alternative
:
ge-
meinschaftliches Ver-
sandverfahren
(1)
Doppel der Rech-
nung
(2)
Gelangensbesta¨ti-
gung
ggf. Alternative
:
gemeinschaftliches
Versandverfahren
(1)
Doppel der Rech-
nung
(2)
Gelangensbesta¨ti-
gung
Nachweisvarianten
:
-
gemeinschaftliches
Versandverfahren
-
Nachweis bei ver-
brauchsteuerpflichti-
gen Waren
-
Nachweis bei Straßen-
fahrzeugen
Nachweiszeitpunkt: t1 Nachweiszeitpunkt: t2 Nachweiszeitpunkt: t2
Tab. 3: U¨ bersicht der Nachweispflichten und des Nachweiserbrin-
gungszeitpunkts bei Abnehmerbefo¨rderung
>
Beispiel
4 (
Versendung):
Erga¨nzung des Ausgangsfalls: Ein beauftragter selbststa¨ndi-
ger Dritter versendet den Gegenstand von U1 zu U2.
Lo¨sung
:
U1 hat mehrere Mo¨glichkeiten der Nachweisfu¨h-
rung:
Nachweis durch Gelangensbesta¨tigung,
Nachweis durch handelsrechtlichen Frachtbrief,
Nachweis durch der Spediteursbescheinigung,
Nachweis durch Kurierdienstleister oder
Nachweis durch Postdienstleister.
Fu¨r den Fall der Versendung ergeben sich durch den Referen-
tenentwurf im Vergleich zur aktuell gu¨ltigen Rechtslage er-
hebliche Verbesserungen durch die neuen Mo¨glichkeiten der
Nachweisfu¨hrung.
Eine zusa¨tzliche Mo¨glichkeit, die Steuerfreiheit nachzuwei-
sen, ergibt sich fu¨r den Abnehmer, wenn er einen Spediteur
beauftragt. Hier kann der Nachweis anhand der Bezahlung
und einer Spediteursbescheinigung mit der Versicherung des
Spediteurs, den Gegenstand in das u¨brige Gemeinschafts-
gebiet zu befo¨rdern, durchgefu¨hrt werden (Fall 2 der Spedi-
DER BETRIEB | Nr. 45 | 9. 11. 2012
Steuerrecht
2547