S 2221/09/10013:001 [2012/0061220], BStBl. I 2012 S. 169 =
DB0465528;
l
BMF-Schreiben vom 4. 9. 2012 – IV C 5 – S 2378/12/10001
[2012/0247351],
BStBl. I 2012 S. 912 = DB0529453.
Umsatzsteuer
U¨ berlassung eines Pkw durch eine Gesellschaft an
ihren Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrer zur privaten
Nutzung
OFD Niedersachsen, Verfu¨gung vom 22. 8. 2012 – S 7100 – 421
St 172
u
DB0526931
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von unternehmerisch
genutzten Fahrzeugen ist in den BMF-Schreiben vom 27. 8.
2004 (
IV B 7 – S 7300 – 70/04, BStBl. I 2004 S. 864 = DB
2004
S. 1961) und vom 18. 11. 2009 (IV C 6 – S 2177/07/
10004,
BStBl. I 2009 S. 1326 = DB 2009 S. 2573) geregelt. Er-
ga¨nzend gilt bei der U¨ berlassung eines Pkw durch eine KapGes.
oder PersGes. an ihre(n) Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrer Folgen-
des:
1.
Selbststa¨ndigkeit natu¨rlicher Personen als Gesellschafter-
Gescha¨ftsfu¨hrer
Natu¨rliche Personen ko¨nnen als Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrer
sowohl gegenu¨ber einer KapGes. als auch gegenu¨ber einer
PersGes. selbststa¨ndig oder nichtselbststa¨ndig ta¨tig werden (vgl.
Abschn. 2.2 Abs. 2 UStAE). Entscheidend ist stets das Gesamt-
bild der Verha¨ltnisse im Einzelfall, wobei auf das Innenver-
ha¨ltnis zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter-
Gescha¨ftsfu¨hrer, mithin auf die Vereinbarungen, die der Ge-
scha¨ftsfu¨hrung zugrunde liegen, abzustellen ist. Merkmale, die
fu¨r die Abgrenzung heranzuziehen sind, ergeben sich insbeson-
dere aus H 19.0 (Allgemeines) LStH 201.1. Auf die BFH-Ur-
teile vom 14. 4. 2010 (XI R 14/09, BStBl. II 2011 S. 433 = DB
2010
S. 2088) und vom 10. 3. 2005 (V R 29/03, BStBl. II 2005
S. 730 = DB 2005 S. 1311) wird hingewiesen.
2.
Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrer ist nichtselbststa¨ndig ta¨tig
(
Arbeitnehmer)
Ist der Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrer Arbeitnehmer der Gesell-
schaft, u¨berla¨sst die Gesellschaft ihm den Pkw regelma¨ßig in sei-
ner Eigenschaft als Arbeitnehmer. Dies ist insbesondere der Fall,
wenn sie mit dem Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrer die Pkw-
U¨ berlassung zur privaten Nutzung im Arbeitsvertrag vereinbart
hat. Die Beteiligten ko¨nnen auch mu¨ndlich oder konkludent
eine U¨ berlassung im Rahmen des Arbeitsverha¨ltnisses verein-
baren, etwa wenn die Gesellschaft die Pkw-U¨ berlassung durch
Einbehalten der LSt als Arbeitslohn behandelt. Die U¨ berlassung
erfolgt in diesen Fa¨llen entgeltlich; Gegenleistung ist die an-
teilige Arbeitsleistung des Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrers
(
tauscha¨hnlicher Umsatz, § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG). Zur Be-
steuerung s. unter 4.2.1 des BMF-Schreibens vom 27. 8. 2004
(
a.a.O.).
Die Gesellschaft kann dem Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrer den
Pkw jedoch auch außerhalb des Arbeitsverha¨ltnisses entgeltlich
u¨berlassen, z. B. wenn die Beteiligten (ggf. mu¨ndlich) einen
gesonderten entgeltlichen U¨ berlassungsvertrag geschlossen ha-
ben. Eine Belastung des Verrechnungskontos des Gesellschaf-
ter-Gescha¨ftsfu¨hrers aufgrund der privaten Pkw-Nutzung ist
stets als Entgelt fu¨r die Pkw-U¨ berlassung zu beurteilen.
Bemessungsgrundlage ist das tatsa¨chlich entrichtete Entgelt,
soweit nicht die Mindestbemessungsgrundlage Anwendung
findet (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG, vgl. Abschn. 10.7 Abs. 1
UStAE).
Empfa¨ngt der Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrer die Pkw-U¨ berlas-
sung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter, ohne dass ein ent-
geltlicher U¨ berlassungsvertrag vorliegt, erfolgt die U¨ berlassung
unentgeltlich (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG). Hiervon ist lediglich
dann auszugehen, wenn es sich bei der Gesellschaft um eine
KapGes. handelt und die U¨ berlassung ertragsteuerrechtlich als
vGA beurteilt wird (vgl. hierzu BMF-Schreiben vom 3. 4.
2012 –
IV C 2 – S 2742/08/10001, BStBl. I 2012 S. 478 =
DB 2012 S. 891). Zur Besteuerung der unentgeltlichen Wert-
abgabe s. u. 4.2.2 des BMF-Schreibens vom 27. 8. 2004
(
a.a.O.).
3.
Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrer ist selbststa¨ndig ta¨tig
(
Unternehmer)
Erbringt der Gesellschafter mit der Gescha¨ftsfu¨hrung (oder auch
einer anderen Leistung, z. B. Vermietung) selbststa¨ndig eine
sonstige Leistung gegen Entgelt an die Gesellschaft, handelt er
als Unternehmer.
Entrichtet der Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrer fu¨r die private
Nutzung des Pkw ein Entgelt (z. B. durch Belastung seines
Verrechnungskontos), liegt hinsichtlich der Privatfahrten eine
Vermietung des Pkw durch die Gesellschaft an ihn vor.
Bemessungsgrundlage ist das tatsa¨chlich entrichtete Entgelt,
soweit nicht die Mindestbemessungsgrundlage Anwendung
findet (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG, vgl. Abschn. 10.7 Abs. 1
UStAE).
Entrichtet der Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrer fu¨r die private
Nutzung des Pkw kein gesondertes Entgelt, ist von einem
tauscha¨hnlichen Umsatz auszugehen (§ 3 Abs. 12 Satz 2 UStG).
Das Entgelt fu¨r die Gebrauchsu¨berlassung besteht in einem
Teil der Dienstleistung des Gesellschafter-Gescha¨ftsfu¨hrers
(
§ 10 Abs. 2 UStG). Zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung
s. auch USt-Kartei S 7100 Karte 38 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
(
S 7100 – 445 – St 171). Liegt jedoch ertragsteuerrechtlich eine
vGA vor, gelten die Ausfu¨hrungen unter 2. insoweit entspre-
chend.
4.
Juristische Personen als Gescha¨ftsfu¨hrer
U¨ bernimmt eine KapGes. gegen Entgelt die Gescha¨ftsfu¨hrung
fu¨r eine PersGes., ist sie selbststa¨ndig ta¨tig, wenn sie keine um-
satzsteuerliche Organgesellschaft ist (Abschn. 2.2 Abs. 6
UStAE). U¨ berla¨sst eine PersGes. ihrer Komplementa¨r-GmbH
einen Pkw und wird der Pkw durch den Gesellschafter-Ge-
scha¨ftsfu¨hrer der GmbH fu¨r berufliche und private Fahrten ge-
nutzt, gelten fu¨r die U¨ berlassung durch die PersGes. an die
GmbH die Ausfu¨hrungen unter 3. entsprechend. Fu¨r die U¨ ber-
lassung des Pkw durch die GmbH an ihren Gesellschafter-Ge-
scha¨ftsfu¨hrer ist – je nachdem, ob der Gescha¨ftsfu¨hrer als Ar-
beitnehmer oder Unternehmer ta¨tig ist – nach den Ausfu¨hrun-
gen unter 2. bzw. 3. zu verfahren.
Redaktionelle Hinweise:
l
Vgl. BMF-Schreiben vom 27. 8. 2004, DB 2004 S. 1961 =
DB0071496;
l
BMF-Schreiben vom 18. 11. 2009, DB 2009 S. 2573 =
DB0339550.
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Steuerrecht
DER BETRIEB | Nr. 45 | 9. 11. 2012